Ombudsmann hätte es auch getan! Ohne Kosten!
Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern
- Franziska
- Erledigt
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Seht Ihr,mit Überlegungen dieser Art minimiert die Santander ihren Schaden!
Ich bin mir da nicht ganz sicher, ob deine These so zutrifft.
Unter den Banken spricht sich bestimmt das ein und andere Verfahren herum.
Deiner These folgend müssten somit dann alle, viele, Banke so handeln.
Die 2000 Klagen, die gegen die Santander eingegangen sind, werden m. E. zu 100% für den Kläger gut ausgehen.
Ich glaube auch, das die meisten der Kläger eine Klage anstreben, weil es in den Verfahren nicht gerade um kleine Beträge geht. Demnach werden die Folgekosten für die Bank, zumindest für diese Verfahren, steigen.
Bei 2000 Klagen müssen schon mal 1000 Kleinkreditnehmer durch so einen Widerspruchsbescheid auf ihr weiteres Recht verzichten.Ich könnte mir eher vorstellen, aber nicht beweisen, das die Bank bei dem Wust der Anträge einfach kein vernünftiges Management im Rücken hat, welches auch in einer, für die Bank,Krisensituation, die geeignete Führungskompetenz besitzt.
Alle Mitarbeiter der Bank müssen zwar mitarbeiten, aber keiner weis wöfür und warum und mit welchen Folgen.
Es werden u. U. die MA aus der mittleren Führung sein, die all die Probleme, womoglich ohne Zielvorgaben und Kontrolle, erledigen müssen.
Da ist ein einfacher Weg, sich einiges an Arbeit vom Hals zu halten, wenn zunächst die Widersprüche beim Mahngericht eingereicht werden. Die Leute wollen Luft zum Durchatmen. -
Ich flippe aus. Heute war die Wiederspruchsnachricht vom Amtsgericht im Kasten.
Die Santander Bank möchte also den Prozess, obwohl ich bei denen noch Kunde bin.... Echt dreist!hammer..
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Ombudsmann hätte es auch getan! Ohne Kosten!
Mal so Interessehalber: Hat hier eigentlich schon einmal jemand berichtet, dass das Verfahren über den Ombudsmann zum Erfolg geführt hat?
Ich meine jetzt nicht die Fälle der letzten 8 Wochen, sondern Fälle, die womöglich nach dem ersten Urteilbereits an den OBM abgegebn wurden-
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Ombudsmann hätte es auch getan! Ohne Kosten!
nicht, wenn es um grössere summen geht, nicht wahr
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Mal so Interessehalber: Hat hier eigentlich schon einmal jemand berichtet, dass das Verfahren über den Ombudsmann zum Erfolg geführt hat?
Ich meine jetzt nicht die Fälle der letzten 8 Wochen, sondern Fälle, die womöglich nach dem ersten Urteilbereits an den OBM abgegebn wurden-
meines wissens nach, momentan hier noch nicht.. -
nicht, wenn es um grössere summen geht, nicht wahr
Vorsicht, ist die Mutter der Porzelankiste, woll
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Vorsicht, ist die Mutter der Porzelankiste, woll
na logo -
na logo
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Da stimme ich Dir für meinen Fall nicht zu:die Schlichtung eines Ombusmannes ist für die Bank nur bis zu einer Summe von €5000.- bindend.
Meine Ansprüche sind höher und daher wäre die Einschaltung des Ombusmannes verfehlt gewesen.In meinem Posting von gestern habe ich schon die Erläuterung meiner Anwältin wiedergegeben,daß es bei der Santander NIEMANDEN gibt,der/die sich im Bankrecht und seinen tausend Details umfassend auskennt.Ist ja auch kein Wunder,denn als(hauptsächliche) Kreditbank ist das "Gewußt-Wie" eher das Hauptbetätigungsfeld des "Forderungsmanagements"(heißt ja auch so).
Im übrigen hast Du die Folgen für das insbesondere mittlere Management und die Mitarbeiter meiner Ansicht nach zutreffend "auf den Punkt" gebracht und deckt sich ja inhaltlich mit meiner Wiedergabe der Ausführungen meiner Anwältin.
Ich sehe durchaus,daß über eine so strukturierte Bank ein Tsunami hereingebrochen ist,daß aber hier Ungenügendheit,das Versagen und die alten gewohnten Reflexe("Abbürsten","Schweigen","Ignorieren","Beschwichtigung durch Befriedigung von Teilen der Forderung "etc etc)sowie offensichtliches Ausdünnen und Eliminieren der Forderungsanzahl bei dieser Bank so dermaßen offensichtlich werden,hätte ich nicht gedacht.Wäre ich bei denen Personaler,würde ich meine Belegschaft massiv ausdünnen(wie z.B. in den USA zehntausenfach geschehen)und persönlich an dem verursachten Schaden zum Nachteil meines Unternehmens zu beteiligen.
Aber darauf zu hoffen,ist hier sowieso vergeblich. -
Da stimme ich Dir für meinen Fall nicht zu:die Schlichtung eines Ombusmannes ist für die Bank nur bis zu einer Summe von €5000.- bindend.
