Wohngeld bei Untervermietung

  • Hallo,


    ich habe folgenden Fall:

    Ein Rentnerehepaar wohnt im eigenen Haus und lässt eine dritte Person als Mieter bei sich im Haus wohnen als Wohngemeinschaft.

    Die Frage ist nun, was das Rentnerehepaar bei der Prüfung, ob sie Wohngeld beantragen können, als Einkommen und als Personenanzahl zu Grunde legen muss.

    Zählt nur das Einkommen der Rentner mit 2 Personen?

    Oder müssen sie ihren Mieter auch nach dessen Einkommen fragen und zu ihrem Einkommen dazu rechnen und dann 3 Personen berücksichtigen?


    Vielen Dank vorab für eure Hilfe

  • Nun, die Vermieter müssen die Mieteinnahmen ihrem (sonstigen) Einkommen dazu rechnen. Und zwar nicht nur beim Wohngeld, sondern auch bei der Einkommensteuererklärung, die bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zwingend abzugeben ist.


    In welchem Verhältnis stehen denn die drei Mitglieder der Wohngemeinschaft zueinander?

  • Ich denke hier ist es wirklich nur ein paste-Fehler. Aber sollte natürlich trotzdem raus der Link.


    Edith: OK, hab den anderen Beitrag gesehen.

    Entweder sehr dumme Absicht oder er/sie/es hat sich ein Browser-Plugin eingefangen. :D

  • Ich denke hier ist es wirklich nur ein paste-Fehler. Aber sollte natürlich trotzdem raus der Link.


    Edith: OK, hab den anderen Beitrag gesehen.

    Entweder sehr dumme Absicht oder er/sie/es hat sich ein Browser-Plugin eingefangen. :D

    Ich tippe auf Dummpfiffigkeit:

    (Sehr) dumm in der Absicht, aber pfiffig in der Platzierung am WE.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Ich würde die Forumsregeln ändern. Erst wer sich ein paar Meriten verdient hat, darf Links setzen und Anhänge senden. Dann würden die Attribute/Verdienste ein wenig Sinn machen.

  • Auf den ersten Blick ein guter Vorschlag - birgt aber auch das Nebenrisiko, dass die "Zielpersonen" dieser Maßnahme das Forum mit genügend sinnfreien Beiträgen - wenn auch noch linkfrei - zumüllen, nur um sich damit die "Meriten" zu erarbeiten, endlich linkweise loslegen zu können.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Sinnfreie Beiträge werden ja des öfteren gemeldet. ? Ist dann wie bei Versicherungen, wo eine Rückstufung erfolgt.

    Oder eine Art begleitetes Komnentieren per administrativer Freigabe bis zu den ersten x erfolgreich sinnvollen Beiträgen.

  • Finanztip will den Arbeitsaufwand wahrscheinlich auch lieber gering halten und Neulinge abzuschrecken kann auch kein erklärtes Ziel sein.


    Die Community reagiert ja auch recht gut, aber die Wochenenden bleiben ein Problem.

  • Man könnte es Mitgliedern ab einer gewissen Stufe (oder auch allen?) erlauben einen Beitrag innerhalb eines Zeitfensters (z.b. 24 Stunden) down zu voten und bei einem gewissen Konsens (z.b. 5 Stimmen) wird der Beitrag ausgeblendet bis er von der Redaktion überprüft wurde.


    Also, wenn 3 oder 5 Leute der Meinung sind ein neuer Beitrag ist Werbung, wird er bis zur eventuellen Freischaltung ausgeblendet.


    Nur für neue Nachrichten um zu verhindern, dass irgendwelche Ritter nachträglich das Forum zensieren können (wenn auch nur vorübergehend).

  • Kommen wir nochmal zum eigentlichen Thema: Bei der von mir betreuten Person stellt es sich wie folgt da:

    Die Person bewohnt ein gemietetes Haus. Nach dem Tod des Partners wurde ein Teil des Hauses untervermietet. Die Miete ist hoch, die Rente ist niedrig. Wie ist hier vorzugehen?

  • Die Einnahmen aus der Untervermietung gehören zum Einkommen, das sollte klar sein. Bei den ansatzfähigen Wohnkosten wird die untervermietete Fläche und die dafür von den Untermietern erhaltene Miete abzuziehen sein. Alles andere wäre nicht nur unlogisch, sondern auch eine schreiende Ungerechtigkeit.

  • Nun, die Vermieter müssen die Mieteinnahmen ihrem (sonstigen) Einkommen dazu rechnen. Und zwar nicht nur beim Wohngeld, sondern auch bei der Einkommensteuererklärung, die bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zwingend abzugeben ist.


    In welchem Verhältnis stehen denn die drei Mitglieder der Wohngemeinschaft zueinander?

    Vielen Dank erstmal für die Antwort ?

    Ist das Verhältnis zwischen den Vermietern und dem Mieter denn relevant?

  • Natürlich. Eine "Wohngemeinschaft" zwischen Rentnern und einer wildfremden Person wäre ziemlich ungewöhnlich. Wenn das aber eine Wohngemeinschaft mit Kind, Enkel oder einer sonst persönlich nahestehenden Person ist, wird sich schnell die Frage stellen, ob das auch ein Haushalt und eine Bedarfsgemeinschaft ist.

  • Also, es ist ein erwachsenes, selbstständiges Kind, das bei den Rentnereltern im Haus als Mieter wohnt.

    Sind die drei dann als eine Einheit oder als zwei Einheiten zu betrachten?