Gaspreisbremse: Falscher prognostizierter Jahresverbrauch

  • Hallo Herbergsvater,


    wie schon einmal geschrieben, Sie müssen sich nicht hin- und herschicken lassen. Der Versorger ist Ihr Ansprechpartner. Wenn Sie vom Versorger auf ein Einschreiben innerhalb von 4 Wochen keine oder eine nicht zufriedenstellende schriftliche Antwort bekommen, wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie.


    Wenn Sie es politisch mögen, können Sie ja „Ihrer“ Abgeordneten auch schildern, welchem schwachsinnigen Gesetz sie zugestimmt hat.


    Gruß Pumphut

  • Nein, Rat habe ich keinen.


    Aber irgendwie ist das, was du hier schreibst von vorne bis hinten nicht plausibel.


    Auch wenn du es immer wiederholst, die Jahresverbrauchsprognose ist nicht das 12-fache der Verbrauchs von September 2022.


    Ein Einfamilienhaus mit einem Gasverbrauch von 40.000 - 44.000 kWh pro Jahr? Glaube ich nicht. Der prognostizierte Jahresverbrauch von 18.000 kWh ist dagegen ein sehr realitätsnaher Wert. Ich beheize ein 3-Familienhaus, Bj. 1900, Raumhöhen fast 3 Meter, mit 22.000 - 25.000 kWh.

  • Bei mir weicht die Prognose um 10% ab. Selbst in den letzten 11 Jahren wurde der prognostizierte Wert nie erreicht, egal wie warm der Winter war.


    Mein Fazit: Bei einem Anbieterwechsel bekommt der Netzbetreiber die Prognose nicht hin und orakelt einen Wert. Eine Korrektur wird von Versorger und vom Netzbetreiber ausgeschlossen.


    Ganz schlecht gemachtes Gesetz, mit der heißen Nadel gestrickt und ohne Sachverstand umgesetzt.

  • Ja, natürlich ist das Gesetz nicht besonders gelungen. Und zusätzlich sind auch noch viele Versorger damit überfordert.


    Aber die Verbauchsdaten des Netzbetreibers haben nichts mit einem Versorgerwechsel zu tun. Der Netzbetreiber ermittelt "seine" Verbrauchsdaten völlig unabhängig von den Versorgern. Im Gegenteil, alle Verbrauchsdaten, die Versorger verarbeiten, beruhen entweder auf den Netzbetreiberdaten oder auf Kundenmeldungen. Ich glaube nicht, dass es auch nur einen Versorger gibt, der selbst Kundenzähler ablesen lässt.

  • Hallo,

    Ich wollte mich mal gerne mit einer Frage anhängen, da mir die Berechnungsgrundlage ebenfalls nicht ganz klar ist. In der Zeit vom 13.10.21. Bis 12.10.22 wurde insgesamt ein Jahresverbrauch von 20.057 kWh abgerechnet. Der kWh Preis ging von 4.33 ct auf 28.86 ct rauf. Ferner wurde mir von meinem Versorger mitgeteilt dass der neue Abschlag sich um das 6.4 fache auf 640 Euro erhöht. Dieser Abschlag wurde auch für den einmaligen Dezemberboni zugrunde gelegt. Nun wurde mir mitgeteilt, dass die Jahresverbrauchsprognose sich lediglich auf 9341 kWh beläuft, was weniger als die Hälfte ist.

    Ich dachte nun, soweit ich das recherchieren konnte, dass die Berechnung sowohl für den Dezemberboni als auch für die Gaspreisbremse auf derselben Grundlage beruhen ("auf der Grundlage von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Lieferant zuvor prognostiziert hatte, sowie des Gaspreises vom Dezember") oder habe ich hier einen Denk-/Verständnisfehler?


    Auf Nachfrage bei meinem Gasversorgung wurde mir hier mündlich nur mitgeteilt dass sich die Prognose anhand des Verbrauches vom 01.01.2022 bis 30.09.2022 berechnen würde, dies wäre gesetzlich so vorgeschrieben. Diese Auskunft dürfte wohl, auch nachdem was ich hier gelesen habe, nicht stimmen?

  • "Ich glaube nicht, dass es auch nur einen Versorger gibt, der selbst Kundenzähler ablesen lässt."


