Hallo RomBet,
meines Wissens wird zunächst das bereinigte Netto-Gehalt ermittelt. Also dein Netto, abzüglich z.B. zusätzliche Altersvorsorge, berufsbedingte Aufwendungen (entweder als Pauschale oder tatsächliche Kosten). Daraus wird dann der Unterhalt bestimmt.
Die Kinderbetreuung ist meist Mehrbedarf und wird normalerweise im Verhältnis des Einkommens auf beide Elternteile verteilt. Wenn du also doppelt so viel verdienst wie die Mutter der Kinder, werden die Kindergartenkosten im Verhältnis 2:1 aufgeteilt.
(Vorsicht, wenn der Kindergarten gebührenfrei wird, das kann z.B. im letzten oder vorletzten Kindergartenjahr vor der Einschulung passieren, je nach Wohnort.)