Spekulationssteuer Immobilien

  • Meine Frau hat 2015 eine Eigentumswohnung gekauft und bis Ende 2017 selber bewohnt. Mai 2018 hatte sie einen Käufer, der 2 Tage vor Notartermin absprang, weil er Informationen über die Miteigentümerin des Zweifamilienhauses bekommen hat. Danach stand die Wohnung, trotz nachweisbaren Verkaufsbemühungen leer. 2019 hat sie die Wohnung an ein Sozialunternehmen vermietet, bis sie die Wohnung 2020 verkauft hat.

    Jetzt soll sie über 40.000 Euro Spekulationssteuer bezahlen! Ist das so????:cursing:

  • Wir dachten Spekulationssteuer muss man zahlen zum einen wenn die Gewinnabsicht eindeutig ist.

    In unserem Fall hat ja die Miteigentümerin nachweislich den Verkauf behindert.

  • Grundsätzlich sind Veräußerungsvorgänge innerhalb von 10 Jahren immer zu versteuern.


    Ausnahme: Im Jahr der Veräußerung und den vorangegangenen 2 Jahren muss eine Selbstnutzung (= man selber wohnt darin) vorgelegen haben.