    Ich melde jedes Jahr meinen Zählerstand an die Avacon und zusätzlich an den Versorger. Jedes Jahr und zusätzlich noch mal bei jedem Anbieterwechsel. In manchen Jahren habe ich 3 mal Zahlen liefern müssen.


    Glaub mir einfach, dass die die Prognose trotz vorliegender Zahlen nicht richtig ermittelt haben.

  • Ich habe keinen Zweifel daran, dass die Verbrauchsprognose schlampig erstellt und deshalb fehlerhaft ist.


    Dass dein Versorger nicht abliest, sondern nur auf der Grundlage der Kundenmeldungen abrechnet, bestätigst du ja selbst. Der Netzbetreiber macht es offenbar genauso. Er liest nicht ab, sondern lässt sich Zahlen mitteilen. Die Unsitte ist inzwischen weit verbreitet. "Unsitte" deshalb, weil im Netzentgelt eine Vergütung für die Zählerablesung enthalten ist, die natürlich auch dann erhoben wird, wenn der Netzbetreiber die Ablesung längst wegrationalisiert hat und halt stattdessen irgendwelche Kundendaten, Schätzungen, Vergangenheitswerte, Hochrechnungen oder irgend einen Wert pi-mal Daumen als Verbrauchsprognose ansetzt. Wenn irgendwann der Zähler getauscht wird, kommt das wieder ins Lot, dann werden alle vorherigen Unschärfen ausgeglichen.


    Das hat bisher niemanden interessiert. Jetzt interessiert es und da kocht eben der ganze Mist, der sich bei vielen Netzbetreibern schon seit Jahren eingenistet hat, plötzlich hoch.

  • Auch von mir nochmal ein Zwischenstand und Ergänzungen:

    Der Versorger schreibt, er könne die JV-Prognose (16.000 KWh) nicht korrigieren.


    Allerdings hat er das auch schon im September und Oktober 22 geschrieben, als ich aufgrund der hohen Abschlagszahlungen um Korrektur der zu hohen Prognose (53.000 KWh) auf den bisherigen Jahresdurchschnittsverbrauch gebeten hatte (dieser ist ca. 3x so hoch wie die jetzige Prognose).


    Der im September prognostizierte Jahresverbrauch war auch Grundlage der Dezember- Entlastung (kleiner Trost immerhin). Abgerechnet wird von Mai bis Mai. Einen Anbieterwechsel gab es seit 3,5 Jahren nicht).


    Der Netzbetreiber hat noch nicht geantwortet.

  • Habe das Gesetz nicht gelesen.

    Aber es scheint so zu sein, dass sich eine fehlerhafte Prognose nicht mehr ändern lässt. Vermutlich wegen Trittbrettfahrern so gemacht worden.


    Der zuständige Minister sollte in Zukunft wohl lieber wieder Romane schreiben, anstatt jeden Bürger mit handwerklich schlechten Gesetzen zum Almosen-Empfänger zu machen.

  • Vera Prima Was ist das denn für ein Haus? Bei einem Verbrauch in der Größenordnung ja wohl entweder ein größeres Mehrfamilienhaus oder Gewerbenutzung.

  • Bei mir ist die Prognose auch falsch, aber in die andere Richtung.

    Meine letzten Jahresverbräuche:

    15.917 kWh (2019)

    9.910 kWh (2020)

    8.181 kWh (2021)

    6.331 kWh (2022).

    Vor 2019 gibts keine Werte, da neubau.

    Ich habe immer munter den Lieferanten gewechselt und habe auch immer einen zu hohen wahrscheinlichen Verbrauch angegeben.

    Für 2022 z.b. 18.000 kWh.

    Der Netzbetreiber kennt aber natürlich meine tatsächlichen Verbräuche.

    Der prognostizierte Jahresverbrauch war aber jetzt trotzdem 17.146 kWh. Das passt zumindestens zu meinem für 2022 angegebenen 18.000kWh mit evtl. Wetterkorrekturen.

    Bei mir spielts jetzt keine Rolle, da ich mittlerweile den Lieferanten gewechselt hab und einen Preis unter 12ct zahle.

    Trotzdem alles sehr merkwürdig.

