Hallo zusammen,
zum Artikel vom 05.01.2023 von Herrn Weigl hätte ich noch eine Rückfrage:
Wir haben unsere PV-Anlage (4,5 KWp) mit Speicher in 2022 installieren lassen und hatten daher noch 19% MwSt. bezahlt.
Um diese zurück erhalten zu können, hatten wir uns dazu entschlossen, dies bei der kommenden Steuererklärung entsprechend anzugeben.
Jetzt stand im Artikel, dass "damit die Möglichkeit wegfällt, die Umsatzsteuer auf die Anschaffungskosten über die Vorsteuer zurückzuholen".
Meine Frage wäre daher:
Kann ich denn jetzt überhaupt noch die gezahlte Umsatzsteuer zurück erstattet bekommen und falls ja, wie?
Gruß.