bestehender Gasvertrag bei Umzug mitnehmen außerhalb des Grundversorgergebiets

  • Hallo zusammen,


    Ich ziehe Mitte Juli 2022 um. Ich möchte nun gerne meinen Gasvertrag, der dann noch in der Mindestvertragslaufzeit ist gerne zu den bestehenden Konditionen mitnehmen. Nach einem Anruf beim Gasanbieter meinte dieser, dass dies nicht ginge, da die neue Wohnung außerhalb seines Grundversorgergebietes liegen würde. Er hat mir auch direkt eine Abmeldung geschickt. Einen neuen Vertrag zu neuen Preisen könnte ich aber abschließen.


    Im Vertrag steht zu Umzügen folgendes:

    "Bei einem Umzug wird der Erdgasvertrag an der neuen Lieferadresse zu den bisherigen Konditionen fortgesetzt. Ist die Belieferung an der neuen Lieferadresse zu den bisherigen Konditionen durch uns nicht möglich, werden wir Sie hierüber in Textform informieren. In diesem Fall können Sie und/oder wir den Erdgasvertrag außerordentlich zu dem genannten Umzugstermin in Textform kündigen."


    Nun die Frage:

    Hat der Gasanbieter recht, weil er den Vertrag zu den bisherigen Konditionen - sprich Preis - nicht mehr anbieten kann oder will er mich einfach nur loswerden, weil günstige Preisgarantie bis Ende des Jahres und damit teuer für ihn?


    Vielen Dank :)

  • Bist Du beim bisherigen Versorger in der Grundversorgung oder in einen Sondervertrag?

    Es ist ein Sondervertrag.


    Der Vertrag hat Preisgarantie für 12 Monate und 12 Monate Mindestvertragslaufzeit. Ende wäre Anfang November. Deshalb eher unwahrscheinlich Grundversorgung, die weder Preisgarantie noch Mindestlaufzeit hat.

  • Hallo SArndt,

    Hat der Gasanbieter recht, weil er den Vertrag zu den bisherigen Konditionen - sprich Preis - nicht mehr anbieten kann oder will er mich einfach nur loswerden, weil günstige Preisgarantie bis Ende des Jahres und damit teuer für ihn?

    Was haben Sie von der Antwort? So wie Sie den Vertrag zitieren:

    Ist die Belieferung an der neuen Lieferadresse zu den bisherigen Konditionen durch uns nicht möglich, werden wir Sie hierüber in Textform informieren. In diesem Fall können Sie und/oder wir den Erdgasvertrag außerordentlich zu dem genannten Umzugstermin in Textform kündigen."

    ist es allein die Entscheidung des Gasversorgers, ob er sie am neuen Standort weiter versorgen will oder nicht.

    Aber gehen Sie ruhig davon aus, er will Sie loswerden. Machen können Sie dagegen allerdings nichts.


    Gruß Pumphut