    Ich selbst renn noch der Dezemberhilfe hinterher, aber ich lass nicht locker, bis ich die bekommen habe….

  • Hallo,

    Das Thema Jahresverbrauchsprognose und Gaspreisbremse ist in der Tat recht komplex und man kann es zunächst nur schwer verstehen. Insbesondere für „Otto Normalverbraucher“

    ist -wie mir erst jetzt zumindest in Ansätzen bekannt wurde- nicht nur die hinterlegte Mathematik, sondern auch der technische Ansatz schwer verständlich.


    Unklar ist auch, warum die Vorschriften für den Grenzwert der Gasbremse nominal von 80% eines prognostizierten Jahresverbrauchs ausgehen und nicht mit den leicht zugänglichen „echten Zählwerkständen“ (m*3) bzw.mit den gemäß der Regeln für die Thermische Gasabrechnung berechneten Energiewerten (kWh) des Gaszählers.

    Wie ich es sehe, ist der prognostizierte Jahresverbrauch zudem eigentlich nur eine für den Gasmarkt relevante Abrechnungs- bzw. Planungsgröße.

    Betrachtet man das vorgeschriebene Procedere, dann fällt auf, dass es für eine Rechtsvorschrift eigentlich ungewöhnlich ist, Berechnungsparameter für Verbrauchsgrößen im geschäftlichen Verkehr durch den Verkäufer bzw. Lieferanten festlegen oder anpassen zu lassen. Zumindest dann nicht, wenn hierfür eine solche Regelung nicht technisch als zwingend anzusehen ist und insbesondere auch eine einfache Nachprüfung durch den Kunden bei Anwendung von komplexen anerkannten Regeln der Technik nicht vorausgesetzt werden kann. Nach Eichrecht muss ein im geschäftlichen Verkehr verwendeter Messwert immer mit einem geeichten Messgerät gemessen bzw. mit den Messwerten vom Verbraucher auf einfache Weise nachprüfbar sein.


    Was ich bis jetzt von meinem Versorger herausbekommen habe, hat das Ganze wohl eher damit zu tun hat, dass sich die Politik auf den Monat September als Referenz festgelegt hatte und mit dem Begriff prognostizierter Jahresverbrauch die anerkannten Regeln der Technik, wie z.B. implizit z.B. die Sigmoid Funktion, in die Vorschrift eingeschlossen hat. Dies ist eine klare Abkehr von der bisher üblichen „exakten“ und von geeichten Messgeräten gebildeten Messwertbildung. Und ich denke, dass dies auch im vorliegenden Fall völlig ausgereicht hätte, um die Gaspreisbremse umzusetzen. Insbesondere wäre dies sehr viel transparenter geworden.


    Zurück zu meinem eigenen laienhaften Verständnis! Diese Regel der Technik ergibt -wie ich es verstanden habe- für den Jahrestemperaturverlauf verschiedene Tageswerte aus, die sogenannten „Kundenwerte“. Diese sind temperaturbereinigte Rechenwerte, die dem Versorger vom Netzbetreiber mitgeteilt werden und letztendlich nach einer weiteren Bearbeitung bzw. Berechnung mit Verbrauchszeiten,Temperaturverläufen, Normjahrvergleichen usw.… einen prognostizierten Jahresverbrauch für das nächste Jahr auf der Basis des Verbrauchs des Jahres 2022 ermittelt mit den Werten bis zum September 2022. Aufgrund der vielen von äußeren Umständen beeinflussten Parameter (physikalisch, geschätzt bzw. angenommen!) die in das Rechenverfahren einfließend, kann und wird der prognostizierte Rechenwert jedoch leider nicht unbedingt mit dem „echten Jahresverbrauch“ übereinstimmen. Es heißt ja auch Prognose!!


    Tja, jetzt weiß ich wenigstens, wie das Ganze funktioniert. Wer aber, wie und mit wieviel Wirkung und mit Absicht oder zufällig an den Stellschrauben bzw. Parametern dreht und drehen wird, das ist wegen der fehlenden Transparenz es Verfahrens nicht nachprüfbar. Das ganze Verfahren lässt viele Fragen offen.

