Meldung Bank

  • Es ist also durchaus möglich mit seinem Bankberater proaktiv zu sprechen und ihm Details zu geben, damit er die folgenden "unerklärlichen" Überweisungen versteht und da auch intern, bei Rückfragen, gegensteuern könnte.

    ... und spätestens an der Stelle darf man dann von unangemessener Überwachung der Bürger sprechen. Es kann doch nicht sein, dass man einem Dienstleister erklären muss warum man dessen Dienstleistung nutzen möchte. Wenn eine staatliche Stelle auf einer Gesetzesgrundlage eine Auskunft fordert kann man das ja wenigstens gerichtlich prüfen lassen. Da wir bei der Bank im Privatrecht sind sollen wir es also zulassen, dass wir ausgeschnüffelt werden. Ich für meinen Teil werde mich nicht von einer Bank terrorisieren lassen, d.h. in jedem Einzelfall der BaFin den Vorgang zur Prüfung vorlegen.

  • BTW: Es kommt (wie) immer auf den Einzelfall an!

    Wenn ich z.B. nach einer Überweisung eine entsprechende Anfrage meiner Bank bekommen würde, würde ich wohl auch blöd gucken, wenn die Bank mich nach dem Grund/Ursprung der Überweisung fragt.

    Zahlt jemand hingegen regelmäßig größere Mengen Bargeld auf sein Konto ein und überweist das Geld anschließend weiter, mag die Frage nach der Herkunft des Geldes schon berechtigt sein.

    Wenn Dein Nachbar keine Hose im eigenen abgeschirmten Garten an hat, meldet man das auch nicht.

    Nö, und selbst wenn der Nachbar auf der Straße ohne Hose herum laufen würde, wäre mir das 'Latte'. Ich muss ja nicht hinsehen.

    Wenn man aber in der Nachbarschaft mitbekommt, dass jeden Tag der gleiche Typ im Park steht, ständig 'Bros' zu Ihm kommen und er immer mal wieder kurz in die 'Büsche' verschwindet, mag das viele Gründe haben. Ist aber auch nicht meine Aufgabe herauszufinden, was er da tut.

    Aber man kann so eine Beobachtung durchaus mal der örtlichen Polizei melden. Führt zumindest dann und wann dazu, dass da demnächst ein anderer Typ im Park steht. ;)

  • ... und spätestens an der Stelle darf man dann von unangemessener Überwachung der Bürger sprechen. Es kann doch nicht sein, dass man einem Dienstleister erklären muss warum man dessen Dienstleistung nutzen möchte. Wenn eine staatliche Stelle auf einer Gesetzesgrundlage eine Auskunft fordert kann man das ja wenigstens gerichtlich prüfen lassen. Da wir bei der Bank im Privatrecht sind sollen wir es also zulassen, dass wir ausgeschnüffelt werden. Ich für meinen Teil werde mich nicht von einer Bank terrorisieren lassen, d.h. in jedem Einzelfall der BaFin den Vorgang zur Prüfung vorlegen.

    Sorry Kater.Ka Deine Antwort verstehe ich wohl nicht. Die Bank ist meines Wissens nach gesetzlich verpflichtet, im Rahmen des Geldwäschegesetzes, solchen Sachverhalten nachzugehen. Das hat rein gar nichts mit unangemessener Überwachung zu tun, da eine Unterlassung dieser Pflicht, durch die Bank, ebenfalls teuer wird. Und hier den Hörer in die Hand zu nehmen und seinem Berater zu sagen..."Ich habe mein Erbe in bar erhalten und werde das demnächst einzahlen, Nachweis kommt"...ist nicht zu viel verlangt. Man kann dann aber natürlich auch gleich einen auf Krawall machen, schließlich geht es den Dienstleister ja nichts an das meine Kunden ihren Stoff in bar bezahlen müssen.

    Sorry aber wer krumme Geschäfte macht, wird schon wissen, wie er unauffällig bleibt. Und der Verkauf von ein paar Möbeln wird wohl nicht dazu gehören.

    Im Übrigen bekommen die Banken, soweit ich das weiß, auch Stress mit der Bafin, wenn diese zu häufig falsche Meldungen an diese übermitteln, da hier die Aufsicht von einer mangelnden Qualität der Kontrollen ausgeht.

    Ich kann mir daher keine flächendeckenden Falschmeldungen vorstellen, wohl aber natürlich kann es immer Einzelfälle geben.

  • Tja, und ich verstehe Deine jetzige Aussage nicht.

