Hallo zusammen,
von der Debeka privaten Krankenversicherung wurde ein Brief verschickt. Es geht um einen Tarif als Ergänzung zur Beihilfe des Bundes für Beamtinnen und Beamte.
Es wurde mitgeteilt, dass die Bundesbehilfeverordnung zum 01. Januar 2021 geändert worden ist. Und zwar wurde die Beihilfefähigkeit für Auslagen, Material- und Laborkosten bei zahnärztlichen Behandlungen von 40 auf 60 % erhöht. Somit muss nun also von der privaten Krankenversicherung weniger abgedeckt werden, weil die Beihilfe von diesen Kosten jetzt 20 % mehr übernimmt.
Neben Beamtinnen und Beamten des Bundes betrifft dies laut dem Brief auch die Angehörigen der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.
Die Debeka schlägt nun folgendes vor:
"Aufgrund der uns vorliegenden Angaben gehen wir davon aus, dass Sie von dieser Beihilfeänderung betroffen sind. Sie können Ihren Versicherungsschutz jetzt ganz unkompliziert an den neuen Bedarf anpassen und in die Tarifstufe BE/S1 wechseln - selbstverständlich ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit.
Warum empfehlen wir Ihnen die Umstellung?
Durch die Erhöhung der Beihilfefähigkeit für zahntechnische Leistungen ist nun Tarifstufe BE/S1 bedarfsgerecht - und nicht mehr Tarifstufe BE/S2. Ein geringerer Versicherungsschutz ist ausreichend, was auch grundsätzlich Ihren Beitrag reduziert.
Eventuell vereinbarte besondere Vertragsbedingungen bleiben unverändert." (Zitat-Ende)
Also eigentlich klingt das alles sehr kundenorientiert:
- Die Debeka macht einen Kunden auf eine vorteilhafte Änderung der Beihilfeverordnung aufmerksam, die der Kunde selbst vielleicht gar nicht mitgekriegt hat. Also ich hab das dann online geprüft, die Verordnung wurde wirklich so geändert.
- Die Debeka lässt einen Wechsel des Tarifs ohne Geundheitsprüfung und ohne Wartezeit zu.
- Die übrigen Vertragsbedingungen bleiben alle gleich.
Also für mich klingt das alles gut. Nur hält sich mein Vertrauen in die Versicherungswirtschaft stark in Grenzen und ich frage mich ob es einen Haken gibt. Der Beitrag würde sich übrigens nur um ca. 3 Euro pro Monat reduzieren. Wenn man den Wechsel bis Ende Juni vollzieht bekommt man sogar rückwirkend zum 1. Januar den niedrigeren Betrag.
Angenommen in ein paar Jahren wird die Beihilfeverordnung wieder geändert und dann sinkt der Erstattungsanspruch wieder von 60 auf 40 %. Dann müsste der Tarif wieder angepasst werden, aber da der Versicherungsschutz dann erhöht werden muss, geht ein Wechsel wahrscheinlich dann nur noch mit Gesundheitsprüfung und mit Wartezeit.
Also meine Fragen:
- Hat auch jemand anderes so ein Schreiben bekommen, vielleicht auch von einer anderen Versicherung?
- Werdet ihr den Tarifwechsel vollziehen?
- Sieht irgendjemand einen Haken an der Sache?
- Ist das seriös was die Debeka geschrieben hat?
Grüße in die Runde!