    Was ein Glück, dass derzeit die Preisspanne zwischen „Deckel“ und Marktpreis nicht mehr so groß ist.

    Außerdem liegt bei mir die vom Versorger berechnete Bemessungsgrenze nur um ca. 20% unterhalb des von mir gerätetechnisch ermittelten und gefühlten 80%-igen „echten Jahresverbrauch.

  • Was ist, wenn der im September 2022 vom Gaslieferanten prognostizierte Jahresverbrauch viel zu hoch war?


    Hintergrund:

    Wir sind ab Mitte Mai 2022 von Öl auf Gas umgestiegen und seither in der Grundversorgung. Im August 2022 mussten wir unseren Zählerstand übermitteln. Danach wurden wir als Neukunde begrüßt und uns wurde ein monatlicher Abschlag mitgeteilt, den wir von September 2022 bis Juli 2023 zu zahlen haben. Damals kam uns dieser Abschlag zwar sehr hoch vor, wir hatten aber kein Problem damit, weil ja bei jeder Jahresabrechnung eine Verrechnung stattfindet.


    Als dann Details zur Gaspreisbremse in den Medien veröffentlicht wurden, haben wir erst mal vorsorglich unseren Zählerstand zum 31.12.2022 dem Grundversorger mitgeteilt. Dann telefonierten wir im Januar 2023 mit unserem Grundversorger, um zu erfahren, welchen Jahresverbrauch er beim Abschlag ab September 2022 zugrunde gelegt hatte.

    Bei diesem Telefonat wurde bestätigt, dass, unter Berücksichtigung des damals gültigen Arbeitspreises, ein Jahresverbrauch von über 39.000 kWh angenommen wurde. Dies kam zwar der Dame am Telefon auch sehr hoch vor, sie kam aber auch zu keinem anderen Ergebnis.


    Nach eigenen Berechnungen wird unser tatsächlicher Jahresverbrauch bei etwa 24.000 kWh liegen. Sollte sich dies bewahrheiten, wird unser gesamter Jahresverbrauch keine 80% des vom Grundversorger im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs erreichen.


    Frage:

    Können wir davon ausgehen, dass in der Jahresabrechnung im August 2023 unser Gasverbrauch ab 01.01.2023 in voller Höhe auf 12 Cent pro kWh gedeckelt sein wird?

    Oder gibt es da einen Haken?

    g.h.

  • Hallo g.h.

    Können wir davon ausgehen, dass in der Jahresabrechnung im August 2023 unser Gasverbrauch ab 01.01.2023 in voller Höhe auf 12 Cent pro kWh gedeckelt sein wird?

    Nach aktuellem Gesetzestext und Ihrer Darstellung: Ja


    aber


    Bis August ist noch viel Zeit, das Gesetz zu ändern und nach den hier überwiegenden Berichten sind die Versorger ziemlich kreativ, die Prognose unter den tatsächlichen Verbrauch zu drücken. Aber vielleicht werden Sie auch als Beispiel benötigt, dass die Versorger nicht bösartig sondern nur überfordert handeln.


    Gruß Pumphut

  • ...

    Frage:

    Können wir davon ausgehen, dass in der Jahresabrechnung im August 2023 unser Gasverbrauch ab 01.01.2023 in voller Höhe auf 12 Cent pro kWh gedeckelt sein wird?

    Oder gibt es da einen Haken?

    Du müsstest doch inzwischen eine Mitteilung vom Versorger bekommen haben, in der die Fragen beantwortet werden, insbesondere müsste darin stehen, welches Entlastungskontingent gilt.

  • Du müsstest doch inzwischen eine Mitteilung vom Versorger bekommen haben, in der die Fragen beantwortet werden, insbesondere müsste darin stehen, welches Entlastungskontingent gilt.

    Laut telefonischer Auskunft unseres Gaslieferanten soll die Mitteilung noch im März erfolgen. Dies obwohl der Gesetzgeber eigentlich vorschreibt, dass die Verbraucher von ihrem Lieferanten spätestens zum 01.03.2023 über die Entlastung zu informieren sind.

    Ich denke aber, dass da einige größere Grundversorger von der Gesetzgebung mehr oder weniger überfahren wurden. Ich hab da durchaus Verständnis, da spielen ein paar Tage mehr oder weniger keine Rolle, solange kein Quatsch rauskommt.

    g.h.

