Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • @knarf (S. 481)


    Mit der Rücknahme einer Klage/MB sollte man vorsichtig sein, da derjenige, der zurücknimmt, die Kosten zu tragen hat. Besser ist, die Hauptsache für erledigt zu erklären, und beantragen, dass die Kosten der Bank auferlegt werden.

  • @Henning (S. 481)


    Gerade weil es eine 'Kann-Vorschrift' ist, kann sich die Bank aussuchen - sofern die Voraussetzungen für eine Aufrechnung vorliegen (s. dazu § 387 BGB) -, ob sie aufrechnet oder auszahlt.


    wenn meine bank meinen (schriftlich geäusserten) wünschen nicht entsprechen "kann", weil sie kann, dann kann ich ggf natürlich auch anders.. gsd kann ein kunde nämlich auch können :rolleyes: ich wählte dann ggf eine bank, die schlicht anders kann - und will..

  • @knarf (S. 481)


    Mit der Rücknahme einer Klage/MB sollte man vorsichtig sein, da derjenige, der zurücknimmt, die Kosten zu tragen hat. Besser ist, die Hauptsache für erledigt zu erklären, und beantragen, dass die Kosten der Bank auferlegt werden.


    Natürlich wird der Mahnbescheid erst versendet, wenn ich die 32 Euronen gelöhnt habe. Bisher ist ja nur der Antrag beim MG eingegangen. Deshalb will ich ja anrufen und fragen, was zu tun ist, wenn die Zahlung zwischenzeitlich erfolgte. Werden die 32 EUR dennoch fällig, wird die Bank natürlich in die Haftung genommen. Schließlich waren sie im Verzug, auch wenn es nur ein Tag war.

  • Nachdem ich meinen Termin beim Anwalt am 22.12. wahr genommen hatte, ging ich auch mit einem mulmigen Gefuehl in die Feiertage, weil ich auch keine Rechtschutz habe. Aber der Anwalt nahm sie mir, weil er sofort das Mahnschreiben in die Wege geleitet hat. Auch verlangte er die Zinsen, von der ersten Rueckzahlung nachtraeglich zurueck. Mittlerweile habe ich ein gutes Gefuehl, auch weil der Anwalt mir versicherte das ich mit dem ersten Brief keinen Formfehler gemacht habe, und es gar keine andere Moeglichkeit gaebe, wie eine Rueckzahlung. Jetzt fuehle ich mich gut, und wuensche euch allen hier ein gesundes und erfolgreiches 2015. Danke fuer die vielen Infos, die ich hier bekommen habe.

  • Holdrio liebe Leser. Noch ewas nettes zum Jahresende. Bei der targobank hatte ich mich auch noch per Email gemeldet. Der Vertrag ist von 2005. Am 30.12. um 15:34 geschickt ..Antwort um 16:02..nochwas um 16:35 geschickt.. Antwort um 16:51 daß es wohl etwas länger dauert. Heute kam aber die Erstattung der BG, leider ohne Zinsen.
    Die hol ich mir aber auch noch und wegen den fehlerhaften Widerrufsbelehrungen gibt's da auch noch Theater.


    Jetzt allen einen guten Rutsch und viel Erfolg beim Geld eintreiben in 2015. :)

  • So, mein Resümee für 2014:


    5 von 6 BG´s wurden erstattet. Bisher keinerlei Zinsen.


    Mit Datum 30.12.2014 hat mein Anwalt direkt 2x Klage bei der TARGO und 1x Klage bei der Santander eingereicht.


    2x Minizinsen bei der Santander habe ich in den Gulli gekickt. Keine Lust mehr drauf.


    Interessant wird sein, wie die TARGO auf die Klage der anteiligen BG´s reagieren wird, da ich hier fast noch keine erfreulichen Erfahrungen der User gelesen habe.


    Euch allen möchte ich meinen Dank für Euer bisher geleisteten Input aussprechen. Ohne Euch hätte ich bis dato keine 2.300 € mehr auf dem Konto.


