PKV Tarifwechsel Wie Du als Privatversicherte in einen günstigeren Tarif kommst

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Jahr 2025 soll die private Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) erneut teurer werden. Für zwei Drittel aller Privatversicherten werden die Beiträge um voraussichtlich durchschnittlich 18 Prozent steigen. 
  • Sparen kannst Du durch einen Wechsel in einen günstigeren Tarif beim gleichen Versicherer. Gleich den Versicherer zu wechseln, ist dagegen meistens nicht sinnvoll.
  • Als Privatversicherter hast Du das Recht auf einen internen Wechsel. 

So gehst Du vor

  • Fordere Deine Ver­si­che­rung auf, Dich zu einem internen Tarifwechsel kostenlos zu beraten. Dazu kannst Du unser Mus­ter­schrei­ben nutzen.

Zum Download

  • Vergleiche die Leistungen mit Deinem alten Tarif. Denn der neue Tarif enthält nicht unbedingt dieselben Leistungen wie Dein alter Tarif. Unsere Leistungsübersicht bietet Orientierung, welche Leistungen wichtig sind.
  • Lass Dich im Zweifel von einem unabhängigen Ver­si­che­rungsberater oder einer Verbraucherzentrale unterstützen.

Fast jeder, der länger in der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) ist, kennt diesen Ärger: In der Zeit vor dem Jahreswechsel flattert ein Schreiben ins Haus mit einer saftigen Beitragserhöhung. Laut dem Verband der privaten Kran­ken­ver­si­che­rungen steigen die Beiträge 2025 für die Mehrheit der Privatversicherten um durchschnittlich 18 Prozent

Viele Versicherte nehmen solche Beitragserhöhungen stillschweigend hin – bis ihnen eines Tages die Belastung über den Kopf wächst. Dabei hast Du als Privatversicherter eine Möglichkeit, die Beiträge zu senken: Du darfst jederzeit kostenlos in einen anderen Tarif Deines Versicherers wechseln. Dadurch lässt sich womöglich sparen.

Wer kann den Tarif wechseln?

Jeder privat Krankenversicherte hat das Recht, bei seinem Versicherer in einen anderen Tarif zu wechseln. Das legt Paragraf 204 Ver­si­che­rungsvertragsgesetz (VVG) fest.

Für einen Wechsel gibt es zwei gute Gründe:

  • Du möchtest die Kosten Deiner privaten Kran­ken­ver­si­che­rung senken oder
  • Du bist mit den Leistungen Deines Tarifs nicht zufrieden und möchtest in einen besseren Tarif wechseln.

Grundsätzlich darfst Du in alle offenen und geschlossenen Tarife Deines Versicherers wechseln. Ausnahme: Ein Wechsel aus einem Unisex-Tarif, also einem Tarif mit gleichen Beiträgen für Männer und Frauen in einen Bisex-Tarif mit Beitragsunterschieden zwischen den Geschlechtern, ist nicht möglich (§ 204 Abs. 1 VVG).

Abgesehen davon kannst Du beliebig oft in einen anderen Tarif mit gleich gutem oder schlechterem Ver­si­che­rungs­schutz wechseln. Deine bisher angesammelten Altersrückstellungen werden im neuen Tarif angerechnet und auch Dein derzeitiges Alter und Dein Gesundheitszustand spielen für alle Leistungen, die Du bisher schon versichert hattest, keine Rolle.

Insbesondere wenn die Kosten für Deine private Kran­ken­ver­si­che­rung in den vorangegangenen Jahren deutlich gestiegen sind, kann es sich lohnen, den aktuellen Tarif mit anderen Angeboten Deines Versicherers zu vergleichen. Dein Ziel sollte dabei sein, einen Tarif zu finden, mit dem Du bei gleich gutem Schutz Beiträge sparst. Wie Du dabei am besten vorgehst, erklären wir im dritten Kapitel dieses Texts.

Warum funktioniert ein Tarifwechsel manchmal nicht so einfach?