    Die Ursprungsfrage der TE ging nach Überweisungen (in #1) im Inland. Auch Deine Aussage in #20 ging um unbarem Zahlungsverkehr. Darauf habe ich jetzt geantwortet.

    In #9 habe ich aufgezeigt, dass es eine derartige Überwachung für diesen Anwendungsfall laut der Auslegung der BaFin nicht gibt.

    Daher ist meine Ferndiagnose ohne Kenntnis Deiner Einzelfälle, dass die Bank in Eurem Fall missbräuchlich arbeitet.

    Es gilt immer noch der Grundsatz der Datensparsamkeit (BDSG) bzw. Datenminimierung (DSGVO). Daher würde ich niemals freiwillig Daten an eine Bank oder einen Bankbeschäftigten preisgeben. Eine entsprechende Anforderung von Daten sehe ich entsprechend eben als missbräuchlich an und habe sie deswegen wie in #5 geschrieben an die BaFin zur Überprüfung geschickt.

    Deine Aussagen zum Bargeldverkehr kann ich nachvollziehen, teile sie aber nicht. Bargeld ist einzige Möglichkeit für den Bürger ein gesetzliches Zahlungsmittel zu halten. Einlagen bei einer Bank gehören der Bank und der Einleger als Gläubiger hat lediglich eine Forderung an die Bank, diese Einlage auch zurück zu bekommen. Dabei haftet der Einleger für Bank und nicht umgekehrt (s. Gläubigerbeteiligung im Rahmen der EU-Abwicklungsrichtlinie). Deswegen ist das Halten von Bargeld die smartere Alternative zum Vertrauen, dass die Einlagensicherung im Ernstfall tatsächlich funktioniert. Abhilfe würde eine digitaler Euro schaffen sofern ihn die Bürger direkt halten dürften, da dieser dann Zentralbankgeld wäre und man damit die Banken als Risikofaktor los wäre.

    Im übrigen ja, ich mache auf Krawall, will heißen dass ich alt genug bin mir nichts gefallen zu lassen. Ich beobachte die Tendenz, dass nicht befugte Personen und Unternehmen aufgrund missverstandener gesetzlicher Regelungen neue Regeln erfinden und den Mitmenschen auferlegen. Dagegen wehre ich mich jederzeit.

    Im staatlichen Bereich heißt das Prizipip Rechtssicherheit, u.a. mit den Aspekten Bestimmtheitsgebot und Willkürverbot, im zivilrechtlichen Bereich Vertragssicherheit und Vertragstreue.

  • Kater.Ka

    Ich denke da eher pragmatisch.

    Im Straßenverkehr ist es ja auch häufig zu beobachten...der der Vorfahrt hat riskiert lieber den Unfall statt zu bremsen...einfach weil er Recht hat und nach dem Unfall auch bekommt. Aber das ganze Dilemma hätte man lösen können, wenn man mal einfach bremst und dadurch vielleicht ein wenig auf sein Recht verzichtet.

    Und so hatte ich das Ende der Diskussion auch verstanden. Wie kann ich den Unfall (Meldung) verhindern, obwohl ich (vielleicht) Recht habe. Und so war meine Antwort auch gemeint. Einfach bremsen. :)

    Aber ich denke das Thema wurde von allen Seiten beleuchtet und jeder Meinung hoffentlich genug Platz eingeräumt:thumbup:

  • Ich habe gerade eine Tagesgeldbank bei der BaFin angezeigt, die von mir aufgrund einer Überweisung zwischen Giro und Tagesgeldkonto eine Aufstellung meiner Einkünfte, meines Vermögens und deren Herkunft haben wollte und für den Fall der Weigerung mit der Kündigung droht.

    Gerade kam die Antwort der BaFin, dass das Verhalten der Bank aufsichtsrechtlich nicht zu beanstanden ist.

    Besonders schön finde ich den Satz
    Im Bezug auf die durch die Bank geforderten Auskünfte obliegt es allein dem Institut zu entscheiden, welche Unterlagen bzw. Informationen der Kunde vorzulegen hat, u, ein klares und zeitnahes Bild über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden zu erhalten.

    Wohlgemerkt, es handelt sich um eine Überweisung zwischen Giro und Tagesgeldkonto in einer zehnjährigen Geschäftsbeziehung.

    Wenn sich mein Zorn gelegt hat werde ich entscheiden was ich tun werde. Es gibt dann eigentlich nur noch die Möglichkeit Anleihenfonds zu kaufen.