Rentenpunkte

  • Hallo, ich möchte mir dieses Jahr von meinen restlichen Altersvorsorgeaufwendungen noch Rentenpunkte kaufen. Dadurch wird ja dann mein zu versteuerndes Bruttoeinkommen geringer. Nun die Fragen:

    1. Erhalte ich dann auch weniger "normale" Rentenpunkte, da ja mein Bruttoeinkommen geringer ausfällt? Oder wird für die Rentenpunkte das Bruttoeinkommen vor Kauf der Rentenpunkte verwendet?

    2. Falle ich durch das geringere Bruttoeinkommen dann auch wieder aus der freiwilligen Krankenversicherung in die Regelkrankenversicherung zurück? Oder zählt hier auch das Bruttoeinkommen vor dem Kauf der Rentenpunkte?

    Schon mal Danke für Info´s.

  • mogu100: Eine sehr gute Entscheidung - denn 2022 sind die gekauften Rentenpunkte auch noch mehr wert - sprich für weniger Geld (aufgrund der niedrigeren Bruttojahreslöhne) erhält man mehr Punkte - hast du dir schon eine individuelle Berechnung der Rentenversicherung erstellen lassen - was du zahlen müsstest und wie viel Abschlag du ausgleichen möchtest?

    Wichtig ist immer: Rentenpunkte kann man nur erwerben wenn man Abschläge ausgleichen möchte - sprich man signalisiert mit Abschlägen früher in den Ruhestand zu wollen (ob man das auch macht oder die gekauften Rentenpunkte dann als Rentenerhöhung anstatt Abschlagsausgleich mitzunehmen bleibt jedem selbst überlassen)

    Wichtig ist auch: Abschläge ausgleichen kann man nur wenn man 35 Beitragsjahre in der Rentenversicherung zusammenbekommt - das wird oftmals beim Thema: Rentenpunkte kaufen vergessen!!

  • mogu100: Eine sehr gute Entscheidung - denn 2022 sind die gekauften Rentenpunkte auch noch mehr wert - sprich für weniger Geld (aufgrund der niedrigeren Bruttojahreslöhne) erhält man mehr Punkte - hast du dir schon eine individuelle Berechnung der Rentenversicherung erstellen lassen - was du zahlen müsstest und wie viel Abschlag du ausgleichen möchtest?

    Wichtig ist immer: Rentenpunkte kann man nur erwerben wenn man Abschläge ausgleichen möchte - sprich man signalisiert mit Abschlägen früher in den Ruhestand zu wollen (ob man das auch macht oder die gekauften Rentenpunkte dann als Rentenerhöhung anstatt Abschlagsausgleich mitzunehmen bleibt jedem selbst überlassen)

    Wichtig ist auch: Abschläge ausgleichen kann man nur wenn man 35 Beitragsjahre in der Rentenversicherung zusammenbekommt - das wird oftmals beim Thema: Rentenpunkte kaufen vergessen!!

    Kleine Korrektur:

    Abschläge wegen früheren Beginn einer Altersrente kann man ausgleichen und Abzüge aus einem Versorgungsausgleich nach einer Scheidung.

    Und man muss bis Beginn der gewünschten Altersrente mit Abschlägen 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten zusammen haben.

    Auch "ewige Studenten" können über diese Regelung zusätzlich einzahlen. ;)

  • Noch eine Frage. Beim Formular Antrag auf Kontenklärung  V0100 ist in der Frage 11 die Bestätigung der Personenstandsdaten notwendig. Wer muß das ausfüllen? Der Antragsteller oder der Bearbeiter bei der Rentenversicherung? Muß hier eine Kopie vom Perso begelegt werden?

  • Noch eine Frage. Beim Formular Antrag auf Kontenklärung  V0100 ist in der Frage 11 die Bestätigung der Personenstandsdaten notwendig. Wer muß das ausfüllen? Der Antragsteller oder der Bearbeiter bei der Rentenversicherung? Muß hier eine Kopie vom Perso begelegt werden?

    Das würde die aufnehmende Stelle (Versicherungamt, Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV, Versichertenälteste/r, ...) ausfüllen.

    Einfache Kopie der Geburtsurkunde oder eines darauf beruhenden Lichtbildausweises (Perso/Reisepass) reicht an der Stelle.