Hier nochmal ein Auszug von Stiftung Warentest zum Thema Steuern und Zinsen:
Die Steuerexperten der Stiftung Warentest weisen darauf hin: Wenn Banken zur Erstattung von Kreditbearbeitungsgebühren auch Zinsen zahlen, sind das steuerpflichtige Kapitalerträge. Banken und Sparkassen dürfen sie nur vollständig auszahlen, wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt. Sonst müssen sie 25 Prozent Abgeltungssteuer abziehen. Wo Steuer abgezogen wurde, sollten Kunden dies in ihrer Steuerklärung geltend machen, wenn sie Kapitalerträge von nicht mehr als insgesamt 801 Euro (Ehepaare: 1 602 Euro) hatten. Das Finanzamt erstattet dann den einbehaltenen Betrag. Sofern die Bank oder Sparkasse keine Steuern abgeführt hat und Empfänger der Zahlung Kapitaleinkünfte über 801 (1 602) Euro hinaus hatten, müssen sie dies in ihrer Steuererklärung angeben. Sonst droht Ärger. Die Banken melden Kapitalerträge an das Bundeszentralamt für Steuern und das informiert die Finanzämter, wenn es um Beträge oberhalb des Sparerpauschbetrags geht, von denen keine Abgeltungsteuer abging.