Gaspreisbremse: Falscher prognostizierter Jahresverbrauch

  • Die ganzen Telefonate ausgenommen gab es E-Mail Kontakt direkt am 01.12 mit der Bitte um Rechnungsanpassung, da die Jahresverbrauchsprognose fehlerhaft ist. Diese wurde am 12.12 abgelehnt mit:


    "Das [Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz] gibt vor, dass dem Entlastungskontingent die Jahresverbrauchsprognose von September 2022 zu Grunde liegt. Änderungen der Jahresverbrauchsprognose - auch auf Grund eines Leerstands, Neuerrichtung, Änderung des Verbrauchsverhaltens o.Ä. - sind leider nicht zulässig."

    Und? War das bei Dir denn der Fall? Oben hast Du berichtet:

    Meine Jahresprognose ist bei 2700 kWh. Mein richtiger Verbrauch sind aber 10500 kWh. Im

    Jahr zuvor sogar 12500 kWh.

    Der Vorjahresverbrauch betrug 10,5 MWh oder sogar 12,5 MWh. Wie kommt man aus solchen Vorverbräuchen auf 2,7 MWh?


    Nebenbei: Sehr viel besser fürs Verständnis des Threads wäre gewesen, wenn Du die jeweiligen Zeiträume mitgenannt hättest, etwa: "In den Vorjahren verbrauchte ich vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021 12,5 MWh und vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022 10,5 MWh."

    Danach hab ich direkt nochmal eine E-Mail (12.12) eröffnet, an das ich ein Dokument des Netzbetreibers angehängt habe, welches meinen Jahresverbrauch aufzeigt.

    Auf diese habe ich bisher noch keine Rückmeldung erhalten.

    Man "eröffnet" keine E-Mail, sondern schreibt, versendet oder beantwortet sie.


    In rechtlichen Dingen verbessert man seine Situation, wenn man stets klar und nachvollziehbar argumentiert. Man muß dem Leser die Information so präsentieren, daß er sie leicht aufnehmen kann.


    Forenfreund berghaus befaßt sich schwerpunktmäßig mit der Gaspreisbremse und kennt sich in den Details sehr viel besser aus als ich. Ich wundere mich, daß er sich an diesem Thread nicht beteiligt. Vielleicht liest er dieses hier ja und schaltet sich dann ein.

  • Meine Erkenntnisse, wie die Sept22Prognose zu ermitteln ist, findet man hier in # 17:

    Strom- oder Gaspreisbremse vom Anbieter noch nicht (richtig) umgesetzt

    In den Ausführungen des bdew (ein Verband der Energieversorger!) wird besser als im Gesetz gesagt, dass es um die im September 2022 geltende Jahresprognose geht.

    Über die verfügt der Lieferant dann, wenn der Kunde schon länger bei ihm ist.

    Dann soll er eigentlich die Prognose nehmen, mit der bei der letzten Abrechnung vor dem September22 die Abschläge berechnet, die auch im September 2022 gelten.

    Im Hintergrund läuft ständig oder gelegentlich die Prognose des Netzbetreibers und zwar u.a. aus den Gründen, die Mengen zu bestimmen, die durch die Leitungen fließen.

    Ob der Lieferant die Wahl hat, seine eigene Prognose (z.B. aus der Abrechnung im Mai 2022)
    oder die Prognose des Netzbetreibers (von z.B. Ende Sept 2022) den Berechnungen der Dezemberhilfe und der Gaspreisbremse zugrunde zu legen, ist mir noch nicht klar.

    Jedenfalls spielt die Prognose oder die Prognosen des Netzbetreibers eine wichtige Rolle.

    Man findet in den Ausführungen in # 17 a.a.O. gute Argumente für die Schreiben an die Energieversorger und die Schlichtungsstelle, mit deren Einschaltung man in seinen E-Mails, die inzwischen genauso rechtssicher sind wie Faxe, auch gleich drohen sollte.

