Gaspreisbremse: Falscher prognostizierter Jahresverbrauch

Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
  • Von der Hoffnung, dass man in den ersten Monaten des Jahres 2023 den hohen Gasverbrauch voll auf das 80<%Jahreskontingent angerechnet bekommt, habe ich mich (und dann auch wir alle) schon Anfang April 2023 verabschiedet.


    Das lief damals unter Strompreisbremse>:


    Strompreisbremse - Strom & Heizung - Finanztip Forum


    Zitat von berghaus in #19

    „…….Es kann doch nicht sein, dass wir - mit einer gewissen Schwarmintelligenz ausgestattet- uns hier im Finanztippforum tummeln und dass die Finanztippredakteure hier nicht mitlesen und in dem Finanztipp- Newsletter nun wiederholt die Meinung vertreten, dass der Entlastungsbetrag ein Festbetrag ist und nicht vom Verbrauch abhängt.

    Da ist auch nichts missverständlich!

    Ich habe das EWPB-Gesetz noch mal gelesen und bin nun überzeugt, dass in der endgültigen Abrechnung Monat für Monat -unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch- in der Abrechnung der Entlastungsbetrag angesetzt wird, der fest ist, wenn sich ab dem 1. März 2023 die Differenz zwischen AP (bei mir 16,99 -12,00) nicht ändert.

    Es wird in der Abrechnung Monat für Monat diese Differenz mit dem Zwölftel der Sept22-80%Prognose in kWh multipliziert.

    Dieser monatliche Entlastungsbetrag ändert sich, wenn man zu einem Anbieter wechselt, dessen AP über 12 Cent liegt, und ist Null, wenn er unter 12 Ct/kWh liegt.

    Für den Fall, dass der Wechsel mitten in einem Monat stattfindet, wird der Entlastungsbetrag tageweise aufgeteilt

    Die Monatsprognose (= 1/12 der Jahresprognose) in kWh liegt also fest. Bei einem Wechsel ist das Monat für Monat verbrauchte Kontingent plus Anteile in einem Monat in kWh dem neuen Anbieter mittzuteilen, damit das Jahreskontingent nicht überschritten wird.

    Das meine ich aus den nachfolgenden Gesetzespassagen herausgelesen zu haben:

    ……“


    Die Rechnung der Stadtwerke ist also richtig:


    24.334 x 1/12 = 2.028 kWh monatliches Entlastungskontingent Jan 23

    ………………………. 2.028 kWh monatliches Entlastungskontingent Feb 23

    ..………………………1.547 kWh 23 Tage im März

    ……….…Summe 5.603 kWh mit großzügiger Zugabe 5.661 kWh


    berghaus 22.09.23
















    Dieser monatliche Entlastungsbetrag ändert sich, wenn man zu einem Anbieter wechselt, dessen AP über 12 Cent liegt, und ist Null, wenn er unter 12 Ct/kWh liegt.





    Für den Fall, dass der Wechsel mitten in einem Monat stattfindet, wird der Entlastungsbetrag tageweise aufgeteilt





    Die Monatsprognose (= 1/12 der Jahresprognose) in kWh liegt also fest. Bei einem Wechsel ist das Monat für Monat verbrauchte Kontingent plus Anteile in einem Monat in kWh dem neuen Anbieter mittzuteilen, damit das Jahreskontingent nicht überschritten wird.





    Das meine ich aus den nachfolgenden Gesetzespassagen herausgelesen zu haben:

  • Vor 5 Monaten wurde mein Verfahren eröffnet. Heute diesen Zwischenbericht erhalten:


    ————————

    „Leider ist es im ersten Stadium des Verfahrens nicht gelungen, den Streit durch die Einschaltung des beteiligten Energieversorgungsunternehmens zu beenden, was wir sehr bedauern. Dies hat zur Folge, dass in einem zweiten Verfahrensstadium die rechtliche Bearbeitung des Konflikts durchgeführt werden muss, um eine gütliche Beilegung der Auseinandersetzung doch noch zu erreichen. Leider gibt es dabei unvermeidliche Verzögerungen. Im Jahr 2023 sind bei uns bis zum 30.09.2023 rund 20.600 Schlichtungsanträge eingegangen. Das ist erheblich mehr als im gesamten vergangenen Jahr. Trotz einer großen Zahl von Neueinstellungen und trotz aller Anstrengungen von unserer Seite gelingt es uns deshalb nicht, verlängerte Bearbeitungszeiten zu vermeiden. Dafür bitte ich sehr um Ihr Verständnis. Selbstverständlich setzen wir alle Bemühungen um eine Beschleunigung der Bearbeitung fort“.

    ————-

  • Ich habe die gleiche Nachricht von der Schlichtungsstelle erhalten!

    In meinem Fall hat Vattenfall es nicht einmal für nötig gehalten, auch nach Erinnerung durch die Schlichtungsstelle dieser eine Stellungnahme zukommen zu lassen! Da ist man wenig geneigt, die Verträge mit Vattenfall nach Ablauf zu verlängern bzw. fortzusetzen. Die Schlichtungsstelle zu ignorieren, sagt ja einiges über Vattenfall aus!

