Lieben Dank für die Antworten.
ich zitiere:
Es verjährt am 31.12.2014 jeder Anspruch auf Erstattung von Bearbeitungsentgelt,
das vor dem 01.01.2012 geleistet wurde und bei dem nicht rechtzeitig vor dem 01.01.2015 verjährungshemmende Maßnahmen eingeleitet wurden.
Die Verjährungsfrist beträgt nicht 10 Jahre (wie einige glauben)
@nelli
Ich werde gleich bei der Postbank anrufen...:-)