hallo bin neu hier aber immer fleissig am am mitlesen
hab jetzt ein schreiben von sparkasse bekommen da drin steht :
Ferner verzichten wir zunächst bis zum 31.03.2015 auf die Einrede der Verjährung der von Ihnen geltend gemachten Ansprüche, sofern diese nicht bereits heute verjährt sind. wir bitten sie insoweit von weiteren, verjährungshemmenden Maßnahmen(mahnbeschein,klageerhebuung oder Ombudsmannverfahren abzusehen.)
Meine Frage jetzt :
Soll ich einfach warten oder soll ich Ombudsmannverfahren einleiten, ist das ok bis 31.03.2015
bitte um hilfe
mfg
papacode