Angaben zu Einkommen und Vermögen Pflicht?

  • Hallo zusammen,

    eine meiner Banken (Consorsbank) möchte gerne wissen, welches Jahresnettoeinkommen ich habe und welches Vermögen ich besitze.
    Konkret möchten sie wissen:
    - Jahresnettoeinkommen
    - Zusammensetzung des Jahresnettoeinkommens (Arbeit, Vermietung, Einkünfte aus Kapitalvermögen etc.)
    - Verfügbares Vermögen
    - Zusammensetzung des Anlagebetrags


    Ganz grundsätzlich erteile ich niemanden solche Auskünfte, nur weil er danach fragt.


    Ich habe bei der Bank somit nachgefragt, mit welchem Recht sie nach diesen Daten fragen.
    Die Antwort war: "...

    Zum Beispiel müssen wir die Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz erfüllen. Damit wir unserer Pflicht zur Geldwäschebekämpfung effektiv nachkommen können, fragen wir nach der Herkunft von Vermögen. Die gesetzlichen Grundlagen sind insbesondere §10 GwG Abs. 1 Nr. 5 und § 15 GwG Abs. 4 Nr. 2."


    Ich hätte Verständnis für die Frage nach der Herkunft des Vermögens, wenn ich bei der Bank ein Vermögen liegen hätte - aber das ist nicht der Fall. Es liegt dort lediglich mein privates und mein geschäftliches Girokonto, auf denen sich jeweils keine nennenswerten Summen (kleiner 10.000 Euro, ständig schwankend, befinden).


    Folgende Fragen stellen sich dabei für mich:
    1) Bin ich gesetzlich verpflichtet meiner/n Bank(en) offenzulegen, welches Nettoeinkommen ich habe? Wenn nein, warum nicht?
    Meine Bank meint ja, sie müsste das wegen des Geldwäschegesetzes wissen. Ist das richtig, oder zählt ein Einkommen nicht dazu, sondern lediglich Vermögen?2) Wenn ich ein Vermögen bei einer anderen Bank "B" habe, muss ich das dann auch der Bank "A" mitteilen, wo ich zwar ein Girokonto, aber kein Vermögen habe?


    Vielen Dank vorab!

    Gruß

    KG

  • Mich hat das bisher noch keine Bank gefragt... Wenn dann müssten das doch alle Banken machen? Woher kommen denn die Einzahlungen auf dieses Konto? Von einem anderen deiner Konten (also auf deinen Namen) oder durch Überweisung von Dritten oder Bareinzahlung?

  • Hier wurde etwas aehnliches diskutiert:


    https://www.wer-weiss-was.de/t…de-der-bank-legal/9499157


    Aus einer der Antworten kopiert:


    https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__15.html

    In bestimmten Fällen wird von einem „höheren Risiko“ ausgegangen, dann muss eine verstärkte Sorgfaltspflicht erfüllt werden, zum Beispiel

    sie müssen einholen:

    a)

    • zusätzliche Informationen über den Vertragspartner und den wirtschaftlich Berechtigten,*
      b)
    • zusätzliche Informationen über die angestrebte Art der Geschäftsbeziehung,*
      c)
    • Informationen über die Herkunft der Vermögenswerte und des Vermögens des Vertragspartners,*

    Ist mir so aber auch noch bie keiner Bank passiert.

  • Ich bin halbtags gewerblich tätig, habe also ein geschäftliches Girokonto bei der Bank.

    Aber im Prinzip habe ich (vereinfacht) dort einen Zahlungsverkehr wie z.B.:
    3000,- Euro Einkünfte aus einem Auftrag

    2500,- Euro gehen wieder ab, um Rechnungen (Wareneinkauf, Betriebskosten etc.) zu bezahlen

    500,- Euro entnehme ich an Bargeld für meinen Lebensunterhalt.


    In meinen Augen findet an dieser Stelle keine Vermögensbildung statt.



    Zu den anderen Banken bzw. generell zur Datenerhebung:
    es kommt mir halt so vor, dass jede Bank einfach selbst entscheidet, was sie gerne an Informationen hätte. Und das finde ich etwas merkwürdig und auch nicht zwangsläufig rechtmäßig - deshalb meine Frage, was sie wirklich wissen muss und darf.


    Wenn ich von heute auf morgen 50.000 Euro einzahle und dann in Aktien investiere - dann sehe ich ein, dass ein Vermögen bei dieser Bank lagert, dessen Herkunft ich wegen Geldwäschegesetz belegen muss - alles gut.


