Kind privat mitversichern oder gesetzlich + ggf. Zusatzversicherung?

  • Irgendwo hatte ich eine Übersicht mit PKV Verschicherungen gesehen, wo die Bedingungen für eine Aufnahme des Kindes aufgelistet waren. Leider finde ich die Übersicht nicht mehr. :(

    So eine Übersicht ist "ohne die professionelle Unterstützung von Dr. Schlemanns Expertenteam" auch gar nicht so leicht zu finden. Wie wäre es mit unserer Seite "Kinderkrankenversicherung" unter dem Stichwort "Kinderalleinversicherung"? ;)


    Damit andere sich mit der Suche nach einer solchen übersichtlichen Tabelle nicht auch unnötig schwer tun, könnten Sie ja vielleicht einen Link zu dieser Seite posten? ;)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Eine andere Überlegung wäre, ob man die GKV vielleicht mit Zusatzversicherung aufpeppen kann und so für vielleicht weniger Beiträge eine dennoch vergleichbare Leistung wie in der PKV erzielen kann.

    Nö. :)

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  • Anwartschaft: ich habe gelesen, dass eine Anwartschaft nur 5% des normalen Beitrags kosten würde. In meinem Fall dann also 5% von den ~ 50€ und somit 2,50€?

    Und kann ich eine Anwartschaft nur bei der PKV nutzen, bei der ich auch die Nachversicherung nutzen kann? Also in meinem Fall bei der Debeka? Oder ginge das dann auch bei der Barmenia?

    Ein Optionstarif für Ihr Kind bei einem "guten" Anbieter kostet 5,50 EUR. Diese Tarife gelten immer nur bei genau dieser Gesellschaft.

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  • Ein Optionstarif für Ihr Kind bei einem "guten" Anbieter kostet 5,50 EUR. Diese Tarife gelten immer nur bei genau dieser Gesellschaft.

    Ich habe zwar schon mit "DANKE" gewertet, aber ich habe die Aussage im schnellen Lesen falsch verstanden.

    Sie sagen, dass eine Anwartschaft nur bei genau dem Versicherer gilt, bei dem auch die Anwartschaft läuft. Das hatte ich jetzt mal vorausgesetzt. ;)


    Meine Frage war, ob ich die Anwartschaft nur bei meiner Versicherung (also der Debeka) für das Kind abschließen kann? Oder ob ich auch hier die Wahl habe und bei der Barmenia z.B. eine Anwartschaft erwerben könnte?

  • Sakrileg! :evil:

    Völlig richtig! ^^

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  • Meine Frage war, ob ich die Anwartschaft nur bei meiner Versicherung (also der Debeka) für das Kind abschließen kann? Oder ob ich auch hier die Wahl habe und bei der Barmenia z.B. eine Anwartschaft erwerben könnte?

    Nein / Ja. :)

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  • kurze Rückfrage: was ist von der versicherungsvergleichs-Seite kv-fux zu halten?


    Dort schneidet die debeka kaum schlechter als die barmenia ab.

    Parameter für den Nachwuchs (80% Beihilfe) wurden angegeben.


    Wobei mir gerade auffällt,dass dort nur der normale und nicht der Plus Ergänzungstarif der barmenia verglichen wird, den ich bisher favorisiere.

  • Die Debeka war schon früh, wie z.B. der Versicherungsbote vom 15.3.2017 berichtet, zusammen mit der HUK-Coburg einer der Hauptsponsoren von KV-Fux.


    Zitat aus dem hier verlinkten Geschäftsbericht Debeka Kranken 2019:

    Zitat

    Ebenso danken wir unseren Kooperationspartnern BBBank eG, Meine-Gesundheit-

    Services GmbH, KV-Fux, CareLutions GmbH und Wir für Gesundheit GmbH für die erfolgreiche Zusammenarbeit. Sie tragen in hohem Maße dazu bei, die Angebote und Dienstleistungen für unsere Mitglieder und Kunden zu verbessern.

    Ich würde nicht völlig ausschließen, dass sich dieser Umstand ein Stück weit in der Bewertung / Positionierung der Debeka bei KV-Fux niederschlagen könnte. :)

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  • Wenn ich noch einmal ihr Fachwissen hier im Forum anzapfen dürfte, Herr Dr. Schleemann:

    sollte das Kind tatsächlich in der Familienversicherung der GKV "landen" besteht ja dennoch parallel der 80% Beihilfeanspruch, der zum Beispiel die Übernahme von nichtverschreibungspflichtigen Medikamenten für Kinder beinhaltet.

    Laut einem Schrieb den Bundesverwaltungsgerichts kann jemand in der PKV immer ein Wahlrecht nutzen, ob er die Kassenleistung oder die Beihilfe nutzt.


    Nach meinem Verständnis könnte man also trotz GKV nichtverschreibungspflichtigen Medikamente über die Beihilfe zu 80€ erstattet bekommen.

    Sehe ich das richtig?

