Die ganzen Telefonate ausgenommen gab es E-Mail Kontakt direkt am 01.12 mit der Bitte um Rechnungsanpassung, da die Jahresverbrauchsprognose fehlerhaft ist. Diese wurde am 12.12 abgelehnt mit:
"Das [Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz] gibt vor, dass dem Entlastungskontingent die Jahresverbrauchsprognose von September 2022 zu Grunde liegt. Änderungen der Jahresverbrauchsprognose - auch auf Grund eines Leerstands, Neuerrichtung, Änderung des Verbrauchsverhaltens o.Ä. - sind leider nicht zulässig."
Und? War das bei Dir denn der Fall? Oben hast Du berichtet:
Meine Jahresprognose ist bei 2700 kWh. Mein richtiger Verbrauch sind aber 10500 kWh. Im
Jahr zuvor sogar 12500 kWh.
Der Vorjahresverbrauch betrug 10,5 MWh oder sogar 12,5 MWh. Wie kommt man aus solchen Vorverbräuchen auf 2,7 MWh?
Nebenbei: Sehr viel besser fürs Verständnis des Threads wäre gewesen, wenn Du die jeweiligen Zeiträume mitgenannt hättest, etwa: "In den Vorjahren verbrauchte ich vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021 12,5 MWh und vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022 10,5 MWh."
Danach hab ich direkt nochmal eine E-Mail (12.12) eröffnet, an das ich ein Dokument des Netzbetreibers angehängt habe, welches meinen Jahresverbrauch aufzeigt.
Auf diese habe ich bisher noch keine Rückmeldung erhalten.
Man "eröffnet" keine E-Mail, sondern schreibt, versendet oder beantwortet sie.
In rechtlichen Dingen verbessert man seine Situation, wenn man stets klar und nachvollziehbar argumentiert. Man muß dem Leser die Information so präsentieren, daß er sie leicht aufnehmen kann.
Forenfreund berghaus befaßt sich schwerpunktmäßig mit der Gaspreisbremse und kennt sich in den Details sehr viel besser aus als ich. Ich wundere mich, daß er sich an diesem Thread nicht beteiligt. Vielleicht liest er dieses hier ja und schaltet sich dann ein.