Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern



  • die beiden Aussagen decken sich doch im groben und ganzen ;)

  • @Chris76
    So siehts aus, wenns bei der Bank angekommen, ist es noch nichts wert. Die Verjährung wird nur durch den Eingang beim Ombudsmann oder z.B. einen Mahnbescheid gehemmt. Ich bin jetzt viel entspannter. Am WE werde ich noch Deutsche Bank und DKB zum Ombudsmann schicken und dann lasse ich alles in Ruhe laufen.

  • Ich könnte mir vorstellen, dass die Banken, die BG nach Nachnamen zurück erstatten. Bei mir und der Targobank hat sich noch gar nichts getan. Auch von meinem Anwalt habe ich noch nichts gehört, der Anfangsbuchstabe meines Nachnamens ist S.

  • Hallo, ich lese hier immer nur von der Erstattung der BG und der 5% Zinsen, meine BG wurde aber mit dem Kredit mitfinanziert.
    Ich habe also auch Zinsen darauf bezahlt! Was ist denn damit? Die 5% sind ja nur eine Nutzungsentschädigung oder liege ich da falsch?

  • Ich könnte mir vorstellen, dass die Banken, die BG nach Nachnamen zurück erstatten. Bei mir und der Targobank hat sich noch gar nichts getan. Auch von meinem Anwalt habe ich noch nichts gehört, der Anfangsbuchstabe meines Nachnamens ist S.


    Das kenn ich auch Targo und fängt mit S an.
    Seit 3 Wochen ist Eiszeit.

  • @ momsdirtyman



    So allgemein kann man dies nicht sagen!
    Es kommt auf den genauen Inhalt des Schreibens der Bank. Verzichtet die Bank tatsächlich wirksam auf die Erhebung der Einrede der Verjährung, und leitet man sodann dennoch ein Klageverfahren ein oder beantragt man einen Mahnbescheid, wird die Bank im Nachhinein argumentieren, dass das Klageverfahren/MB-Verfahren nicht notwendig war, und demzufolge der Kläger/Antragsteller auch die Kosten der gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs - weil dies nicht notwendig war zur Hemmung der Verjährung - zu tragen hat.