  • ...

    Bis August ist noch viel Zeit, das Gesetz zu ändern und nach den hier überwiegenden Berichten sind die Versorger ziemlich kreativ, die Prognose unter den tatsächlichen Verbrauch zu drücken. Aber vielleicht werden Sie auch als Beispiel benötigt, dass die Versorger nicht bösartig sondern nur überfordert handeln.


    Gruß Pumphut

    g.h.

  • Aus

    FAQ-Liste zur Gas- und Wärmepreisbremse, Berlin vom 3.3.23 des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:


    8. Wie wird der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch berechnet, auf dessen Grundlage das Entlastungskontingent für Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen und andere kleinere Verbraucher („SLP-Kunden“) bestimmt wird?

    Die Jahresverbrauchsprognose der Energieversorgungsunternehmen vom September 2022, auf der die Berechnung der Entlastung basiert, kann unterschiedliche Zeiträume umfassen. In der Regel umfasst es den Vorjahresverbrauch. Wenn dieser Verbrauch durch Sondereffekte, beispielsweise Lieferengpässe, Einsparmaßnahmen, Hausrenovierung, Infektionsschutzmaßnahmen, ungewöhnliche Witterung etc., im Vergleich zu anderen Jahren niedrig war, kann dies den prognostizierten Verbrauch reduzieren. Allerdings nehmen Energielieferanten in ihrer Prognose in der Regel eine – zumindest teilweise –
    Korrektur von Sondereffekten vor, um zu gewährleisten, dass die Abschlagszahlungen ihrer Kunden bedarfsgerecht sind und ihre Beschaffung die tatsächliche Nachfrage deckt.

  • Hallöchen,


    ich hatte vor einer Weile die Foreneinträge hier mit großem Interesse verfolgt, weil auch bei mir ein viel zu niedriger Gasverbrauch prognostiziert worden war (ca. 13700 kWh statt ca. 20000 kWh im Jahr). Warum ich jetzt schreibe? Nun, weil nach einem knappen halben Jahr Kampf mein ehemaliger Anbieter Vattenfall ein Einsehen hatte und jetzt tatsächlich die Verbrauchsprognose auf ca. 20500 kWh angehoben hat. Ich habe vor zwei Tagen eine geänderte Rechnung erhalten mit dem neuen Wert und der Ankündigung einer höheren Rückzahlung nach dem ,Soforthilfegesetz Erdgas und Wärme‘.


    Möglicherweise hängt dies damit zusammen, dass jetzt ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie in der Sache eröffnet wurde. Vorher hatte sich Vattenfall vehement dagegen gesträubt, irgendetwas zu korrigieren. Man muss den Energieunternehmen aber vermutlich zugute halten, dass sie selbst überrollt wurden - sowohl von den Preissprüngen bei der Energie als auch von den rasch zusammengeschusterten Hilfsgesetzen.


    Was ich auch nur sagen will: Es kann sich lohnen, dranzubleiben - und mit guten Argumenten zu begründen, warum der Verbrauch zu niedrig berechnet wurde. Bei mir waren es zum einen die Aussagen des Netzbetreibers, der ungefähr 20000 kWh attestiert hatte, und zum anderen der September-Abschlag, der zu Jahresbeginn von Vattenfall ja mal auf Grundlage eines voraussichtlichen Verbrauchs in Höhe von etwa 20000 kWh berechnet worden war.


    Liebe Grüße und viel Erfolg allen, die ähnlichen Ärger mit ihrem Gaslieferanten haben.


    Beerenmarkt

  • Es wäre interessant zu wissen, ob Vattenfall bei Beerenmarkt aufgrund des drohenden Schlichtungsverfahrens eine neue Rechnung erstellt hat oder allgemein alle Dezember-Soforthilfen überprüft und geändert hat. In meinem Fall beträgt die Dezemberhilfe laut neuer Rechnung Juni 2023 nun 3,80 EURO weniger, Vattenfall zieht also 3,80 € von meinem Konto ein. Dummerweise erfordert dies auch eine Berichtigung der Betriebskostenabrechnung für d. Mieter.