    Aber was ist mit Vermögen bei anderen Banken? Und vor allem: was ist mit meinem Nettoeinkommen? Muss das wirklich wegen Geldwäschegesetz offengelegt werden?

    Der Fiskus weiß doch über meine Steuerklärung, was ich für ein Einkommen habe.

  • Alles schön und gut, aber da ist immer nur von Vermögen die Rede.

    1) Welche Vermögen sind gemeint? Das Vermögen, das ich bei dieser Bank, die fragt, liegen habe, oder darf/muss diese Bank auch wissen, welche Vermögen ich bei einer anderen Bank habe? Meine Bank fragt ja nur "wieviel Vermögen haben Sie?" - damit wird das ja offen gelassen.


    2) Für mich geht aus dem Gesetz nur hervor, dass es um Vermögen geht. Die Bank fragt aber nach meinem Nettoeinkommen. Darf die das in Bezug auf das Geldwäschegesetz, oder ist sie einfach nur neugierig?

  • Aber was ist mit Vermögen bei anderen Banken? Und vor allem: was ist mit meinem Nettoeinkommen? Muss das wirklich wegen Geldwäschegesetz offengelegt werden?

    Der Fiskus weiß doch über meine Steuerklärung, was ich für ein Einkommen habe.

    Ich glaube die wenigsten Geldwaescher, geben diese Einnahmen bei der Steuererklaerung an ;). Und diese Ueberpruefung muss dann die Bank machen. Wieso bei dir, weiss ich nicht, evtl mal den oben gepostetn Thread lesen. So ganz ohne Anlass darf die Bank das meines Erachtens nicht abfragen.

  • Ich glaube die wenigsten Geldwaescher, geben diese Einnahmen bei der Steuererklaerung an ;). Und diese Ueberpruefung muss dann die Bank machen. Wieso bei dir, weiss ich nicht, evtl mal den oben gepostetn Thread lesen. So ganz ohne Anlass darf die Bank das meines Erachtens nicht abfragen.

    ...aber bei der Bank macht der Geldwäscher dann wahrheitsgemäße Angaben? *lach*


    Ich habe die Gesetzespassagen natürlich bereits gelesen - da steht nur allgemein "Sorgfaltspflicht der Bank" und Vermögensauskünfte.

    Für mich ergibt sich daraus kein Recht mein Nettoeinkommen zu erfahren.


    Die Bank fragt mich auch nicht explizit danach. Sie will nur, dass ich meine "Stammdaten" aktualisiere. Und da tauchen nun die neuen Pflichtfelder auf, die ausgefüllt werden müssen.

    Ich vermute diese Info holen die bei allen Kunden ein.


    ich habe bei der Bank nachgefragt. Ein konkreter Anlass wird nicht genannt - lediglich allgemein erklärt, dass sie das fragen müssen wegen des Geldwäschegesetzes.

  • 3000,- Euro Einkünfte aus einem Auftrag

    2500,- Euro gehen wieder ab, um Rechnungen (Wareneinkauf, Betriebskosten etc.) zu bezahlen

    500,- Euro entnehme ich an Bargeld für meinen Lebensunterhalt.

    Mal fernab von der Geldwäsche-Thematik... und unberücksichtigt der vereinfachten Darstellung...


    die 500 Öcken sind sowas von reichlich vor Steuern...

  • Mir hat Consors solche Fragen noch nicht gestellt, nur die üblichen (groben) Angaben zur Risikoeinschätzung bei Wertpapiergeschäften sollten gemacht werden. Ich habe dort aber auch nur ein Depot nebst Verrechnungskonto. Wenn ich bei denen aber als Gewerbetreibender ohne festen monatlichen Geldeingang zwei Girokonten mit Überziehungsmöglichkeit und Kreditkarten unterhalten wollte, hätte ich Verständnis für derartige Fragen.

  • Eines sollte einem klar sein: Wenn Consors meint Fragen zu müssen und dann keine Antworten bekommt, dann kündigen die im Zweifel ganz schnell das Konto. Consors lässt nicht mit sich verhandeln.

    Das glaube ich nicht. In der Regel brauchen die diese Angaben um beurteilen zu können, welche Produkte für den Kunden angemessen sind. Wenn sie die Angaben nicht erhalten, sind sie aus jeder Beraterhaftung raus. Ist denen recht.


    Die Aussage mit der Geldwäsche verstehe ich nicht. Das ist bei Bareinzahlungen relevant, Überweisungen sind nachvollziehbar. Vermutlich hat da einer die Textbausteine für die Antwort verwechselt. Einfach nochmal nachfragen?