    Keine Antwort kriegt man gerne bei jeder Versendungsart! :) ....und erst recht beim Telefonieren.

    berghaus 19.12.23

  • Ich hatte im 2021 einen Verbrauch von 18.770 kWh und 2022 einen Verbrauch von 15.088 kWh (3 Monate Leerstand Haus wegen Urlaub).

    Vattenfall hatte prognostiziert einen Jahresverbrauch von 11.100 für 2023.

    Korrektur und Überprüfung lehnte Vattenfall immer ab.

    Der Netzbetreiber (Stadtwerke) hatte mir einen Screenshot zukommen lassen vom Wert, den man an Vattenfall gemeldet hat. Das waren 19.000 kWh für 2021.

    Diese Unterlagen lagen alle der Schlichtungsstelle vor und diese „empfahl“ Vattenfall doch lieber sicherheitshalber eine Überprüfung der Jahresverbrauchsprognose vorzunehmen.

    Plötzlich schickte Vattenfall eine korrigierte Verbrauchsprognose von 17.300 kWh.

    Die Schlichtungsstelle meinte dazu, dass dieser Wert unter Berücksichtigung von üblichen Schwankungen wohl in Ordnung wäre. Man empfahl mir diesen Vorschlag anzunehmen und ich kann auch damit gut leben.

  • Bei mir war es ähnlich und Vattenfall wollte die Prognose nicht anpassen, obwohl das Haus nachweislich 6 Monate leer stand. Nach ca. 10 Briefen, welche alle mit den selben Standarttexten glänzten habe ich die Schlichtungsstelle eingeschaltet.


    Vattenfall ist nach ca. 3 Monaten zurück gerudert und hat die Rechnung korrigiert, welches eine Ersparnis von € 1400,- ausmachte.


    Meine Empfehlung lautet, es besser nicht zu bezahlen, denn meiner Meinung nach wäre Vattenfall nicht zu einer Einigung bereit gewesen, wenn ich die Rechnung beglichen hätte.

  • Was ist eigentlich mit den Zählerständen per 31.12 2023 bei Vattenfall ?

    Weshalb fordert Vattenfall schon seit einigen Tagen die Eingabe der Zählerstände, obwohl es bis zum 31.12.23 noch einige Tage sind? Man droht eine Schätzung an, wenn die Meldungen nich5 bis zum 27.12. erfolgen. M. E. sollte man auch im Hinblick auf die Preisbremsen die Meldungen erst am 01.01.24 per 31.12.23 eingeben. Oder liege ich da falsch?

  • Nicht alle Anbieter haben die Abrechnungsperiode zum 31.12. (meine ist im Sommer).

    Was spricht dagegen jetzt einen Zählerstand zu melden und nochmal zum 31.12., wenn man wegen der Preisbremse solchen Wert drauf legt, dass nicht geschätzt wird?

  • Was ist eigentlich mit den Zählerständen per 31.12 2023 bei Vattenfall?

    Keine Ahnung. Ich kenne es von vielen Anbietern nicht anders, als daß für Zwischendaten Zwischenstände geschätzt werden. Und die geschätzten Zwischenstände sind bei mir ziemlich gut.

    Weshalb fordert Vattenfall schon seit einigen Tagen die Eingabe der Zählerstände, obwohl es bis zum 31.12.23 noch einige Tage sind? Man droht eine Schätzung an, wenn die Meldungen nicht bis zum 27.12. erfolgen.

    Dann lies Deine Zähler einfach ab und schicke Vattenfall die Werte. Kannst ja für Dich pünktlich zum Jahreswechsel nochmal ablesen und die Werte hinterher vergleichen.

    M. E. sollte man auch im Hinblick auf die Preisbremsen die Meldungen erst am 01.01.24 per 31.12.23 eingeben. Oder liege ich da falsch?

    Man sollte meines Erachtens kleiner Dinge wegen keinen Aufstand machen.

