Energiepauschale

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin Rentner und beziehe von meinem ehemaligen Arbeitgeber auch eine steuerpflichtige Pension. Zugleich habe ich einen Minijob. Ist es richtig, dass mein ehemaliger Arbeitgeber mir im September 2022 die Energiepauschale mit meinem Pensionsanspruch auszahlt, oder soll ich meine Ansprüche bei meinem Minijob Arbeitgeber anmelden?

    Ich danke Ihnen für Ihre Nachricht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Rolf Eisheuer

  • Nicht alle Minijob-Arbeitgeber sind verpflichtet, die 300€ auszuzahlen, warum willst Du Dich mit den Details beschäftigen?

    Ich würde gar nichts anmelden, sondern abwarten, ob jemand die 300€ zahlt. Wenn nicht, dann bekommst Du die über die Steuererklärung. Ich hoffe, Du kannst den Zinsverlust verschmerzen.

  • Hallo,

    ich habe mich als Laie die letzten Tage mit dem Thema sehr beschäftigt:

    - Ich wüsste nicht, dass Dein ehemaligen Arbeitgeber damit etwas zu tun haben sollte, Du beziehst ja keine Lohnersatzleistungen.

    - Durch Deinen Minijob bist Du berechtigt - die genauen Umstände kannst Du bei der Minijob-Zentrale gut nachlesen, hier:
    https://blog.minijob-zentrale.de/auch-minijobbe…chale-erhalten/

    - Zu beachten wäre, sofern Du am 01.09.2022 dort angestellt bist:
    "... 450-Euro-Minijobber, deren Verdienst pauschal besteuert wird, müssen ihrem Arbeitgeber für die Zwecke der Finanzverwaltung schriftlich erklären, dass es sich um ihr erstes Dienstverhältnis handelt. ..."

    - Sofern Dein Minijob-Arbeitgeber für Dich keine Steuern abführt und Dir keine Auszahlung bieten kann, kannst Du die EPP über Deine Steuererklärung erhalten.

    Hoffe das hilft Dir,
    LG Klaus