12 stündige Versicherungslücke bei Wechsel der Privathaftpflicht-/Hausratversicherung?

  • Hallo in die Runde,

    die Überschrift muss ich vielleicht etwas erklären:

    Unsere kombinierte Privathaftpflicht- u. Hausratversicherung läuft noch bis Jahresende über die Allianz. In der Police (EHV 2007)ist bei Kündigung als Ablaufzeitpunkt der 31.12.22 - 12:00 Uhr mittags benannt. Die neu (online) abgeschlossenen Verträge bei jeweils anderen Anbietern beginnen alle mit dem 01.01.23 - 0:00 Uhr. Die Uhrzeit war hier nie frei wählbar.Habe ich hier einen Fehler begangen und hätte die Neuverträge schon am 31.12.22 beginnen lassen müssen? Andererseits habe ich von Änderungen im Versicherungsvertragsgesetz gelesen, kann diese aber nicht konkret einordnen. Muss ich die neu abgeschlossenen Verträge nochmal um 1 Tag rückdatieren, um eine Lücke in der Absicherung zu vermeiden oder ist diese "12:00 Uhr mittags" - Reglung nicht ( mehr) zulässig?

    Nachdem ich erst gestern hier im Forum hilfreiche Unterstützung erhalten habe, wende ich mich mit dieser Frage nochmal an euch.Danke und euch ein schönes Adventswochenende!


    Viele Grüße!

    Thommy

  • Hallo Thommy73,

    welche Lösungsvorschläge haben denn die neuen (online) abgeschlossenen Versicherer? Wären sie bereit, schon einen Tag früher zu starten? Oder hast du die noch nicht befragt? Wenn nein, warum nicht?


    Bevor das deine vielleicht spannendsten 12 Stunden seit dem 31.12.1999 12.01 Uhr werden, hat eventuell Pumphut einen guten Tipp für dich.


    Gruß

    Alexis

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Hallo Thommy73,


    im VVG in der seit 2008 gültigen Fassung steht im §10:

    „Beginn und Ende der Versicherung

    Ist die Dauer der Versicherung nach Tagen, Wochen, Monaten oder einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum bestimmt, beginnt die Versicherung mit Beginn des Tages, an dem der Vertrag geschlossen wird; er endet mit Ablauf des letzten Tages der Vertragszeit.“ https://dejure.org/gesetze/VVG/10.html


    Vorher war es Standard, die Verträge mittags um 12.00 beginnen bzw. enden zu lassen. Wobei dann normalerweise als Ende der 1. d.M. 12.00 genommen wurde. Den Beginn des Neuvertrages auf einen letzten d.M. 12.00 zu legen, war schon immer unpraktisch. Warum bei Ihnen abgewichen wurde, weiß ich auch nicht.


    Um ganz ruhig schlafen zu können, empfehle ich Ihnen, schreiben Sie eine Mail an die AZ und lassen sich mit Hinweis auf o.g. Paragraphen bestätigen, dass Ihr Versicherungsschutz bis 24.00 am 31.12. läuft. Das sollte auch prämienneutral erfolgen.


    Gruß Pumphut