Alles anzeigenEs gibt Neuigkeiten von der Deutschen Bank!
vielen Dank für Ihren Brief vom 31.10.2014 Sie wünschen dass wir Ihnen die Bearbeitungskosten für ihren zurückzahlen. Gern prüfen wir, ob Ihre Forderung im Einklang mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 13.05.2014 (Az. XI ZR 170/13) und vom 28.10.2014 (Az. XI ZR 348/13) steht.
Seit die Urteile bekannt sind, haben viele Kunden um Erstattungen der Bearbeitungskosten gebeten. Bitte haben Sie daher ein wenig Geduld. Ihre Anfrage werden wir so schnell wie möglich bearbeiten und prüfen. Bei positivem Ergebnis werden wir den Rückforderungsbetrag selbstverständlich erstatten, auch wenn sich die Prüfung Ihrer Rückforderung bis in das Jahr 2015 erstrecken sollte. Deshalb verzichten wir hiermit auf die Einrede der Verjährung, allerdings nur für den Fall, dass der Erstattungsanspruch zum Zeitpunkt des Eingangs Ihres Briefes nicht bereits verjährt war.
Sobald wir Ihren Fall geprüft haben, kommen wir auf Sie zu. Für Ihr Verständnis bedanken wir uns im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
ggf. kann ich das Schreiben geschwärzt zur Verfügung stellen, um die Eindeutigkeit zu prüfen (bitte PN)
man kann es gar nicht oft genug hier schreiben..
Aber nur das Anwaltschreiben allein reicht nicht um die Verjährung zu stoppen. Wurde mir vorhin durch meine Anwältin noch mal bestätigt. Hier ist absoluter Handlungsbedarf angesagt. Zeitnah!!! Die Zeit läuft uns davon (und die Banker reiben sich deswegen schon die Hände).