Meine Ansprüche sind höher und daher wäre die Einschaltung des Ombusmannes verfehlt gewesen.
EBEN bei mir ebenfalls -
Ich bin begeistert und auch sehr beeindruckt als ich heute meine Kontobewegungen online betrachtete. Ich habe unglaubliche 800 und noch ein paar Euro ganz ohne lange Diskussionen oder mit Unterstützung von Anwälten von der Bank bei der ich schon fast 20 Jahre bin erstattet bekommen. Gefordert wurden aber nur ca 500 Euro weil ich von einen dritten Kredit keine Unterlagen mehr hatte. Und das nur mit den Musterbrief den ich eigentlich fast nicht ausgefüllt hätte weil ich dachte da hat man eh keine Chance. DANKE
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Haloo, ich habe dies geschrieben, weil es so wahr ist. 2 BG bezahlt am 29.12 mit Werstellung 15.12.2014. Von der Commerzbank und nicht commerzfinanz
hi,
das sollte keine Kritik sein.
ich fragte ja nur, weil ich diese Aussage bekam.
Wann hast du das denn eingereicht? Auf noch laufenden Kredit oder schon erledigten?
gruss -
frohe weihnachten (S. 495)
Bitte kein Mitleid mit Banken. Es waren nämlich die Banken, die unzulässiger Weise massenhaft Bearbeitungsgebühren "eingesackt" haben und ohne die BGH-Entscheidungen keinen einzigen Cent erstattet hätten.
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Immer mit der Ruhe (S. 495)
Widersprüche gegen einen MB müssen nicht begründet werden. Widerspruch wird mit der Rücksendung eines dem MB bereits beigefügten Widerspruchs-Formulars, auf dem lediglich ein Kreuz zu machen ist, erhoben.
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Ich bin begeistert und auch sehr beeindruckt als ich heute meine Kontobewegungen online betrachtete. Ich habe unglaubliche 800 und noch ein paar Euro ganz ohne lange Diskussionen oder mit Unterstützung von Anwälten von der Bank bei der ich schon fast 20 Jahre bin erstattet bekommen. Gefordert wurden aber nur ca 500 Euro weil ich von einen dritten Kredit keine Unterlagen mehr hatte. Und das nur mit den Musterbrief den ich eigentlich fast nicht ausgefüllt hätte weil ich dachte da hat man eh keine Chance. DANKE
Super! Um welche Bank handelt es sich denn?
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Hallo ihr Lieben,
gestern war ich hocherfreut über Post der Santander, wo geschrieben stand, das mir wie gewünscht auch die Zinsen erstattet werden.
Heute kam dann der Schlag ins Gesicht, als ich die Gutschrift gesehen habe.
Kredit aus 2004 / 626,00 BG / erstattet NUR 51,62 statt der von mir errechneten 313,00
Kredit aus 2006 / 661,30 BG / erstattet NUR 36,21 statt der von mir errechneten 264,40
Natürlich hab ich sofort erneut an die Beschwerdestelle geschrieben und eine Frist bis 09.01.2015 gesetzt.
Wie soll ich mich danach weiter verhalten?
Viele Grüße René
Ich finde das sich hier jemand stark verrechnet hat!
Ich habe am Dienstag den Brief von der Santander bekommen über die Erstattung der Zinsen für einen Vertrag. Gestern hatte ich das Geld drauf. Es waren insgesamt 18 Euro weniger als ich errechnet habe. Dabei belasse ich es jetzt. Ein Vertrag über 42 Euro Zinsen steht jedoch bei denen noch aus.
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frohe weihnachten (S. 495)
Bitte kein Mitleid mit Banken. Es waren nämlich die Banken, die unzulässiger Weise massenhaft Bearbeitungsgebühren "eingesackt" haben und ohne die BGH-Entscheidungen keinen einzigen Cent erstattet hätten.
Mitleid hat man sicherlich nicht. Jedoch muss man bedenken, dass mit der Bearbeitung der Antragsflut auch nur Menschen beauftragt sind. Irgendwo stößt man halt an seine Grenzen.
Ich denke die Commerzbank wird das schon irgendwie bewältigen. Und wie man einigen Postings sieht haben sie ja schon mit der Auszahlung begonnen.
Ich hatte gestern mit der Zentrale in FF/Main gesprochen. Dort habe man sich entschuldigt, dass die Anträge immer wieder verschickt werden. Das ist jedoch den massenhaften Anträgen geschuldet.
Okay es heißt Geduld ist eine Tugend. Ich denke die sollten wir aufbringen.
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sicherlich hat doch von euch auch schon jemand den ombudsmann eingeschaltet, wie lange dauert es bis er antwortet?! oder schreibt er direkt an die bank und die bank dann zu mir?? wie läuft sowas ab, danke für antworten!
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Widersprüche gegen einen MB müssen nicht begründet werden. Widerspruch wird mit der Rücksendung eines dem MB bereits beigefügten Widerspruchs-Formulars, auf dem lediglich ein Kreuz zu machen ist, erhoben.
Deine Aussage ist richtig.
Aber der Beklagte kann und darf seinen Widerspruch begründen.