Gaspreisbremse: Falscher prognostizierter Jahresverbrauch

  • Hallo Sparkönig:in

    Ja, die Idee ist gut.
    Hatte ich zuerst auch vermutet.
    Der Verbrauch betrug tatsächlich aber nur 2.101 m3

    Multipliziert mit der z-Zahl und dem Brennwert kommt man auf die besagten 22.825 kWh.
    Bei 2.974 kWh wären das dann fast 32.579 KWh.
    Bis das aufgeklärt ist, möchte ich nicht unterstellen, dass das kein Versehen war.
    Ich warte 14 Tage, dann wird telefonisch nachgehakt.

  • ...

    Dabei könnte es so simpel sein, denn meine Jahresverbräuche liegen dem Netzbetreiber vor und liegen immer ungefähr in gleicher Höhe.

    ...

    Alleine schon diese Aussage lässt dein Anliegen etwas unplausibel erscheinen. Normalerweise ergeben sich witterungsbedingt erhebliche Verbrauchsschwankungen von Jahr zu Jahr. Das ist normal, alles andere wäre sehr ungewöhnlich. Bei gleichen Heizgewohnheiten war der Gasverbrauch typischwerweise 2021 um ca. 20% höher als 2020 oder 2022. Es wäre höchst ungewöhnlich, wenn jemand immer ungefähr gleich hohe Jahresverbräuche hätte.

    Warum nennst du nicht ein paar konkrete Zahlen zu Verbrauchsdaten und Abrechnungszeiträumen. Dir müssen die Verbrauchsabrechnungen aus der Vergangenheit ja auch vorliegen.

  • Ich liefere mal ein paar Zahlen bezüglich meines Verbrauchs.

    Ich bin seit dem 01.03.2021 Kunde bei Eprimo.

    Vom lokalen Messstellenbetreiber wurden folgende Verbräuche abgelesen:

    09.10.2020 - 10.10.2021: 10455 kWh

    11.10.2021 - 04.10.2022: 9982 kWh

    Nun habe ich von Eprimo ein Schreiben erhalten, wonach Eprimo vom lokalen Netzbetreiber

    ein prognostizierter Jahresverbrauch von 8460 kWh und

    ein Entlastungskontingent von 6768 kWh mitgeteilt wurde.

    Kann die Berechnung stimmen?

  • Nachvollziehbar ist es jedenfalls nicht. Da wird auch der Rechner nicht helfen, wenn schon nicht klar ist, wie die Berechnungsgrundlagen überhaupt zustande gekommen sind.

  • Hallo,

    Es gibt bei finanztip einen Rechner. Haben sie den benutzt?

    Könnten Sie bitte einmal einen Link setzen zu der Seite, wo man die Richtigkeit des „prognostizierten Jahresverbrauchs“ berechnen kann? M.E. gibt es diesen Rechner nicht, kann es auch nicht geben.

    Vom lokalen Messstellenbetreiber wurden folgende Verbräuche abgelesen:

    09.10.2020 - 10.10.2021: 10455 kWh

    11.10.2021 - 04.10.2022: 9982 kWh

    Die zweite Ableseperiode endet ja nach dem September 2022; dürfte also nach den Intentionen des Gesetzgebers nicht mehr bei der Berechnung des „prognostizierten Jahresverbrauchs im September 2022“ herangezogen werden.

    Unser User R.F. hat m.E. den entscheidenden Punkt gesetzt:

    Bei gleichen Heizgewohnheiten war der Gasverbrauch typischwerweise 2021 um ca. 20% höher als 2020 oder 2022.

    Gibt es dazu veröffentlichte Daten oder ist das Geheimwissen der Netzbetreiber?

    Falls die 20 Prozent weniger in 2022 zutreffen, dürfte der für B.H.W. „prognostizierte Jahresverbrauch“ annähernd richtig sein.

    Gruß Pumphut

  • Vielen Dank für die Rückmeldungen.

    Ich habe Eprimo nun dennoch schriftlich aufgefordert, mir die Berechnungsgrundlage zu erläutern und das Ergebnis der Berechnung zu überprüfen. Ergänzt um den Hinweis, dass gemäß § 10 (1) EWPGB der Erdgaslieferant (Eprimo) und nicht der Messstellenbetreiber dafür zuständig ist.

    Sollte ich irgendwann eine aussagekräftige Rückmeldung erhalten, werde ich diese hier gerne posten.

  • Hallo,

    meiner Meinung nach steht und fällt das Ganze mit der Frage wie wird der

    prognostizierte Jahresverbrauch ermittelt. Der Rechner ist je ganz schön, aber wenn der Ausgangswert nicht stimmt nutzt mir der Rechner im Grund nicht viel.

    Hier meine Zahlen der letzten Jahre:

    06.09.2016 - 11.05.2017: 22.875 kWh

    12.05.2017 - 08.05.2018: 22.410 kWh

    09.05.2018 - 13.05.2019: 24.114 kWh

    14.05.2019 - 08.05.2020: 23.929 kWh

    09.05.2020 - 10.05.2021: 26.234 kWh

    11.05.2021 - 10.05.2022: 25.930 kWh

    Laut Schreiben wurde der prognostizierter Jahresverbrauch auf 24.006 kWh geschätzt.

