Kauf von Rentenpunkten

  • nach Kalkulation und Rücksprache mit meinen STB ist es durchaus für mich interessant, Rentenpunkte zu erwerben.

    Speziell dadurch, dass der Punkt mit heuer €7.235,37 um ca. €400,- günstiger ist.

    Aber jetzt das Problem: alle von der Rentenversicherung geforderten Formulare habe ich gebracht, nachdem keine Reaktion erfolgte, nach 3 Wochen nachgefragt: die sind völlig überlastet. Was tun, wenn meine Anfrage nicht mehr heuer beantwortet wird - nächstes Jahr ist der Punkt wieder teurer! - einfach überweisen an die Rentenversicherung wird ja wohl nicht gehen, oder?

  • Ich (viele Jahre selbständig, jetzt Rentner, 68 Jahre alt) habe in den letzten 5 Jahren vor Rentenbeginn auch freiwillige Beiträge geleistet, insgesamt rd. 20.000 €. Seinerzeit hat es mir ein unabhängiger Rentenberater empfohlen, ich würde auch anraten einen unabhängigen Rentenberater (Honorar war vergleichsweise gering!) zu konsultieren, einfach mal googlen. Noch ein Hinweis: seinerzeit kam der Hinweis "Sie müssen mindestens 17 Jahre die Rente erhalten, dann haben Sie die Einzahlungen wieder raus". Durch die bereits erhaltenen Rentenerhöhungen (rd. 8 % in 5 Jahren) wären es nicht 17 sondern 14 Jahre, davon habe ich schon 5 Jahre "rum". Ich würde es wieder so machen, also einzahlen wenn man glaubt das man die 80 "gut meistert", das hoffe ich. LG

  • Hallo cvd willkommen im FT Forum,

    hier fehlen ein paar Angaben, welcher Grund liegt vor die Punkte zu kaufen, zB früherer Renteneintritt, Ausgleich nach Scheidung?

    Zum 2. Teil, hier kannst du bis März des Folgejahres noch einzahlen, bis dahin sollte es die DRV wohl geschafft haben.

    Diese Regelung ist für langfristig Versicherte mit vorzeitigen Renteneintritt (63) vorgesehen.

    Weitere Fragen, fragen…

  • Hallo zusammen,


    da müssen wir wohl noch etwas ordnen.


    Der Ausgleich von Abschlägen wegen vorgezogenen Rentenbeginns oder der Ausgleich von Verlusten aus Versorgungsausgleich (nach Scheidung) ist dieses Jahr günstiger, weil anhand des vorläufigen Durchschnittsentgeltes berechnet wird.


    Die Zahlung von freiwilligen Beiträgen (auch als Nachzahlung) erfolgt nach einer anderen Vorschrift so dass die Entgeltpunkte dort anhand des Durchschnittsentgeltes ermittelt werden. (Ausnahme: Rentenbeginn ist dieses oder nächstes Jahr)


    Steuerlich macht es wahrscheinlich Sinn, die Zahlung erst 2023 zu leisten (100% Anrechenbarkeit statt 94%).


    Jetzt lässt sich die günstigere Berechnung für die Rente mit der vollen Berücksichtigung für die Steuer kombinieren:


    Die Zahlungen müssen beantragt werden und können erst nach Bescheideerteilung erfolgen.

    Ab Erteilung des Bescheides gelten die rententechnischen Bedingungen zum Zeitpunkt des Antrages weiter, für einen Zeitraum von 3 Monaten.


    Wenn also der Antrag in 2022 gestellt worden ist, der Bescheid aber seeehr lange auf sich warten lässt, kann auch weit in das Jahr 2023 hinein zu (rententechnischen) 2022er Bedingungen gezahlt werden.


    Paragraphen kann ich später noch nachliefern.

  • Vielen Dank für das Feedback!

    Es geht darum, aufzuhören und dann mit 67 (?) die vollen Rente zu kriegen, die Zeit dazwischen kann ich überdauern, werde also keinen vorzeitigen Rentenantrag mit Abschlägen stellen.

