Hallo,
durch den doch sehr höflichen und hilfsbereiten Umgang in dieses Thread möchte ich mich auch mit meinen
Erfahrungen rund um meine Rückforderungen beteiligen.
BMW Bank / Finanzierung aus 12/2004 / 568€ Bearbeitungsgebühr + Zinsen
(Leider noch keinerlei Reaktion)
Santander / Konsumerkredit aus 2008 / 34€ Bearbeitungsgebühr + Zinsen
(Standardschreiben das aus Kulanz gezahlt wird)
DKB / Kredit aus 2009 / 150€ Bearbeitungsgebühr + Zinsen
DKB / Aufstockung 2011 / 220€ Bearbeitungsgebühr + Zinsen
(Leider noch keinerlei Reaktion)
Alle Anträge habe ich per Einschreiben am 31.10.14 versendet (DKB zwei separate Einschreiben da auch zwei Rückforderungen).
Bei allen Schreiben wurde der Empfang auch bestätigt (Foto der Empfangsunterschrift Sendungsverfolgung Post).
Zahlungsfrist habe ich bis zum 24.11.14 gesetzt.
Mein weiteres Vorgehen:
ab 24.11.14 nachfrist von 10 Tagen setzen mit vorab Fax
ab 04.12.14 Ombudsmann oder RA einschalten
Meine Frage:
Ab wann ist die Verjährungsfrist eigentlich gehemmt mittels Ombudsmann?
Ist bereits das Anschreiben massgebend oder muss zwingend auch eine Bestätigung des Ombudsmann erfolgt sein?
Mache mir etwas Gedanken da der 31.12.14 ja nicht mehr ganz so weit weg ist und die Ombudsmänner sicher auch mit
Bergen an Anträgen überrannt werden.
Meine Internetsichtung der bisher heftigsten Reaktion einer Bank bezüglich der Rückforderung:
http://www.handelsblatt.com/fi…s-girokonto/10964862.html
http://www.stuttgarter-zeitung…bc-8ea5-c2880fa9c3b9.html
(So stärkt man sein Image und erweitert sicher den Kundenstamm......... )
Gruß
KingDaKa