Anspruch auf die Bearbeitungsgebühr trotz Vollstreckungsbescheid?
Der Kredit wurde am 08.06.2011 aufgestockt!
Doch wegen Arbeitslosigkeit kam es zu Verzug und der Kredit wurde gekündigt. Habe wieder eine Arbeit und der Kredit/Schulden wird/werden jeden Monat pünktlich zurückgezahlt. Aber wie gesagt es gibt ein Vollstreckungsbescheid der in der Arbeitslosigkeit entstand und zwar am 06.11.2012.Habe am 20.12.2014 per Einschreiben die Bearbeitungsgebühr gefordert und es kam vorgestern ein Schreiben der Bank das der Vollstreckungsbescheid der Rückforderung entgegen steht und sie sagen es sei dadurch rechtskräftig und das eine Auszahlung nicht erfolgt!
Meine Frage hat die Bank recht und kann ich da nichts machen?
Bitte um eure Hilfe!
Ist die Summe aus dem Vollstreckungsbescheid schon beglichen?
Oder ist die Summe aus dem VB geringer, als der Betrag den du aus der Gebühr und den Zinsen zu erwarten hasst?
Grundsätzlich wird die Bank dein "Guthaben" mit dem VB verrechnen lassen, wenn du keine anderweitigen Mittel zur Begleichung des VB nachweisen kannst und auch bereit bist diesen daraus zu begleichen.
 
                                                            
        

 
  kommen da ja auch Euros zusammen die recht Appetitlich sind + 5 % Zinsen
  kommen da ja auch Euros zusammen die recht Appetitlich sind + 5 % Zinsen ohne Zinsen  Diese Summe hab ich ja auch voll auf den anderen mit aufgenommen. Welche summe meint ihr muss ich jetzt noch zu den BG und Zinsen mit einfordern ?
 ohne Zinsen  Diese Summe hab ich ja auch voll auf den anderen mit aufgenommen. Welche summe meint ihr muss ich jetzt noch zu den BG und Zinsen mit einfordern ? aber die % sind der Wucher. Da gab es doch auch ein urteil wenn die Zinsen fast mehr sind als die Summe an sich oder irre ich mich da
 aber die % sind der Wucher. Da gab es doch auch ein urteil wenn die Zinsen fast mehr sind als die Summe an sich oder irre ich mich da
