Abzüge Pensionskasse bei früheren Renteneintritt

  • Wir hatten vor einigen Tagen bei der HPK eine Anfrage zu dem Thema gestellt und nun die Antwort erhalten, "Ihr Arbeitgeber lehnt eine Kapitalauszahlung grundsätzlich ab". Gemäß den Bedingungen der entsprechenden Mitgliedergruppe ist für die Ausübung des Kapitalwahlrechtes in der Tat eine Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Ob der Arbeitgeber diese Zustimmung wie von der HPK angegeben tatsächlich nicht erteilt versuchen wir nun herauszufinden.

    Update dazu: dem Arbeitgeber ist eine solche grundsätzliche Ablehnung einer Kapitalauszahlung nicht bekannt. Mir drängt sich der Eindruck auf, dass die HPK mit allen Mitteln eine solche zu vermeiden versucht.

  • Update dazu: dem Arbeitgeber ist eine solche grundsätzliche Ablehnung einer Kapitalauszahlung nicht bekannt. Mir drängt sich der Eindruck auf, dass die HPK mit allen Mitteln eine solche zu vermeiden versucht.

    Meine Partnerin war die/der Erste, die in Ihrem Unternehmen das Kapitalwahlrecht ausgeübt hat! =O Ging dann hoch bis zum Vorstand, aber der der Arbeitgeber hat letztlich zugestimmt.

  • monstermania Wir hatten vor einigen Tagen bei der HPK eine Anfrage zu dem Thema gestellt und nun die Antwort erhalten, "Ihr Arbeitgeber lehnt eine Kapitalauszahlung grundsätzlich ab". Gemäß den Bedingungen der entsprechenden Mitgliedergruppe ist für die Ausübung des Kapitalwahlrechtes in der Tat eine Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Ob der Arbeitgeber diese Zustimmung wie von der HPK angegeben tatsächlich nicht erteilt versuchen wir nun herauszufinden. Falls dem so ist, erübrigen sich weitere Überlegungen ohnehin.

    Im Grunde kann es einem Arbeitgeber eigentlich egal sein, ob das Kapital, das für einen ehemaligen Mitarbeiter angesammelt worden ist, nach dessen Ausscheiden verrentet oder in einem Betrag ausbezahlt wird.

    Ich finde es auch ziemlich bescheuert, daß man ein entsprechendes Wahlrecht bereits 10 Jahre vor dem Ende des Vertrages wahrnehmen muß und dafür dann nur ein enges Zeitfenster hat.

    In Deinem Fall muß der Arbeitgeber ausdrücklich zustimmen. Der Standardwert ist also "nicht zugestimmt". Nicht zustimmen, weil man nicht gefragt worden ist, und ablehnen sind aber zwei Paar Stiefel.

    Und im Falle einer Verrentung würde im Todesfall eine Hinterbliebenenrente i.H.v. 60% gezahlt, bei Ausübung des Wahlrechtes hingegen nicht. Im Todesfall zwischen Ausübung des Wahlrechtes und Erreichen der Altersrente wäre das Geld somit futsch.

    Das kann sein. Das müßte man im Vertragswerk prüfen.

    PS: Ich weiß schon, warum ich etwas gegen derlei komplizierte Finanzkonstruktionen habe.

  • Folgender Gedanke: die "zu erwartende Rente" liegt Stand heute deutlich unter der aktuellen 2024er Grenze für eine Kleinbetragsrente und dem damit verbundenen Recht auf Kapitalabfindung. Das kann sich aber mit den weiteren Beiträgen und der Wertentwicklung bis zum Erreichen der Altersrente ändern. Die von der HPK bereitgestellte Hochrechnung würde jedenfalls über der dann gültigen Grenze liegen. Kann man den Arbeitgeber in ein paar Jahren einfach bitten keine weiteren Beträge einzuzahlen sondern diese als normalen Gehaltsbestandteil auszuzahlen? Natürlich verzichten wir dann auf ein paar Steuer- und SV-Vorteile, das wäre aber zu verkraften...

  • Meine Partnerin war die/der Erste, die in Ihrem Unternehmen das Kapitalwahlrecht ausgeübt hat! =O Ging dann hoch bis zum Vorstand, aber der der Arbeitgeber hat letztlich zugestimmt.

    Hallo monstermania , wir möchten dieses Kapitalwahlrecht ausüben, aber die HPK macht es einem offensichtlich so schwer wie möglich. Es gibt dazu so gut wie keine Information, nur ein Infoblatt welches einem ganz viele Gründe nennt warum man das besser nicht tun sollte ;) Und es gibt auch kein Formular o.ä. dazu. Kannst du mir sagen, wie man dieses Wahlrecht ausübt? Per einfachem formlosem Schreiben direkt an die HPK? Oder an den Arbeitgeber?

  • Kannst du mir sagen, wie man dieses Wahlrecht ausübt?

    Meine Frau hat 10 Jahre vor dem Rentenbeginn einen Fragebogen von der HPK bekommen, ob Sie die lebenslange monatliche Rente oder eine einmalige Kapitalabfindung haben möchte. Bei Nichtbeantwortung bzw. Überschreiten der Antwortfrist, war die Rentenzahlung gesetzt!

    Sie hat dann einmalige Kapitalabfindung angekreuzt und den Bogen an die HPK zurück geschickt. Daraufhin kam dann ein weiteres Schreiben der HPK, dass seitens des Arbeitgebers unterschrieben/besteätigt werden musste und das dann ebenfalls retour an die HPK ging.

    In der letzten Standmeldung die meine Partnerin von der HPK erhalten hat, fehlte im Übrigen jeglicher Hinweis auf die Möglichkeit der einmaligen Kapitalabfindung und auf die konkreten Abfindungssummen. Es wurde nur der Betrag der monatlichen Rentenzahlung ab 63, 65 und 67 ausgewiesen. :/

    Daraufhin hat meine Partnern auf Nachfrage bei der HPK dann die Zahlen für die einmalige Kapitalabfindung nachgereicht bekommen.

    Ja, offenbar möchte die HPK keine Kapitalabfindung, sondern lieber die Rentenzahlung. :/

    Aber einfach bei der HPK anrufen und nerven!

  • Meine Frau hat 10 Jahre vor dem Rentenbeginn einen Fragebogen von der HPK bekommen, ob Sie die lebenslange monatliche Rente oder eine einmalige Kapitalabfindung haben möchte.

    Ah, verstehe. Vielen Dank für die Infos! Dann warte ich mal noch ein paar Wochen ab, bis diese Frist ("Zeitraum von 6 Monaten vor Vollendung des 57. Lebensjahres") beginnt. Wenn dann kein solcher Fragebogen kommt, gehe ich auf die HPK zu.

    Ja, offenbar möchte die HPK keine Kapitalabfindung, sondern lieber die Rentenzahlung. :/

    Den Eindruck hab ich auch ;)