Willst Du bessere Leistungen vereinbaren oder Deinen Selbstbehalt reduzieren, ist das nicht immer problemlos möglich. Die Ver­si­che­rung darf in solchen Fällen Deinen aktuellen Gesundheitszustand berücksichtigen und kann

  • einen Risikozuschlag verlangen,
  • eine Wartezeit festlegen, in der Du die höheren Leistungen nicht in Anspruch nehmen kannst,
  • die höheren Leistungen in Deinem Fall ausschließen.

Zusätzliche Leistungen können beispielsweise höhere Zahlungen für Zahnersatz oder Medikamente sein, aber auch weniger Einschränkungen bei der Erstattung von Hilfsmitteln wie Rollstühlen oder Brillen.

Worauf solltest Du beim Tarifwechsel achten?

Auf wichtige Leistungen solltest Du auch zugunsten eines niedrigeren Beitrags nicht verzichten. Denn es gibt keine Garantie, dass Du im neuen Tarif dauerhaft sparst. Auch nach einem Tarifwechsel können die Beiträge wieder deutlich steigen.

Achtung: Nicht den Versicherer wechseln

Als Privatversicherter solltest Du nur den Tarif wechseln, aber nicht Deinen Versicherer. Denn wenn Du zu einem anderen Anbieter gehst, verlierst Du einen erheblichen Teil Deiner angesparten Altersrückstellungen. Diese sollen im Alter die höheren Krankheitskosten abfedern und dafür sorgen, dass Dein Beitrag nicht zu stark steigt.

Außerdem musst Du Dich beim Wechsel des Anbieters erneut einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Das kann Risikozuschläge und den Ausschluss von Leistungen zur Folge haben. Falls Dein Ver­si­che­rungsvermittler Dir einen Anbieterwechsel als Lösung vorschlägt, ist er womöglich auf eine Abschlussprovision aus.

Den alten Vertrag zu kündigen und zu einer anderen privaten Kran­ken­ver­si­che­rung zu wechseln ist deshalb nur in Ausnahmefällen sinnvoll, etwa wenn Dein Vertrag erst wenige Jahre läuft und Du vollständig gesund bist.

Bei einem Wechsel des Versicherers solltest Du Dich von einem auf die PKV spezialisierten Ver­si­che­rungsmakler beraten lassen. Wir haben nach geeigneten Ver­si­che­rungsmaklern gesucht. Die Ergebnisse findest Du im Ratgeber zur privaten Kran­ken­ver­si­che­rung. Wenn Du Deinen Vertrag kündigen möchtest, solltest Du unseren Ratgeber zur Kündigung der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung lesen. 

Wie gehst Du beim Tarifwechsel vor?

Bevor Du den Tarifwechsel angehst, solltest Du Dir Gedanken darüber machen, was Du erreichen möchtest.

Bist Du mit Deinem bisherigen Ver­si­che­rungs­schutz zufrieden oder wünschst Du Dir einen leistungsstärkeren Tarif? Und falls Du bessere Leistungen möchtest, wärst Du bereit, dafür auch einen höheren Beitrag zu zahlen?

Oder ist es Dir wichtig, künftig weniger zu zahlen? Dann stellt sich die Frage, welche Leistungen Du in jedem Fall behalten willst und ob es Leistungen gibt, auf die Du zugunsten eines günstigeren Beitrags verzichten kannst. Reicht Dir beispielsweise ein Zweibettzimmer statt eines Einbettzimmers im Krankenhaus?

Es hilft bei solchen Überlegungen, die Leistungen des eigenen Vertrags genau zu kennen. Mach Dich also in den Tarifbedingungen schlau.

Fordere ein kostenfreies Angebot Deiner Ver­si­che­rung an

Im nächsten Schritt forderst Du Deine Ver­si­che­rung schriftlich dazu auf, Dich zum Tarifwechsel zu beraten. Die Beratung ist kostenlos und die Ver­si­che­rung gesetzlich verpflichtet, dabei auf Deine Wünsche und Bedürfnisse einzugehen (§ 6 VVG).

