Hallo zusammen,
ich habe in den letzten Tagen intensiv über Risiken beim Investieren von ETFs nachgedacht. Viele Fragen werden ja bereits durch die ausführlichen Videos der Finanztip-Redaktion aufgegriffen, eine ist mir aber geblieben. Vielleicht habt Ihr dazu eine Meinung:
Bei einem Kurs von 100 € wurde ein Einmalinvestment von 100.000 € vorgenommen. Nun nimmt der ETF-Anbieter bei einem Kurs von 50 € ein Delisting des ETFs vor. Durch das Delisting wird der Investor zum Verkauf gezwungen, er erlöst 50.000 € und hat damit einen Verlust von 50.000 € realisiert. Da bisher nur Verluste entstanden sind, ist keine Abgeltungssteuer zu zahlen. Es werden in diesem Jahr keine weiteren Gewinne von aus anderen Verkäufen realisiert, der Verlust wird in einem Verlustverrechnungstopf gesichert.
Vom ausgezahlen Geld (50.000 € – 50 % des ursprünglich investierten Volumens) werden bei einem anderen Anbieter ETF-Anteile auf den gleichen Index gekauft. Der Kurs steigt über eine Zeit X wieder auf 100 € und somit auf den Wert, den das Papier beim ersten Kauf hatte. Das Depot hat also wieder einen Wert von 100.000 €. Müsste bei einem nun folgenden Verkauf auf den "Gewinnanteil" von 50.000 € Abgeltungssteuer bezahlt werden oder kann der Gewinn komplett mit den Verlusten aus dem Verlustverrechnungstopf verrechnet werden?
Habe ich hier Denkfehler gemacht?
Kann ein Verlustverrechungstopf beliebig oft ins Folgejahr übernommen werden?
Danke für Eure Antworten