    Konkret: in 2022 und 2023 bis zur Grenze der steuerlich absetzbaren Vorsorgeaufwendungen einzahlen, irgendwann zwischen 2024 und 2028 aufhören und dann die Rente 2037 beantragen

  • Ja - Versicherungspflicht liegt vor und dauert auch bis zum Rentenbeginn.

    Die 45 Jahre Berufstätigkeit is aber schon mit 63 erreicht.


    Und danke für dem link zu Georg - interessant :)

  • So lange will ich doch nie arbeiten

    Mit 63 sind die 45 Jahre voll.

    Wenn ich aber nur bis zb 60 arbeite und die 3 fehlenden Jahre einbezahle und die Rente dann mit 65 beantrage - wie gesagt - die Zeit dazwischen krieg ich hin.

  • Dann reden wir aber über freiwillige Versicherung. Die geht nur für das laufende Jahr (teilweise für das Vorjahr). Das hat dann nichts mit dem Ausgleich von Abschlägen zu tun.


    Man kann natürlich durch die Ausgleichszahlungen die Rentenanwartschaften erhöhen und darauf spekulieren, dass die Steuererstattung die ganze Kiste lohnenswerter macht als eine Alternativanlage.


    Ist das der Plan?

  • Hallo,


    ich habe die spezielle Rentenauskunft zum Ausgleich von Abschlägen bei geplantem, vorgezogenem Renteneintritt mit 63 bereits erhalten.


    Auf dieser Basis habe ich 2022 Einzahlungen - zum "guten 2022er" Kurs von 7235€/Rentenpunkt getätigt und zwar in der max. Höhe, die steuerlich absetzbar ist.


    2023 kostet ein Rentenpunkt >8000€, ist damit weit weniger attraktiv für freiwillige Einzahlungen.


    In einigen Publikationen steht, dass man freiwillige Ausgleichszahlungen für 2022 auch noch im Q1/23 tätigen kann. Ist das korrekt? Könnte ich somit in Q1/23 weitere freiwillige Ausgleichszahlungen tätigen zum "2022er Kurs eines Rentenpunkts" und diese Zahlung dann 2023 steuerlich absetzen? Würde das Finanzamt den entsprechenden Nachweis für 2023 anerkennen oder 2022 zuordnen, womit der Steuervorteil verpuffen würde?


    Meine spez. Rentenauskunft hatte ich schon 2021 erhalten, der zugesicherte Drei-Monats-Zeitraum ist also bereits abgelaufen.


    Gruß

    Rentensepp

  • Richtig Einzahlungen sind bis 31.3. für das Vorjahr möglich

    Steuerlich werden die Zahlungen immer im tatsächlichen Einzahljahr berücksichtigt, würden aber dann ganz normal bei der Steuererklärung für 2023 berücksichtigt, gehen also nicht verloren.

  • Ah, das hört sich ja vielversprechend an. Und wie stelle ich sicher, dass bei der Einzahlung/Überweisung due Rentenkasse auch die 2022er Werte ansetzt. Reicht eine zusätzliche Bemerkung "für 2022" bei der Überweisung?

  • Da wäre ich mir nicht so sicher, weil: ich habe meine Auskunft im Nov21 bekommen und habe im Dez21 und Jan22 eingezahlt. Das wäre also beides im 3Monatszeitraum, für den diie "Bedingungen" gelten.


    Bei mir war es aber so, dass für die beiden Zahlungen unterschiedliche Verrechnungen angesetzt worden sind - zum Glück, denn für 2022 wurden eben die besseren Konditionen angesetzt.


    Ob da aber immer automatisch der günstigere Ansatz gewählt wird, insb. wenn sich die Konditionen verschlechtern wie 2023 kann ich nicht sagen. Verlassen möchte ich mich halt nicht drauf, weil eine Rückzahlung ist ausgeschlossen.

  • Hallo wie ist es eingetlich wenn ihr extra einzahlt und dann leider die rente nicht mehr erlebt. Ganz besonders für die die nicht Verheiratet sind ?