Damit die Ver­si­che­rung Dir geeignete Alternativen zu Deinem bisherigen Tarif vorschlägt, solltest Du deutlich machen, welches Ziel Du mit dem Tarifwechsel verfolgst und welche Punkte Dir bei Deinem Ver­si­che­rungs­schutz wichtig sind. Als Vorlage kannst Du unser Mus­ter­schrei­ben verwenden.

Mus­ter­schrei­ben Tarifwechsel

Hier kannst Du Dir unser Mus­ter­schrei­ben für einen internen Tarifwechsel herunterladen:

Zum Download

Lass Dich nicht telefonisch abwimmeln oder zu einem Besuch von einem Ver­si­che­rungsvertreter überreden, sondern bestehe auf ein schriftliches Angebot. So kannst Du in Ruhe abwägen, ob sich der Tarifwechsel für Dich lohnt.

23 private Krankenversicherer haben sich in einer verbindlichen Leitlinie dazu verpflichtet, Kunden besser beim Tarifwechsel zu beraten. Schau in der Leitlinie nach, ob auch Dein Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men dazu gehört.

In dieser Leitlinie haben sich die Versicherer verpflichtet, Dich in verständlicher Art und Weise darüber aufzuklären, welche Mehr- oder Minderleistungen andere Tarife im Vergleich zu Deinem aktuellen Vertrag bieten. Außerdem muss Dich der Versicherer dazu beraten, welche Beiträge Du im neuen Tarif zahlen musst und ob im Zieltarif eine Risikoprüfung nötig ist.

Will die Ver­si­che­rung einen Risikozuschlag erheben, muss sie darüber informieren, wie sich der Zuschlag vermeiden lässt und welche Folgen es hat, wenn Du auf bestimmte Leistungen verzichtest. Außerdem muss Dich die Ver­si­che­rung darauf hinweisen, wenn in einem Zieltarif bereits eine Beitragsanpassung feststeht. 

Darüber hinaus verpflichten sich die Ver­si­che­rungen, Anfragen zum Tarifwechsel innerhalb von 15 Arbeitstagen zu bearbeiten und Kunden ab 55 Jahren automatisch über ihr Wechselrecht zu informieren.

In den Leitlinien verpflichten sich die Versicherer außerdem, auf Wunsch des Kunden die Beratung zu dokumentieren. Am besten sagst Du gleich zu Beginn der Beratung, dass Du eine Dokumentation wünschst. 

Allerdings haben viele Anbieter grundsätzlich wenig Interesse daran, ihre Kunden beim Tarifwechsel optimal zu unterstützen – schließlich bekommen sie dann weniger Geld für dieselbe Leistung. Du solltest daher hartnäckig bleiben und der Ver­si­che­rung eine Frist für die Antwort auf Deine Wechselanfrage setzen. Zieht sich der Tarifwechsel über Monate hin, kannst Du verlangen, dass Dein Tarif und damit auch der Beitrag rückwirkend umgestellt wird.

Wenn Du Dir Hilfe beim Vergleich der Leistungen wünschst oder das Gefühl hast, die Ver­si­che­rung schlägt Dir keine geeigneten Tarife vor, kannst Du Dich beim Tarifwechsel auch von anderer Stelle unterstützen lassen. Spezialisierte Ver­si­che­rungsberater sowie einige Verbraucherzentralen beraten zu dem Thema und haben häufig einen guten Überblick über die verschiedenen Tarifoptionen und deren Unterschiede. Mehr zur Beratung liest Du in diesem Abschnitt.

Stellt sich die Ver­si­che­rung quer, kannst Du Dich beim PKV-Ombudsmann beschweren. Er kann im Streitfall vermitteln. Außerdem solltest Du die Finanzaufsicht Bafin informieren. 

Welche Erfahrungen hast Du beim Tarifwechsel gemacht? Berichte davon gerne in unserer Community.

Vergleiche die Leistungen von altem und neuem Tarif

Auch wenn zwei Tarife ähnliche Leistungen bieten – identisch sind sie so gut wie nie. Die Ver­si­che­rung ist nur verpflichtet, Dir einen „gleichartigen“ Tarif vorzuschlagen (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG). Das bedeutet, dass dieser dieselben Leistungsbereiche abdeckt wie Dein bisheriger Tarif – etwa ambulante und stationäre Behandlungen sowie zahnärztliche Leistungen. Im Detail können sich die Tarife aber deutlich unterscheiden.

