Das dürften sowohl Nr. 3 als auch Nr.4 des Links sein. Daher gehe ich von einer Einheit aus.
Genau, und damit ist auch klar, dass das gesamte Einkommen von allen drei Haushaltsmitgliedern (also den beiden Rentnereltern und des erwachsenen Kindes) anzugeben ist. Dann macht es auch Sinn, dass der Betrag der Untervermietung irrelevant ist. Das Ergebnis deckt sich dann auch mit meinem Gerechtigkeitsempfinden.