Es ist also durchaus möglich mit seinem Bankberater proaktiv zu sprechen und ihm Details zu geben, damit er die folgenden "unerklärlichen" Überweisungen versteht und da auch intern, bei Rückfragen, gegensteuern könnte.
... und spätestens an der Stelle darf man dann von unangemessener Überwachung der Bürger sprechen. Es kann doch nicht sein, dass man einem Dienstleister erklären muss warum man dessen Dienstleistung nutzen möchte. Wenn eine staatliche Stelle auf einer Gesetzesgrundlage eine Auskunft fordert kann man das ja wenigstens gerichtlich prüfen lassen. Da wir bei der Bank im Privatrecht sind sollen wir es also zulassen, dass wir ausgeschnüffelt werden. Ich für meinen Teil werde mich nicht von einer Bank terrorisieren lassen, d.h. in jedem Einzelfall der BaFin den Vorgang zur Prüfung vorlegen.