    Der Mittelwert der letzten Jahre kommt dem recht Nahe ... aber ist diese Grundlage das korrekt?

    Gruß

    Aldebaran

  • Hallo Xenia,

    meiner Meinung nach steht und fällt das Ganze mit der Frage wie wird der

    prognostizierte Jahresverbrauch ermittelt. Der Rechner ist je ganz schön, aber wenn der Ausgangswert nicht stimmt nutzt mir der Rechner im Grund nicht viel.

    Ich denke, hier ist der Energieexperte gefordert.

    Und bei der Gelegenheit, Herr Tenhagen hätte eine gute Gelegenheit, Montagabend beim RBB Licht ins Dunkel zu bringen. Oder ist die Sendung schon aufgezeichnet?

    Gruß Pumphut

  • Vermutung: Die Wert wurden selber und nicht vom Versorger abgelesen. In so einem Fall könnte der Versorger auf die Idee kommen, die langjährigen Durchschnittswert heranzuziehen, um "Tricksereien" der Vorjahre auszuschließen.

    Zur Erläuterung: Bei steigenden Preisen könnte man ja versucht sein, die Ablesezahlen nach oben zu setzen. Hatten wir hier im Forum ja schon.

  • Vattenfall:

    "Die Jahresverbrauchsprognose, die Sie für die Berechnung der Entlastung zugrunde legen, weicht erheblich von meinem tatsächlichen Verbrauch ab. Können Sie die Jahresverbrauchsprognose korrigieren und die Entlastung neu berechnen?"

    Die Jahresverbrauchsprognose können wir leider nicht korrigieren. Der Gesetzgeber schreibt uns genau vor, wie die staatliche Entlastung ermittelt wird: Auf Basis Ihres Gasverbrauches im September 2022 haben wir einen gewichteten Jahresverbrauch für ein Jahr prognostiziert. Wenn wir keinen Jahresverbrauch mit Stand September 2022 prognostizieren konnten, müssen wir die Jahresverbrauchsprognose verwenden, die uns Ihr Netzbetreiber mitgeteilt hat.

    -> Da Vattenfall den September-Verbrauch nicht mittels 2 Ablesungen ermittelt hat, würden sie vermutlich von dem in der letzten Endabrechnung angenommenen Verbrauch für das Folgejahr ausgehen. Alternativ wäre natürlich auch eine Durchschnittswertbetrachtung unter Berücksichtigung der Durchschnittstemperatur denkbar.

    Ersteres wäre relativ statisch und würde aktuelle "Einzelschicksale" wie z.B. Wohnungsleerstand durch lange Krankheit etc. nicht berücksichtigen. Letzteres wäre insofern gerechter, da man ein langjähriges Mittel heranziehen würde. Allerdings wäre in diesem Fall dann eine genaue Kontrolle kaum möglich.

  • Für die "Dezemberhilfe" hat Vattenfall den letzten vom Netzbetreiber ermittelten Jahresverbrauch für Gas vor September 2022 angesetzt. In meinem Fall August 2021 bis August 2022, jeweils Selbstablesung. Also so wie es sein sollte. Zu den Preisbremsen kann ich nichts sagen, weil die Arbeitspreise unterhalb der Subventionsgrenzen liegen

  • Auf den Seiten der Bundesregierung gibt es auch einen Gaskostenrechner, aber auch hier wird nicht erwähnt, wie die Jahresverbrauchsprognose ermittelt wird.

    https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen…ASAAEgKldPD_BwE

    Hier ist die Rede von:

    "Als Basis bei der Abrechnung Ihres Energielieferanten dient die Jahresverbrauchsprognose, die dem Monat September 2022 zugrunde liegt."


    Weiter heißt es:

    "Die konkrete Berechnung erfolgt durch Ihren Energieversorger oder mit Ihrer Betriebskostenabrechnung."

    Mich würde interessieren, ob überhaupt jemand einen prognostizierten Jahresverbrauch von seinem Energielieferanten erhalten hat, der ungefähr mit der letzten Abrechnung kongruent ist.

    Wenn ich meine letzte Abrechnung als Grundlage für die Ermittlung des prognostizierten Jahresverbrauches nehmen würde (wie wahrscheinlich viele es machen), hätte ich eine Differenz von 9% (eprimo).

    11.05.2021 - 10.05.2022: 25.930 kWh --> prognostizierte Jahresverbrauch 24.006 kWh.

    Das Thema wird eventuell noch Fahrt aufnehmen.

  • Und passt der Wert zum Durchschnittsverbrauch?

    genau das ist die Frage ... auf welcher Grundlage wird der prognostizierte Jahresverbrauch ermittelt? Der Durchschnittsverbrauch der letzten Jahre wäre m. M. nach nicht maßgebend ... Durchschnittsverbrauch der letzten beide Jahre ... der letzten 10 Jahre? Lebenssituationen ändern sich und somit auch der jährliche Verbrauch ... ich habe vor 5 Jahren ohne Kinder deutlich weniger verbraucht als letztes Jahr als Familie und Arbeiten im Homeoffice etc. ... Auf welcher Grundlage wird prognostiziert? Diverse Online-Rechner möchten den Vorjahresverbrauch als Grundlage der Berechnung...

