@Daniel.K (S. 252)
Wo haben Sie gelesen, dass Ansprüche aus Verträgen aus 2005 verjährt sind? Hier im Forum mit Sicherheit nicht. Dies ist auch definitiv falsch. Auch Ansprüche aus Verträgen aus 2005 verjähren erst am 31.12.2014, falls die Bearbeitungsgebühr in 2005 mit der 1. Kreditrate gezahlt wurde.
Hier geht es nicht um die BG sondern um die RSV!!! Bitte erst den Link der von @Michael H. reingestellt hat, anschauen und dann kommentieren http://www.vertragswertcheck.de/index.php/rsv-widerruf , falls Sie Beiträge von mir beachtet hätten wäre es erst nicht zu solch einen Beitrag ihrerseits gekommen. Doch da dieser Text Doch Achtung: An Neujahr kann es bereits zu spät sein (finden Sie im Link) beinhaltet war (ist) stellte ich meine Frage! Wie man sieht mit Fragezeichen (?) auf (S. 252) die ja laut ihrer Meinung definitiv falsch sei. Bin etwas verärgert durch solche halb gelesenen und Kommentierten Beiträge wie von ihnen.
Schönen Abend noch!
Mfg
Daniel K.