Damit Du nicht unwissentlich auf wichtige Leistungen verzichtest, ist es sinnvoll, die verschiedenen Tarife genau zu vergleichen. Als Grundlage dafür sollte die Ver­si­che­rung Dir verständlich gegenüberstellen, wie sich der emp­foh­lene Zieltarif von Deinem bisherigen Ver­si­che­rungs­schutz unterscheidet.

Leistungsübersicht

Schau genau hin. Denn der Verzicht auf Leistungen ist häufig nur mit viel Mühe wieder rückgängig zu machen. Was wir bei der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung für besonders wichtig halten, haben wir für Dich in einer Leistungsübersicht als PDF-Datei zusammengestellt.

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Lass Dich nicht abschrecken, falls die Ver­si­che­rung für den neuen Tarif eine Gesundheitsprüfung ankündigt. Das ist kein Risiko für Dich. Denn einen Risikozuschlag darf die Ver­si­che­rung nur für bessere Leistungen im neuen Tarif erheben. In einem solchen Fall kannst Du dann abwägen, ob es sich lohnt, den Aufschlag in Kauf zu nehmen oder auf die Extras zu verzichten. Dann kannst Du in den Tarif wechseln, ohne einen Zuschlag zu zahlen.

Wichtig zu bedenken: Es gibt keine Garantie, dass Du im neuen Tarif dauerhaft sparst. Auch nach einem Tarifwechsel können die Beiträge wieder deutlich steigen, falls sich die Kosten im neuen Tarif ungünstig entwickeln. Verzichte deshalb zugunsten eines niedrigen Beitrags keinesfalls auf wichtige Leistungen. Beim Vergleichen der Leistungen verschiedener Tarife können Dir auch spezialisierte Berater helfen.

Vorsicht beim Wechsel in einen Unisex-Tarif

Bis zum 21. Dezember 2012 richtete sich der Beitrag in der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung auch nach dem Geschlecht. Wenn Du noch in einem alten, sogenannten Bisex-Tarif versichert bist, solltest Du Dir den Wechsel in einen neueren Unisex-Tarif gut überlegen. Wenn Du einmal in einem Unisex-Tarif bist, in dem Frauen und Männer den gleichen Beitrag zahlen, gibt es kein Zurück mehr in die alten Tarife. Das kann besonders für Männer nachteilig sein, die von der geschlechtsabhängigen Berechnung profitiert haben.

Falls Du befürchtest, Dir irgendwann nur noch einen minimalen PKV-Schutz leisten zu können, solltest Du ebenfalls nur innerhalb von Bisex-Tarifen wechseln. So behältst Du die Möglichkeit, notfalls in den günstigen Standardtarif zu gehen. Diese Möglichkeit haben nur Versicherte mit einem alten Bisex-Tarif. Das regelt der Paragraph 19 in den Musterbedingungen der Privaten Kran­ken­ver­si­che­rung, an die sich auch die Versicherer in aller Regel halten. Aus einem Unisex-Tarif ist nur ein Wechsel in den Basistarif möglich, der aber teurer ist.

Grundsätzlich darfst Du als Privatversicherter in alle Tarife wechseln, die Deine Ver­si­che­rung anbietet oder jemals angeboten hat. Dabei behältst Du alle im alten Tarif gebildeten Altersrückstellungen. Diese werden voll auf den neuen Tarif angerechnet. Unter Umständen kann der neue Beitrag dadurch sehr günstig sein.

Kannst Du den Selbstbehalt erhöhen? 

Eine simple Möglichkeit, beim PKV-Beitrag zu sparen, ist ein höherer Selbstbehalt. Der lohnt sich vor allem für Selbstständige. Denn als Angestellter musst Du Dir die Beitragsersparnis mit Deinem Arbeitgeber teilen, während Du den höheren Selbstbehalt allein zahlst.

