Hallo Community,
meine Frau und ich erwarten Anfang 2023 unseren ersten Nachwuchs.
Anfang 2022 wurden wir durch die GKV darüber informiert, dass meine Frau aufgrund des Überschreitens der JAE im Jahr 2021 ab sofort freiwillig gesetzlich versichert ist.
Nach längerer Recherche mussten wir feststellen, dass Sie in der Elternzeit über mich (Beamter/Freie Heilfürsorge) nicht in der Familienversicherung versichert werden kann und wir ihre Krankenversicherung freiwillig (ca. 350 € pro Monat) weiterführen müssten.
Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, dass Sie ab dem 01.10.2022 für 2 Jahre in Teilzeit (80 %) arbeitet und damit deutlich unter den 64000 € verdient und somit wieder die Versicherungspflicht in der GKV besteht.
Ich hoffe, dass wir alle Fallstricke berücksichtig haben, stelle mir jedoch weiterhin folgende Fragen:
1. Wie wird die Krankenkasse darüber informiert, dass ab dem 01.10.2022 wieder die Versicherungspflicht besteht?
2. Da zwischen Reduktion der Arbeitszeit und errechnetem Geburtstermin "nur" vier Monate liegen, kann die Kasse darauf bestehen, dass weiterhin eine freiwillige Versicherung vorliegt? (Analog zu den Fallkonstellationen, dass die Arbeitszeit nur kurzfristig reduziert wird, um von einer PKV zurück in die GKV zu wechseln und im Anschluss direkt wieder voll zu arbeiten?
Grüße
Bigimot