    Kommt gut rüber und wir lesen uns im nächsten Jahr wenn die Battle um die RSV beginnt. :)


    Grüße

  • @Melkfett


    Erstmal frohes, neues Jahr, da ich auch Deutsche Bank Genervter bin und dort mal Kunde war ( zum Glück nicht mehr ),
    kann ich nur sagen, das ich die gleichen Erfahrungen als Kunde gemacht habe wie du.
    Kontoauszüge nur Online ging bei der DiBa seltsamerweise von Anfang an.
    Bei mir hat es teilweise 3 Tage gedauert, bis eine bis eine Überweisung von der Sparcard auf das Girokonto gutgeschrieben wurde, also von einem Unterkonto auf ein anderes Unterkonto innerhalb der gleichen Bank, völlig irre !
    Belästigt wurde man auch regelmäßig mit Briefen sich " dringend " mit dem Kundenberater in Verbindung zu setzen.
    Nachdem man vorher mit Anrufen ohne Mitteilung auf dem AB genervt wurde !
    Meistens Freitags, damit man sich das ganze WE Gedanken machen konnte, was jetzt schon wieder los ist, nur um Montags zu erfahren, daß man wieder eine Versicherung ö.ä. aufgeschwatzt bekommen sollte.
    Durch die anderen Forenmitglieder bin ich ins Grübeln gekommen, warum ich Trottelgesicht nicht schon viel früher die Bank gewechselt habe und nicht erst vor ca. 2 Jahren.
    Von den BG ist noch kein Cent aufgetaucht, aber MB ist raus, bin mal gespannt, ob die Bank sich weiterhin " tot " stellt,
    dann können sie sich auf noch höhere Rückforderungen durch Rechtsanawaltskosten und Gerichtskosten freuen.
    Mein Tip an dich wäre, so schnell wie möglich die Bank zu wechseln, mein Vertrauen in die traditionellen Banken und deren MA ist auf jeden Fall nachhaltig gestört, mit der DiBa war bisher alles OK.

    • Offizieller Beitrag

    @Henning (S. 481)


    Gerade weil es eine 'Kann-Vorschrift' ist, kann sich die Bank aussuchen - sofern die Voraussetzungen für eine Aufrechnung vorliegen (s. dazu § 387 BGB) -, ob sie aufrechnet oder auszahlt.


    Danke für den Hinweis @kqp, folgende Ergänzung noch:


    http://ruessmann.jura.uni-sb.d…03/Vorlesung/aufrechn.htm


    Ich denke mit der Verrechnung hätten sich diverse Banken viele Probleme erspart. Wäre schon mal interessant die Diskussion in den Rechtsabteilungen zu verfolgen.

  • Ich denke mit der Verrechnung hätten sich diverse Banken viele Probleme erspart. Wäre schon mal interessant die Diskussion in den Rechtsabteilungen zu verfolgen.


    @Henning


    für mich wäre die frage interessanter gewesen, ob es dann gleich mit einer kreditneuberechnung verrechnet wurde :P:whistling: naja, die antwort werden wir uns in den meisten fällen wohl ausmalen können :whistling:

    • Offizieller Beitrag


    @Henning


    für mich wäre die frage interessanter gewesen, ob es dann gleich mit einer kreditneuberechnung verrechnet wurde :P:whistling: naja, die antwort werden wir uns in den meisten fällen wohl ausmalen können :whistling:


    Vermutlich eher nicht. Vielleicht gibt es die nächsten Wochen mal Zahlen wieviele Rückforderungen es tatsächlich gab und wieviele es einfach nicht mitbekommen haben.

  • Frohes Neues!


    @ Kacze


    Na sicher, wir entscheiden doch was das Jahr bringt!
    Und wenn die BG/Zins Geschichte durch ist, dann nehmen wir die selben Verträge nochmal zur Hand und schauen uns die darin enthaltene Widerrufsbelehrung genauer an... :thumbup:

    „Eigentlich ist es gut, dass die Menschen der Nation unser Banken- und Geldsystem nicht verstehen. Würden sie es nämlich, so hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.”


    Henry Ford

  • Ich habe ja nachdem mir die Targobank meine BG mit den Worten der Verjährung ablehnte (Kredit stammte aus Mai 2005) nun den Anwalt eingeschalten. Dieser hatte eine letzte Frist gesetzt und nun wurde auch der MB beantragt. Dies geschah am 23.12. Seitdem nichts mehr gehört.


    Ernsthaft was erwartet sich die "So geht Bank heute" davon?!