Bevor Du den Selbstbehalt erhöhst, solltest Du Dir absolut sicher sein, dass Du das Geld für den Eigenanteil auch im Rentenalter übrig hast. Denn den Selbstbehalt wieder zu reduzieren, ist in der Regel nur schwer möglich. Er kann sogar noch steigen, denn der Versicherer darf den Selbstbehalt auch erhöhen.

Wichtig zu wissen: Den Selbstbehalt kannst Du im Gegensatz zu den Kran­ken­ver­si­che­rungsbeiträgen nicht voll von der Steuer absetzen. Das kann die Ersparnis schmälern.

Wer hilft beim Tarifwechsel?

Den Überblick im Tarifdschungel der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung zu behalten, ist nicht einfach. Du solltest Dir deshalb fachkundige Unterstützung für den Tarifwechsel holen, zum Beispiel, wenn Dein Versicherer behauptet, es gebe keinen Tarif, in den Du wechseln kannst.

Option 1: kostenlose Beratung bei Deinem Ver­si­che­rungsmakler

Eine mögliche Anlaufstelle für kostenfreie Unterstützung beim Tarifwechsel ist der Ver­si­che­rungsmakler, bei dem Du Deine private Kran­ken­ver­si­che­rung abgeschlossen hast. Er ist verpflichtet, Dich auch nach dem Vertragsabschluss zu betreuen und bekommt dafür jedes Jahr eine laufende Vergütung (§ 6 Abs. 4 VVG).

Genau das ist aber auch die Krux bei der Sache. Der Makler verdient an dem Tarifwechsel nichts zusätzlich. Daher kannst Du Dich nicht immer darauf verlassen, dass er sich die notwendige Zeit nimmt, um Dich ausführlich und neutral zu beraten.

Option 2: Beratung gegen Honorar

Wenn Du Dich bei Deinem Ver­si­che­rungsvermittler nicht gut aufgehoben fühlst, kannst Du Dich von einem Ver­si­che­rungsberater oder auch einem Ver­si­che­rungsmakler gegen ein Honorar beraten lassen. Er sollte auf das Thema private Kran­ken­ver­si­che­rung spezialisiert sein und viel Erfahrung mit Tarifwechseln nachweisen können. Einen Ver­si­che­rungsberater in Deiner Nähe kannst Du zum Beispiel über die Suche auf der Website des Bundesverbands der Ver­si­che­rungsberater finden.

Die Berater rechnen in der Regel entweder nach Aufwand ab, beispielsweise mit einem Stundensatz, oder bekommen nach einem erfolgreichen Tarifwechsel einen Teil Deiner Ersparnis. Die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Honorarmodelle erläutern wir weiter unten.

Auch einige Verbraucherzentralen bieten eine Tarifwechsel-Beratung an. Diese kostet oft weniger als das Honorar für einen Ver­si­che­rungsberater oder -makler.

Der Berater sollte Dir nicht nur helfen, den für Dich passenden und günstigsten Tarif zu finden. Er sollte auch die weitere Korrespondenz mit der Ver­si­che­rung übernehmen. Das spart Zeit und Nerven. Manchmal erhebt die Ver­si­che­rung Risikozuschläge für bestimmte zusätzliche Leistungen, die entweder zu hoch oder gar nicht gerechtfertigt sind. Über diese kann der Ver­si­che­rungsberater mit dem Anbieter verhandeln und sie bestenfalls abwenden. Allerdings kann auch ein Ver­si­che­rungsberater nicht in jedem Fall einen geeigneten Tarif für den Wechsel finden.

Worauf solltest Du bei der Beratung achten?

Wichtig ist, dass der Berater Dir die Unterschiede zwischen Deinem bisherigen Tarif und den möglichen Alternativen genau erklärt. Er sollte aufzeigen, welche Leistungen sich bei einem Tarifwechsel verschlechtern oder verbessern würden. Bestehe auf einer verständlichen, schriftlichen Übersicht über die Leistungen und Unterschiede der Tarife. So kannst Du die Vor- und Nachteile eines Wechsels in Ruhe abwägen.