  • Seit den negativen Erfahrungen mit Vattenfall im Zusammenhang mit der Gaspreisbremse usw. ( keine Antworten bzw. falsche Standard- Antworten, keine Antwort von Vattenfall an die Schlichtungsstelle usw.) bin ich Vattenfall gegenüber sehr misstrauisch geworden. Änderungen der Abrechnungen sind bei Vattenfall doch schwierig bzw. offensichtlich nicht gewollt. Meine falsche Abrechnung für 2022 vom 13.01.23 ist hinsichtlich des Entlastungsbetrages immer noch nicht geändert!

  • Vattenfall hat in der Branche seinen Ruf. Es ist für einen Kunden sicherlich sinnvoll, das zu berücksichtigen. Es ist beispielsweise bekannt, daß Vattenfall ehemalige Kunden, die nach einem Jahr weitergezogen sind, ablehnt, wenn sie in der Zukunft einen neuen Vertrag abschließen wollen. Weiterhin ist bekannt, daß von der Vattenfall-Hotline nur im Ausnahmefall eine sinnvolle Antwort zu erwarten ist. Das heißt für unsereinen als Kunden, daß er a) wissen sollte, was er denen schreibt und b) denen gegenüber stur auftritt wie ein Esel.


    Wenn ich als Kunde beispielsweise weiß, daß ich im vorvergangenen Jahr 12,5 MWh Heizgas verbraucht habe und im vorigen Jahr 10 MWh und Vattenfall als Jahresprognose hartnäckig 2,7 MWh annimmt, dann sollte man sich als Kunde anstellen wie der alte Cato, der bei jeder Senatsdebatte im alten Rom angefügt hat, daß er der Auffassung sei, daß man mal was gegen Carthago machen müßte. Also schreibt man Vattenfall jedes Mal wieder, daß deren Verbrauchsprognose (als Basis der Gaspreisbremse) unplausibel ist - und wenn sie zehnmal zurückschreiben, daß der von ihnen angegebene Wert naturgesetzlich festgelegt sei und daher nicht geändert werden könne. Er kann nämlich geändert werden.


    Aktuell will Vattenfall von Dir einen Zählerstand vom 27.12.2023 (obwohl es offensichtlich logisch wäre, den Stand vom 31.12.2023 zu melden). Also bekommt Vattenfall die gewünschten Zahlen, aber gleichzeitig protokollierst Du den Zählerstand vom 31.12.2023, damit Du den im Bedarfsfall aus der Schublade hervorziehen kannst.


    Selbstverständlich fügst Du Deinem Schreiben hinzu, daß die falsche Abrechnung vom 31.01.2023 noch nicht geändert worden sei, mittels Cut-and-Paste fügst Du den einschlägigen Absatz mit der alternativen Kalkulation nochmals dazu.


    Immerhin: Vattenfall ist ein finanzstarkes Unternehmen. Solltest Du von denen noch Geld zu bekommen haben, darfst Du Dich darauf verlassen, daß Du es am Ende bekommen wirst, wenn Du im Recht bist. Daß Vattenfall pleitegeht, brauchst Du nicht zu befürchten. Das ist nicht bei allen Wettbewerbern so. Dieser Markt ist ein Haifischbecken, da wird schonmal ein Unternehmen insolvent. In der Situation ist es dann vorteilhaft für den Kunden, wenn er beim Anbieter im Soll steht. Das implizite Guthaben ist im Insolvenzfall nämlich verloren.


    Und dann ist es natürlich eine Frage, wie groß die Rechnungsdifferenz ist. Für hundert Euro mache ich keinen Aufriß, wären es tausend, sieht das anders aus.

  • Ich habe auch eine Email bekommen, dass ich meinen Zählerstand bei Vattenfall am 31.12.2023 melden soll. Pünktlich seit heute morgen dann folgende Meldung bei Vattenfall.

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  • Kurzes Update: Hab jetzt eine neue Rechnung von New Energie erhalten. Anstatt 2700 kWh haben sie jetzt 7300kWh Jahresprognose genommen. Ist zwar immer noch um ca. 150€ Nachzahlung nicht korrekt aber das akzeptiere ich jetzt damit ich meine Ruhe habe.