Hi zusammen,
ich bin gerade dabei, einen Tarifwechsel nach §204 VVG zu prüfen, was sich leider wie immer als sehr mühsam herausstellt
Im Finanztip-Artikel zum Thema interner PKV-Wechsel heißt es: "Grundsätzlich darfst Du als Privatversicherter in alle Tarife wechseln, die Deine Versicherung anbietet oder jemals angeboten hat. Dabei behältst Du alle im alten Tarif gebildeten Altersrückstellungen."
Zum Thema "alle Tarife" 2 Fragen:
- Sind alte Tarife ohne Altersrückstellungen damit grundsätzlich ausgenommen vom Wechsel? Soweit ich das im Finanztip-Artikel verstanden habe, sind das Tarife vor dem 1.1.2000.
- Ist ein Wechsel nur in Tarife möglich, die seit meinem Eintritt in die PKV existieren oder tatsächlich auch alle Tarife aus der Vergangenheit?
Im Gesetzestext §204 VVG dazu heißt es:
Zitat[..] kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt;
Sind mit "gleichartig" dann nur Tarife mit Altersrückstellungen gemeint (also seit dem 1.1.2000)?
Wie seht ihr das?
Danke im Voraus, tolles Forum hier!
Viele Grüße