Depot von Verstorbenen aufteilen mit teilweise sehr alten Aktien

  • Hallo Liebes Forum,


    ich benötige euren Rat.

    Hierzu schildere ich erstmal die Ausgangslage und danach meine Gedanken und hierzu dann die Fragen an euch.


    Vor Kurzem ist mein Vater verstorben und hat ein Depot mit zwei verschiedenen Aktien hinterlassen. Meine Mutter, meine Schwester und ich würden diese gerne jeweils zu einem Drittel aufteilen und jeweils in das eigene Depot übertragen.


    Zu den Fakten. Das Depot ist bei der Postbank, wir drei haben jedoch kein Postbank Depot, sondern sind bei Scalable, Traderepublic & Cortalconsors.


    • 180 Anteile der Dürr Aktie, wobei 45 Stück vor 2008 gekauft wurden und demnach auf diese keine Abgeltungssteuer fällig wird. 2013 wurden dann nochmal 45 Anteile nachgekauft. 2018 gab es einen Aktiensplit im Verhältnis 1:1. So ergeben sich die 180 Anteile
    • 53 Anteile der Post Aktie wurden 2000 gekauft. Auch hier fällt demnach keine Abgeltungssteuer beim Verkauf an.

    Frage 1:

    Wie verhält es sich mit der Abgeltungssteuer bei den gesplitteten Anteilen? Gilt diese Regelung weiterhin nur für die ersten 45 Stück? Oder etwa für 90 Stück weil die Anzahl der ersten 45 Anteile verdoppelt wurde?


    Für den späteren Verkauf der Aktien ist ja das Einbuchungsdatum ins Depot wichtig, wegen dem damaligen Kurs & der Abgeltungssteuer. Nun habe ich gelesen, dass diese Daten nur bei einem kompletten Depotübertrag auf das neue Depot übertragen wird und nicht bei teilweisen Überträgen. Da wir die Aktien auf drei verschiedene Depots übertragen wollen ginge das so nicht.


    Frage 2:

    Ist das wirklich so? Wenn ja, würden wir bei den Postaktien und bei den Dürr Aktien (teilweise) das Privileg verlieren keine Abgeltungssteuer zahlen zu müssen bei Verkauf.


    Frage 3:

    • Ist es evtl. sinnvoll einfach alle Aktien (zum jetzt nicht so guten Zeitpunkt) zu verkaufen, sich aber zu freuen, dass teilweise keine Abgeltungssteuer fällig wird?
    • Oder nur die Abgeltungssteuer befreiten Aktien jetzt verkaufen (53x Post & 45x Dürr) und die restlichen Dürr Aktien auf die 3 verschiedenen Depots übertragen (mit neuem Einbuchungsdatum)
    • Oder alles auf ein neues (gemeinschafts) Depot übertragen, abwarten und wenn die Kurse gestiegen sind, verkaufen?

    Was würdet ihr mir raten?


    Ich freue mich auf eure Antworten,

    Gruß Markus

  • Ich würde den Bestand entweder verkaufen und das Geld aufteilen oder die Aktien bei der Postbank im Depot lassen und das Depot zu dritt als Erbengemeinschaft weiter führen. Ich traue eigentlich allen drei anderen Depotverwaltern nicht zu, dass die die steuerlichen Anschaffungswerte korrekt übernehmen können. Bei der Post wird es sowieso besonders kompliziert, weil die jahrzehntelang Dividenden aus dem Einlagenkonto gezahlt haben. Da dürften die über die Jahre (steuerfrei) erhaltenen Ausschüttungen aus dem Einlagenkonto sogar höher sein als damals die Anschaffungskosten waren. Alles schwierig und es würde mich wundern, wenn die Neo-Broker das ordentlich hinbekommen würden. Consors ist das eher zuzutrauen, aber ob es klappt, weiß man bei denen auch erst nachher und wenn es nicht klappt, hat man anschließend den Ärger und die Mühe, dem Finanzamt selbst die ganzen Anschaffungsdaten und -kosten liefern zu müssen. Bei der Post gehören dann dazu auch noch die ganzen EK1-Ausschüttungen aus ca. 20 Jahren. Die Postbank hat die Daten über die Jahre gepflegt, dann sollten die auch irgendwann den Verkauf und seine steuerliche Behandlung abwickeln. Der 100.000 €-Freibetrag für Veräußerungsgewinne aus dem Altbestand dürfte wohl kein Problem werden, denn so viel dürfte nicht an Kursgewinnen aufgelaufen sein.

  • Vielen Dank für eure Antworten. Das mit den 100.000€ Freibetrag bei Altbeständen war mir bisher nicht bewusst. hier werde ich mich noch einlesen müssen. Danke für den Hinweis.


    Ich habe mittlerweile erfahren, dass die Aktien nicht immer bei der Postbank lagen sondern ursprünglich bei der Citibank gekauft wurden, später dann zur Targobank übertragen wurden und anschließend zur Postbank.


    Die Gefahr, dass bei dem Transfer die Datenstämme nicht übernommen wurden sehe ich als recht hoch, zumal meine Eltern damals wie heute kaum was mit Aktien zu tun hatten und dementsprechend uninformiert waren.


    Ich werde bei der Postbank wohl eine Anfrage starten müssen um zu erfahren, welche Kaufdaten bei den Aktien hinterlegt sind.

    Erst wenn das geklärt ist, werde ich weiter entscheiden können.


    Mal nebenbei: Meint ihr es ist realistisch, eine Richtigstellung der Daten von der Postbank zu verlangen wenn man den Kauf mittels Kontoauszug belegen kann?


    Beste Grüße,

    Markus

  • Erst mal Sachstand klären ist auf jedem Fall richtig.

    Meint ihr es ist realistisch, eine Richtigstellung der Daten von der Postbank zu verlangen wenn man den Kauf mittels Kontoauszug belegen kann?

    So einen Versuch würde ich auch machen, falls notwendig.


    Auf jedem Fall ist es gut, alte Abrechnungen aufzuheben. Dann ist notfalls immer eine Korrektur über die Steuererklärung möglich.