Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern



  • man kann es gar nicht oft genug hier schreiben.. :thumbup:


    Aber nur das Anwaltschreiben allein reicht nicht um die Verjährung zu stoppen. Wurde mir vorhin durch meine Anwältin noch mal bestätigt. Hier ist absoluter Handlungsbedarf angesagt. Zeitnah!!! Die Zeit läuft uns davon (und die Banker reiben sich deswegen schon die Hände).

  • mal ne Frage....angenommen ich geh morgen früh zum Anwalt, leite alles ein und abends ist dann doch das Geld auf dem Konto? Was dann? Wer zahlt den jetzt überflüssigen Anwalt?


    theoretisch: ist die bank nachweisslich in verzug, müsste sie auch dafür aufkommen..
    praktisch: würde ICH den anwalt informieren, und eine lösung finden :whistling:

  • theoretisch: ist die bank nachweisslich in verzug, müsste sie auch dafür aufkommen..
    praktisch: würde ICH den anwalt informieren, und eine lösung finden :whistling:


    Vielleicht wäre ein Mahnbescheid sinnvoll, auch wenn dem widersprochen würde, wäre zumindest die Verjährung gehemmt. Oder ?( Ich blick´s langsam auch nicht mehr...

  • LOL.. mahnbescheid, wenn das geld doch abends auf dem konto ist?? :D ok, finger von den möhren :D


    Neee, er wollte doch vor dem Geldeingang zum Anwalt und hat erst abends das Geld auf dem Konto, aber bereits die Kohle an den Anwalt abgedrückt. Dann wäre es günstiger gewesen, man hätte (vor dem Geldeingang) einen Mahnbescheid "bestellt" und den würde die Bank ja wg. der Zahlung widerrufen und Du würdest nur auf den MB-Gebühren sitzen bleiben. 8)

  • Ist doch logisch. Die Banken zahlen jetzt die kleinen Beträge. Und dann wiegt sich Otto Normalverbraucher, der sich eben NICHT groß mit der Thematik auseinandersetzt, in Sicherheit. Es kommt weder ein Schreiben mit *wir bezahlen Ihnen jetzt die Bearbeitungsgebühr aus dem oder dem Kredit* noch sonstwas.
    Es wird darauf rauslaufen, dass sich 50 % in Sicherheit wiegen----------->Die Bank war so anständig und hat mal schon einen Betrag bezahlt, wir warten gerade auf den zweiten. Und zusammen mit dem wunderbaren Kulanzschreiben, dass fürs Klo ist, verjährt der Rest am 31.12.2014 plötzlich. Dann gibts nen neuen Serienbrief, in dem man sagt, man hätte die Verjährung ja hemmen können, aber das wäre ja nicht Sache der Bank.
    Leute, ich hab nen echten Hals.
    lg
    Lisa Maria

  • Natürlich spielen die Banken auf Zeit.Und wer keinen entsprechenden Druck macht, wird mit Kleingeld erstmal ruhig gestellt..
    Dann ist Weihnachten und viele überlegen, sich soll ich für die Zinsen noch zum RA. Und plupp haben die Banken wieder was "verdient" und das Geschrei ist groß.
    Besser einen Anwalt aufsuchen, Sachlage abklären lassen und auf ins Gefecht.

  • Der Knaller ist....bekam ein schreiben von einer Anwältin per E-mail die ich noch nicht mal kenne noch beauftragt habe.
    Die weiß über mein Schreiben und hat mir alles aufgelistet.
    Um alles zu überprüfen und bearbeiten das ich an mein Geld evt. bekomme hat sie mir ca. 225 € angerechnet sollte dann das Formular ausfüllen. ...


    Sehr komisch alles... wie kommt die an mich?? Möchte vielleicht die Targobank mir damit drohen?
    Hat vielleicht damit jemand auch Erfahrung gemacht.
    Sie konnte mich mit Name ansprechen und Datum wo ich die erste E-Mail oder Nachricht an die Targobank verschickt habe.
    Und nicht zu vergessen die Targobank hat ja schon 300€ überwiesen von 1740.25€ und später kam ne e-mail ich solle mich gedulden.


  • Das ist ja mal ne ganz neue Masche... Wie krass ist das denn??? Ich würde zurückschreiben, wenn Anwalt dann such ich mir den selber aus, vor allem wenn ich ihn auch noch bezahlen soll.

  • Ich hab ihr schon geschrieben.... ich bin echt sprachlos.... wie kommt die an meine Daten evt von der Targobank?


    Ist echt der Hammer


    Möglich. Wenn es so wäre, kann man da gleich das nächste Fass aufmachen. Die dürfen doch nicht einfach Kundendaten ohne dessen Einverständnis an Dritte weitergeben.

  • Neee, er wollte doch vor dem Geldeingang zum Anwalt und hat erst abends das Geld auf dem Konto, aber bereits die Kohle an den Anwalt abgedrückt. Dann wäre es günstiger gewesen, man hätte (vor dem Geldeingang) einen Mahnbescheid "bestellt" und den würde die Bank ja wg. der Zahlung widerrufen und Du würdest nur auf den MB-Gebühren sitzen bleiben. 8)


    fraglich, bei fristüberschreitung 8)

  • Genau so ist das Ich freue mich schon auf Montag beim RA wie gesagt schreibt der Anwalt zahlen die


    Ich kein mein RA schon ewig, ist knallhart. Und wenn ich das hier so lese, tja, ich glaub, ich bin mit der Klage ganz gut bedient. Die Banken denken sich wohl: Ahhhhh, dann kommt Weihnachten, zwischen Weihnachten und Silvester kann der Kunde eh nichts mehr großartig machen (was stimmt, sind grad mal zwei Tage). Im Endeffekt haben wir jetzt definitiv noch knapp (sehr knapp) vier Wochen Zeit. Und die sind schnell rum. Und in der Gerichten ist an Weihnachten Notbesetzung, denkt da auch dran. Mo + Die wird da nicht mehr groß jemand arbeiten.
    lg
    Lisa