Hallo in die Runde,
die Überschrift muss ich vielleicht etwas erklären:
Unsere kombinierte Privathaftpflicht- u. Hausratversicherung läuft noch bis Jahresende über die Allianz. In der Police (EHV 2007)ist bei Kündigung als Ablaufzeitpunkt der 31.12.22 - 12:00 Uhr mittags benannt. Die neu (online) abgeschlossenen Verträge bei jeweils anderen Anbietern beginnen alle mit dem 01.01.23 - 0:00 Uhr. Die Uhrzeit war hier nie frei wählbar.Habe ich hier einen Fehler begangen und hätte die Neuverträge schon am 31.12.22 beginnen lassen müssen? Andererseits habe ich von Änderungen im Versicherungsvertragsgesetz gelesen, kann diese aber nicht konkret einordnen. Muss ich die neu abgeschlossenen Verträge nochmal um 1 Tag rückdatieren, um eine Lücke in der Absicherung zu vermeiden oder ist diese "12:00 Uhr mittags" - Reglung nicht ( mehr) zulässig?
Nachdem ich erst gestern hier im Forum hilfreiche Unterstützung erhalten habe, wende ich mich mit dieser Frage nochmal an euch.Danke und euch ein schönes Adventswochenende!
Viele Grüße!
Thommy