Manchmal wird emp­foh­len, einen Teil des gesparten Geldes in einen Beitragsentlastungstarif zu investieren. Mit einem solchen Tarif können Privatversicherte zusätzliche Rücklagen bilden, die im Alter die Beiträge zur Kran­ken­ver­si­che­rung um eine bestimmte Summe reduzieren. Wir halten solche Zu­satz­ver­si­che­rung­en zur Beitragsentlastung nur in Einzelfällen für sinnvoll – etwa, wenn der Arbeitgeber miteinzahlt. Du solltest einen solchen Tarif deshalb nicht unüberlegt abschließen, sondern Dich ausführlich zu den Vor- und Nachteilen beraten lassen.

Wann für die Beratung zum PKV-Tarifwechsel ein Honorar fällig wird und wie hoch es ausfällt, hängt jeweils vom Berater ab. Grundsätzlich gibt es zwei Konzepte, die beide Vor- und Nachteile haben:

Was bedeutet erfolgsabhängiges Honorar?

Bei diesem Modell zahlst Du nur, wenn der Berater Dir zu einem günstigeren Tarif verhilft: Er bekommt in der Regel einen Teil des Beitrags, den Du im ersten Jahr sparst. Falls der Berater keinen Tarif findet, in den Du wechseln willst, kostet die Beratung nichts.

Bei diesem Modell solltest Du in der Honorarvereinbarung festhalten, dass der neue Tarif in allen Bereichen mindestens gleichwertige Leistungen wie Dein bisheriger aufweisen muss. Sprich mit dem Berater auch gleich zu Beginn über die Leistungen, die Dir besonders wichtig sind und auf die Du keinesfalls verzichten willst.

Möchtest Du beispielsweise auch weiterhin nur eine geringe Selbstbeteiligung zahlen, solltest Du das ebenfalls erwähnen.

Wichtig bei diesem Bezahlmodell ist, dass in das Honorar auch einberechnet wird, ob durch den Tarifwechsel der Selbstbehalt steigt, der Zuschuss des Arbeitgebers sinkt oder Du eine geringere Bei­trags­rück­er­statt­ung bekommst. Denn das schmälert Deine tatsächliche Ersparnis.

Der Vorteil des Erfolgshonorars liegt klar darin, dass es kein finanzielles Risiko gibt: Du kannst Deinen Tarif kostenlos überprüfen lassen.

Der Nachteil besteht in dem hohen Anreiz für den Berater, Dich nicht neutral zu beraten, sondern so, dass er ein möglichst hohes Honorar bekommt. Da die Ver­si­che­rungs­be­din­gungen komplex sind, könnte er Dich schlimmstenfalls zum Wechsel in einen deutlich billigeren, aber für Dich nachteiligen Tarif verführen, ohne dass Du es merkst. Unseriöse Anbieter arbeiten mit diesem Modell, um eine möglichst hohe Ersparnis und damit ein möglichst hohes Honorar zu erhalten.

Lass Dich deshalb keinesfalls dazu drängen, in einen Tarif mit geringeren Leistungen zu wechseln oder den Selbstbehalt drastisch zu erhöhen. Denn der Berater kann Dir die berechnete Ersparnis nicht dauerhaft garantieren: Auch nach einem Tarifwechsel können die Beiträge wieder steigen. Eine Rückkehr zu einem Tarif mit besseren Leistungen oder einer geringeren Selbstbeteiligung ist dann schwierig.

Außerdem wichtig zu wissen: Wenn Du Dich gegen einen Tarifwechsel entscheidest, zahlst Du erstmal nichts. Überlegst Du es Dir später aber anders und wechselst innerhalb einer bestimmten Frist nach der Beratung in einen der emp­foh­lenen Tarife, wird das Erfolgshonorar fällig – unabhängig davon, wer sich letztlich darum gekümmert hat, den Vertrag umzustellen. In der Regel beträgt diese Frist 24 Monate. Honorarvereinbarungen, die Dich länger als zwei Jahre an einen Berater binden, solltest Du nicht akzeptieren.

Was ist ein pauschales oder zeitbezogenes Honorar?