  • Hm, wer ist denn dieser Dr. SchleEmann, den Sie meinen? :/:)

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  • Kurze Gegenfrage: Puzzeln Sie immer noch selbst mit dem Thema herum? Oder haben Sie inzwischen einen qualifizierten Berater gefunden, der Sie dabei unterstützt und für sein Kümmern und das Beantworten Ihrer Fragen mit der üblichen Maklercourtage vergütet wird? :) Ihre Krankenversicherung wird für Sie ja auch nicht billiger, wenn Sie bei einer Gesellschaft ohne Beratung selbst einen Antrag stellen.

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  • Puzzeln Sie immer noch selbst mit dem Thema herum? Oder haben Sie inzwischen einen qualifizierten Berater gefunden, der Sie dabei unterstützt und für sein Kümmern und das Beantworten Ihrer Fragen mit der üblichen Maklercourtage vergütet wird?

    Ich habe da tatsächlich schon jemanden, der sich - historisch gewachsen - auch um diverse andere Versicherungen in der Familie kümmert.

    Dieser hat dann auch die Empfehlung pro Barmenia ausgesprochen.

    Dennoch betreibe ich parallel viel Eigenrecherche, weil ich die Dinge auch gern möglichst selbst verstehen und vergleichen möchte.


    Gerade bei der Frage ob GKV oder PKV ist der Makler (der ja eben an dem Abschluss der PKV verdient) vielleicht nicht zu 100% neutral.

    Die GKV Dame am Telefon sagte natürlich, dass die TK für Kinder eine super GKV ist und somit kein wirklicher Grund besteht in die PKV zu gehen. Außer man möchte z.B. Heilptraktiker mit dem Kind aufsuchen.


    Wir sind weiterhin unentschieden.

    Auch wenn ich die Option 80% Beihilfe + 20% PKV als absolut toll wahrnehme.

  • Hm, gehen Sie auch zum Hausarzt, wenn Sie einen Bandscheibenvorfall haben, oder damit dann doch lieber zum Orthopäden? Es spricht nichts dagegen, einen "Feld-, Wald- und Wiesen-Makler" (gar nicht böse gemeint = Generalist) für Sachversicherungen etc. zu nutzen und für Spezialgebiete einen Fachmann.


    Einerseits klingt es, als würden Sie Ihrem "Hausmakler" vertrauen, andererseits dann doch nicht, nur weil er Makler ist? Interviewen Sie ihn doch erst einmal. Was sagt er zu Ihrer Frage?

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  • Da ist natürlich was dran. Das muss ich zugeben.

    Ich formuliere es so. Ich bin davon überzeugt, dass er entsprechend seine Pools die bestmögliche PKV + Ergänzungstarif Lösung angeboten hat. Und die Barmenia wird ja durchaus überall für ihre sehr guten Leistungen gelobt.

    Ob ein Spezialist da noch mal was rausholen / optimieren kann......ich weiß es nicht.


    Bezüglich einer komplett objektiven Meinung, ob die PKV denn der unbestritten richtige Weg ist, bin ich mir nicht sicher.

    Aber die Mehrheit meiner Kollegen sind auch auf dem Standpunkt, dass die PKV die richtige Wahl ist. Ohne konkrete Vorteile bzw. Leistungsunterschiede nennen zu können.

  • Wäre für Sie denn die Meinung eines Versicherungsmaklers, der kein Geld damit verdient, wenn Sie sich für die PKV entscheiden, objektiv genug? :)

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  • Nach meinem Verständnis könnte man also trotz GKV nichtverschreibungspflichtigen Medikamente über die Beihilfe zu 80€ erstattet bekommen.

    Sehe ich das richtig?

    Das ist grundsätzlich möglich. Allerdings gibt es für gesetzlich krankenversicherte Persionen einige Einschränkungen, siehe z.B. für die Bundesbeihilfe das hier verlinkte Merkblatt Beihilfe für gesetzlich krankenversicherte Personen. Familienversicherte Kinder bekommen z.B. für Kassenleistungen grundsätzlich keine Beihilfe.


    Bei privatärztlichen Rechnungen von nicht zugelassenen Kassenärzten oder nicht im Leistungskatalog der GKV enthaltenen Leistungen (!) wird erst mal eine fiktive Kassenleistung abgezogen. Wenn man am Ende noch 20 EUR selbst zahlt, fällt das nicht groß ins Gewicht. Denken Sie aber bitte auch an deutlich teurere Rechnungen wie z.B. eine Wahlarztbehandlung im Krankenhaus oder Kieferorthopädie außerhalb der GKV Kriterien!


    Gesetzliche Familienversicherung plus Beihilfe ist also schon ein etwas komplexeres Thema.


    Eine vernünftige PKV für Ihr Kind mit 80% Beihilfe koste ca. 45 -50 Euro. Diesen Betrag können Sie zum einen größtenteils von der Steuer absetzen. Wenn Sie davon noch die Beiträge für eine PKV Anwartschaft und für GKV Zusatzversicherungen abziehen, um Leistungsunterschiede zur PKV wenigstens teilweise auszugleichen, geht der Mehraufwand für die PKV stark in Richtung Null.


    Ich formuliere es mal etwas überspitzt: Haben Sie Ihr Kind lieb? Dann sollte Ihnen dessen vernünftige Versorgung einen so geringen Betrag wert sein. Zur Not ziehen Sie Ihrem Nachwuchs einfach etwas vom Kinder- bzw. Taschengeld ab. :)

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