Hallo,
ich habe folgenden Fall:
Ein Rentnerehepaar wohnt im eigenen Haus und lässt eine dritte Person als Mieter bei sich im Haus wohnen als Wohngemeinschaft.
Die Frage ist nun, was das Rentnerehepaar bei der Prüfung, ob sie Wohngeld beantragen können, als Einkommen und als Personenanzahl zu Grunde legen muss.
Zählt nur das Einkommen der Rentner mit 2 Personen?
Oder müssen sie ihren Mieter auch nach dessen Einkommen fragen und zu ihrem Einkommen dazu rechnen und dann 3 Personen berücksichtigen?
Vielen Dank vorab für eure Hilfe