  • ...

    Wenn ich meine letzte Abrechnung als Grundlage für die Ermittlung des prognostizierten Jahresverbrauches nehmen würde ...

    Kannst du nicht, denn das ist nicht die Grundlage. Grundlage ist die letzte Jahresverbrauchsermittlung durch den Netzbetreiber, also das, was der Netzbetreiber mit dem Versorger abgerechnet hat. Was der Versorger mit dir abgerechnet hat, interessiert nicht.

    Ob das genau abgelesen und ermittelt, über den Daumen gepeilt, geschätzt, hochgerechnet mit oder ohne irgendwelche Korrekturfaktoren oder sonstwie zustande gekommen ist, ist eine andere Frage. Da wurde nie besonders genau gearbeitet, Gründe siehe hier und bis vor ein paar Monaten hat das auch noch keinen Endverbraucher interessiert. Es ist nicht mitgeteilt worden und beim Gas hat der Verbraucher selbst allenfalls die abgelesenen Kubikmeter gewusst, falls überhaupt abgelesen wurde, und hätte daraus die kWh selbst ausrechnen müssen.

  • Hallo,

    ich bin zum 01.09.2022 in eine 69-qm große Wohnung in der 1.Etage eines Mehrfamilienhauses gezogen. Die Heizung wird mittels Fernwärme betrieben. Für die Ermittlung des Basisbedarfes wurde vom Energieanbieter Westfalen-Weser auf Grund meines erst im September 2022 erfolgten Einzuges der Verbrauch des Vormieters herangezogen. Der Jahresverbrauch wurde mit 2.087 Kilowattstunden festgesetzt, der Basisbedarf für das Jahr 2023 somit auf 1.670 Kilowattstunden gedeckelt.

    Dieser Verbrauch ist für eine 69-qm große Wohnung völlig unrealistisch. Laut meiner Fernwärmeabrechnung für den Zeitraum 01.09.2022 bis 31.12.2022 habe ich in dieser Zeit 2.003 kWh verbraucht. "Hochgerechnet" käme ich auf einen Jahresverbrauch von ca. 6.000 kWh. Laut Heizspiegel/Fernwärme wird für eine 69-qm-Wohnung ein Fernwärmebedarf mit 8.979 kWh gerechnet, da läge ich mit 6.000 kWh schon sehr gut.

    Auf meine telefonische Nachfrage bei dem Energieanbieter Westfalen-Weser erhielt ich heute lediglich die Mitteilung, dass die Vorgaben vom Gesetzgeber gemacht und nicht zu ändern sind. Auch wenn die Wohnung vorher ggf. über einen längeren Zeitraum leer stand (ich weiß nur von 3 Monaten Leerstand vor meinem Einzug) findet dies keine Berücksichtigung.

    Ist ein Widerspruch mit der Bitte, einen "typischen Jahresverbrauch" für die Berechnung zugrunde zu legen, sinnvoll? Was kann ich tun, damit ich, obwohl ich sehr sparsam heize, meinen Bedarf nicht doch fast vollständig ohne Preisdeckel teuer bezahlten muss?

  • Ich habe letztes Jahr Fernwärme 2300kWh für 60qm verbraucht (Altbau, Erdgeschoss).

    Also so unrealistisch finde ich das nicht.

    Natürlich kann man die Wohnungen nicht per se vergleichen, aber eine größere Rolle wird das persönliche Wärmeempfinden spielen (ich heize nicht auf 22 Grad, 19 reicht).

  • Hallo zusammen,

    ich habe ebenfalls eine völlig unverständliche Jahresverbrauchsprognose Gas bekommen und kann die Verwunderung nachvollziehen. In den Vorjahren lag der Verbrauch jeweils bei ca. 50.000 kWh (+- 3.000). Im September 22 wurde den Abschlagszahlungen eine Verbrauchsprognose von ca. 53.000 kWh zugrundegelegt (auf Nachfrage schriftlich als Jahresverbrauchsprognose mitgeteilt).

    Letzte Woche kam die Mitteilung zum Entlastungskontingent mit einer Jahresverbrauchsprognose von 16.200 (!) kWh. Zählerstände sind dem Gaslieferanten bis Ende Februar bekannt, der tatsächliche Verbrauch liegt jetzt schon über der aktuellsten Jahresprognose, aber bis jetzt etwas mehr als 25% unter dem durchschnittlichen Verbrauch der letzten Jahre.

    Es gibt keinen für mich erkennbaren Grund, die Prognose nun plötzlich um 60% zu kürzen.

    Noch gehe ich von einem Irrtum aus und habe schriftlich um Korrektur gebeten.

    Ich bin gespannt, wie es mit diesen scheinbar ausgewürfelten Prognosen weitergeht!

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    Ab Minute 5:30 geht es um die Jahresverbrauchsprognose.