Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • @ alle Commerzbank Geschädigten...


    ... bei mir hat eben die Commerzbank angerufen (nachdem ich gestern ne bitterböse :whistling: Mail an die geschrieben hab) und mir mitgeteilt, dass die Einrede der Verjährung für 2015 (!!!!!das ganze Jahr??!!!!) für Erstattungsansprüche bestehend aus Bearbeitungsentgelt und Zinsen gilt. Es aber 2014 nix mehr wird X( sondern erst im Jahr 2015 abschließend möglich sein wird!!!
    Ich gleich gesagt, dass ich das schriftlich will weil im Blabla Schreiben steht nämlich nix von Zinsen drin. Also warten..............schade ich wollte auch nen kleinen Boni vor Weihnachten.... :/:S

  • @ alle Commerzbank Geschädigten...


    ... bei mir hat eben die Commerzbank angerufen (nachdem ich gestern ne bitterböse :whistling: Mail an die geschrieben hab) und mir mitgeteilt, dass die Einrede der Verjährung für 2015 (!!!!!das ganze Jahr??!!!!) für Erstattungsansprüche bestehend aus Bearbeitungsentgelt und Zinsen gilt. Es aber 2014 nix mehr wird X( sondern erst im Jahr 2015 abschließend möglich sein wird!!!
    Ich gleich gesagt, dass ich das schriftlich will weil im Blabla Schreiben steht nämlich nix von Zinsen drin. Also warten..............schade ich wollte auch nen kleinen Boni vor Weihnachten.... :/:S


    und deine nutzungsentschädigung? der rest, klingt doch schon mal gut..

  • @milkfan (S. 425)


    Wird beim Verzicht auf die Erhebung der Einrede der Verjährung kein Zeitpunkt angegeben, bis zu dem verzichtet wird, gilt der Verzicht - natürlich - unbegrenzt. Es wäre daher kontraproduktiv, die Bank aufzufordern, einen befristeten Verzicht zu erklären, weil der Anspruchsteller damit schlechter gestellt würde.

  • ich bin keine anwältin.. ich würde noch einmal schnell mit herrn RA telefonieren, und noch einmal fragen.. da du aber schriftstück von RA hat, in dem er "verzicht auf einrede der verjährung" schreibt, ist doch für dich an sich alles in butter.. notfalls nimmste dann herrn RA in regress :whistling: zum rest, schliesse ich mich gerne picteur an..



    Nun, ich möchte keine Lanze über oder für einen Berufsstand brechen. Aber: Es gibt gute, weniger gute und schlechte aus der breiten Zunft der Schwarzkittel - Träger. So, wie auch Mediziner pfuschen, kann der Volljurist mit Zulassung schon mal daneben liegen. Irren ist menschlich, sprach der Igel und...


    Die Einrede der Verjährung ist ein Rechtsbegriff:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung_(Deutschland)


    Er wird dann in einer Rechtsstreitigkeit " erhoben ", wenn ein zur Leistung verpflichtete Partei meint, die Forderung sei " verjährt " ( siehe wiki ). Verzichtet eine Partei in einem außergerichtlichen Verfahren darauf, ist dieses für sie binden. Dat heißt, sie kann dann nicht plötzlich sagen: " Ätsch, es gibt nix, weil verjährt. "
    Wenn die Bank verbindlich schreibt, wir prüfen die Forderung, haben aber zuviel Fälle und können nicht sagen, wenn wir zahlen, verzichten aber auf die Verjährungseinrede ( ich habe hier auch schon gelesen...bis zum 31.März oder so ), dann sind sie daran gebunden und können die Verjährungseinrede in einem außergerichtlichen Verfahren nicht mehr erheben. Dat gilt auch für Nebenforderungen, wie hier die Zinsen, sofern diese eingefordert wurden. Ergo: Wer schreibt, ihr habt mir aus den zu Unrecht kassierten BGs auch noch Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem... zu zahlen und bekommt das Schreiben mit dem Textbaustein, in dem das Obengesagte drin steht, kann Tee trinken gehen ( aber bitte mit Kluntje oder Weißer Wolke ).
    Ein RA ist kein Automat, ein Arzt auch nicht. Quatsch der RA dumm Tüch, haftete er mit seiner Vermögenshaftpflicht für den finanziellen Schaden des Mandaten,
    Operiert der Arzt, amputiert er dat linke statt das rechte Bein, haftet er gegenüber dem Patienten aufgrund einer bestehenden Haftpflichtversicherung.


    Der Unterschied ist nur: Die Kohle kriegst´e ersetzt, dat Bein nicht mehr, sondern allenfalls den Holzflunken, wie John Silver aus der Schatzinsel

  • @milkfan (S. 425)


    Wird beim Verzicht auf die Erhebung der Einrede der Verjährung kein Zeitpunkt angegeben, bis zu dem verzichtet wird, gilt der Verzicht - natürlich - unbegrenzt. Es wäre daher kontraproduktiv, die Bank aufzufordern, einen befristeten Verzicht zu erklären, weil der Anspruchsteller damit schlechter gestellt würde.


    DAS, wusste ich -natürlich- nicht :D

  • Nachdem ich gestern mit Beschwerdeabteilung der Targo telefoniert habe, wurde ich heute zurückgerufen :))))))


    Meine Sache wurde HEUTE positiv bearbeitet, innerhab paar Tagen soll ich eine schriftliche Bestätigung bekommen, und dann Geld. :))))) Wieviel und welche Kredit bearbeitet wurde konnte der mir nicht sagen.... Der wußte aber, dass ich eine eMail an Beschwerdeabteilung abgeschickt habe und sogar dass ich bei FB was gepostet habe (war schon lange her und ich habe keine Kreditdaten angegeben)!!!!!!


    Ich werde berichten.

  • @ralfb,


    wann hast Du denn Deine Forderung bei der HVB eingereicht? Hatte bei einem Sofortkredit von 08/2003 die anteiligen nicht verjährten BG + Zinsen ab 10.11.04 am 10.11.14 an meine Kundenbetreuerin gefaxt. Seitdem nichts gehört, auch kein Scheiben bekommen. Am letzten Freitag Anruf von Kundenbetreuerin erhalten, Vorgang ist jetzt in Bearbeitung, dauert nicht mehr lange. Habe aber noch nichts bekommen. Glaube auch, dass die eher wegen Verjährung ablehnen werden und habe sicherheitshalber am 08.12. das Ombudsmannverfahren eingeleitet. Die prüfen den Sachverhalt dann sowieso auch, denke ich mal?


    Dein Kundenbetreuer kümmert sich außer "Weiterleitung" um nichts, glaube mir, habe hier auch so eine vor Ort.
    Meine Schreiben gingen direkt an den Vorstandsvorsitzenden und sontige Mails im Verteiler an die Vorstandsmitglieder, die im Übrigen ALLE Lesebestätigungen gesandt haben.