Im Gegensatz zum erfolgsabhängigen Modell wird der Berater in diesem Fall nach Aufwand bezahlt. Entweder nennt er vorab einen festen Preis für die Überprüfung Deines Tarifs oder er rechnet nach Arbeitsstunden ab. Auch wenn er keinen passenden Tarif für Dich findet, musst Du ein Honorar zahlen. Lass Dich deshalb auf jeden Fall immer genau über den Fortgang der Recherche informieren. Oft ist früh klar, dass ein Tarifwechsel nicht infrage kommt – dann solltest Du die Beratung abbrechen.

Der Vorteil dieses Konzepts liegt darin, dass der Berater keinen Anreiz hat, Dir einen schlechten Tarif zu empfehlen. Er wird in jedem Fall für seine Arbeit bezahlt und kann Dich neutral beraten. Es schadet auch nicht seinem Geldbeutel, wenn er Dir von billigen Tarifen mit schlechteren Leistungen abrät oder Dich auch auf Tarife mit geringer Beitragsersparnis, aber deutlich besserem Ver­si­che­rungs­schutz hinweist.

Der Nachteil besteht in Deinem finanziellen Risiko: Du musst auf alle Fälle Geld in die Hand nehmen, ohne zu wissen, ob und wie viel Du am Ende bei der Kran­ken­ver­si­che­rung sparst. Deshalb ist es von Vorteil, wenn der Berater kostenlos eine erste Einschätzung dazu anbietet, ob sich ein Tarifwechsel in Deiner Situation lohnt. Für die Beratung solltest Du zwischen 150 bis 200 Euro pro Stunde einkalkulieren.

Rechnet der Berater nicht nach Arbeitsstunden, sondern pauschal ab, solltest Du einzelne Arbeitspakete vereinbaren, die Du jeweils separat bezahlst. So musst Du nicht mit dem gesamten Honorar in Vorleistung gehen, sondern kannst nach jedem Beratungsschritt abwägen, ob Du weitermachen willst. Du solltest in jedem Fall gleich zu Beginn die zu erwartende Honorarspanne erfragen.

Warum wird die PKV mit der Zeit teurer?

Kran­ken­ver­si­che­rungen werden mit der Zeit immer teurer. Dafür gibt es hauptsächlich zwei Ursachen: Zum einen entwickelt sich die Medizin stetig weiter und modernere Therapien haben eben ihren Preis. Zum anderen steigt die Lebenserwartung, wodurch die Menschen immer länger höhere Gesundheitskosten verursachen.

Wie sich die Beiträge einzelner Tarife entwickeln, kann selbst innerhalb eines Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­mens höchst unterschiedlich sein. Das liegt daran, dass in der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung jeweils alle gleichaltrigen Versicherten innerhalb eines Tarifs die Gesundheitskosten unter sich ausmachen (§ 155 Abs. 3 und 4 VAG). So können Tarife mit ähnlichen Leistungen unterschiedlich teuer sein, je nachdem wie gesund die dort Versicherten sind.

Besonders extreme Preisunterschiede gibt es bei Versicherern, die regelmäßig neue, sehr günstige Tarife auf den Markt bringen. So versuchen sie, neue Kunden anzulocken. Doch wenn der Anbieter den Preis zu knapp kalkuliert hat, muss er die Beiträge später besonders stark anheben.

Das führt dazu, dass gesunde Kunden den Tarif verlassen. Diese sind eher bereit, den Tarif zu wechseln als Kranke – obwohl jeder das Recht auf einen Tarifwechsel hat, unabhängig vom Gesundheitszustand. Wenn aber Gesunde einen Tarif verlassen, verbleiben anteilig mehr Kranke, wodurch die Kosten und damit auch die Beiträge noch stärker steigen.

Nicht immer sind die Beitragssteigerungen jedoch rechtens. Die Ver­si­che­rungen müssen bestimmte gesetzliche Vorgaben beachten. Wie Du prüfen kannst, ob Dein Anbieter diese eingehalten hat, erklären wir in unserem Ratgeber zur Beitragserhöhung in der PKV.

Autoren
Julia Rieder
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