Hallo zusammen,
eine meiner Banken (Consorsbank) möchte gerne wissen, welches Jahresnettoeinkommen ich habe und welches Vermögen ich besitze.
Konkret möchten sie wissen:
- Jahresnettoeinkommen
- Zusammensetzung des Jahresnettoeinkommens (Arbeit, Vermietung, Einkünfte aus Kapitalvermögen etc.)
- Verfügbares Vermögen
- Zusammensetzung des Anlagebetrags
Ganz grundsätzlich erteile ich niemanden solche Auskünfte, nur weil er danach fragt.
Ich habe bei der Bank somit nachgefragt, mit welchem Recht sie nach diesen Daten fragen.
Die Antwort war: "...
Zum Beispiel müssen wir die Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz erfüllen. Damit wir unserer Pflicht zur Geldwäschebekämpfung effektiv nachkommen können, fragen wir nach der Herkunft von Vermögen. Die gesetzlichen Grundlagen sind insbesondere §10 GwG Abs. 1 Nr. 5 und § 15 GwG Abs. 4 Nr. 2."
Ich hätte Verständnis für die Frage nach der Herkunft des Vermögens, wenn ich bei der Bank ein Vermögen liegen hätte - aber das ist nicht der Fall. Es liegt dort lediglich mein privates und mein geschäftliches Girokonto, auf denen sich jeweils keine nennenswerten Summen (kleiner 10.000 Euro, ständig schwankend, befinden).
Folgende Fragen stellen sich dabei für mich:
1) Bin ich gesetzlich verpflichtet meiner/n Bank(en) offenzulegen, welches Nettoeinkommen ich habe? Wenn nein, warum nicht?
Meine Bank meint ja, sie müsste das wegen des Geldwäschegesetzes wissen. Ist das richtig, oder zählt ein Einkommen nicht dazu, sondern lediglich Vermögen?2) Wenn ich ein Vermögen bei einer anderen Bank "B" habe, muss ich das dann auch der Bank "A" mitteilen, wo ich zwar ein Girokonto, aber kein Vermögen habe?
Vielen Dank vorab!
Gruß
KG