    Für Vattenfall und andere Energieversorger sind die Gaspreis- Entlastungsbeträge doch eigentlich nur durchlaufende Posten, da sie die Beträge doch vom Bund erstattet bekommen!

    Oder profitieren die Versorger in irgendeiner Form?

  • So, am 14.12.2023 ist der Fall jetzt bei der Schlichtungsstelle in Berlin beendet worden.


    Vattenfall hat eine Korrektur der Jahresverbrauchsprognose auf 17.300 kWh vorgenommen. Damit kann ich leben.

    Statt 756 Euro Entlastung, habe ich nun 1.108 Euro Entlastung.


    Möchte nicht wissen wieviele Haushalte mit falschen Jahresverbrauchsprognosen leben müssen. Schließlich hat Vattenfall auch bei mir mit Standardantworten immer die Richtigkeit und Gesetzmässigkeit ihrer Prognose beteuert und sogar die Möglichkeit der Korrektur einer Jahresverbrauchsprognose bestritten. 8 Monate hat dieser Vorgang jetzt gedauert.

  • Hallo Yancy,


    Ich stehe vermutlich am Anfang der Reise die du jetzt abgeschlossen hast^^

    Meine Jahresprognose ist bei 2700 kWh. Mein richtiger Verbrauch sind aber 10500 kWh. Im Jahr zuvor sogar 12500 kWh. NEW-Energie fordert von mir eine Zahlung von 960€.


    Ich hab unzählige E-Mails und Telefonate sowohl mit meinem Energieversorger als auch mit meinem Netzbetreiber geführt. Alles geht kreuz und quer, keiner ist Zuständig. Rechnung kann nicht angepasst werden. Am Montag geht es für mich zur Verbraucherzentrale zur Rechtsberatung.


    Die Zahlung wäre zum 14.12.2023 fällig gewesen. NEW-Energie verzichtet aber erstmal bis zum 28.12.2023 darauf. Die Frage: Wie sinnvoll ist es, die Rechnung zu zahlen mit Vermerk "Unter Vorbehalt"?


    Ich hab natürlich keine Lust auf unzählige Mahnungen. Hab aber vermutlich auch das Problem das Ich die Kohle schlecht zurückbekomme wenn ich sie erstmal zahle.


    Wie war das bei dir? Beziehungsweise was ist der Rat von euch anderen? :(


    VG

  • Ich stehe vermutlich am Anfang der Reise, die du jetzt abgeschlossen hast.

    Meine Jahresprognose ist bei 2700 kWh. Mein richtiger Verbrauch sind aber 10500 kWh. Im Jahr zuvor sogar 12500 kWh. NEW-Energie fordert von mir eine Zahlung von 960€.


    Ich hab unzählige E-Mails [geschrieben] und Telefonate sowohl mit meinem Energieversorger als auch mit meinem Netzbetreiber geführt.

    E-Mails sind noch tolerabel. Telefonate sind für die Katz. Das könnte was Rechtliches werden, also agiert man sinnvollerweise rechtssicher. Hoffentlich hast Du ein privates Protokoll all Deiner Kontaktversuche geführt. Es könnte Dir noch nützlich sein.


    Hast Du denn eine eigene Kalkulation, wie die Abrechnung Deinerseits denn sein müßte?

    Alles geht kreuz und quer, keiner ist zuständig. Rechnung kann nicht angepasst werden. Am Montag geht es für mich zur Verbraucherzentrale zur Rechtsberatung.

    Viel Erfolg damit! Ich halte von Verbraucherzentralen wenig. Ich vermute, daß man dort auch nur windelweiche Antworten hat.

    Die Zahlung wäre zum 14.12.2023 fällig gewesen. NEW-Energie verzichtet aber erstmal bis zum 28.12.2023 darauf. Die Frage: Wie sinnvoll ist es, die Rechnung zu zahlen mit Vermerk "Unter Vorbehalt"?


    Ich hab natürlich keine Lust auf unzählige Mahnungen. Hab aber vermutlich auch das Problem das Ich die Kohle schlecht zurückbekomme, wenn ich sie erstmal zahle.

    Es gibt immer einen einfachen Weg, einen Streit zu vermeiden: Jemand will Geld von Dir, zahl es einfach, dann hast Du keinen Streit. Das ist dann, wenn es um wenig geht, durchaus eine Option. Vielen Leuten ist ihr Frieden xx Euro wert.


    Wenn Du das aber nicht willst, dann gibt es Streit. Wenn Du Dich für diese Option entscheidest, hast Du die Chance, daß Du am Ende verlierst. Dafür mußt Du den Ärger aber halt durchstehen.


    Die schlechteste Option ist die dritte: Erstmal Dich auf die Hinterfüße stellen, den ganzen Ärger abbekommen, hinterher einknicken und dann so weit sein wie mit Option 1 oben: Ärger mit Geld bezahlen.


    Welchen Weg Du wählst, ist allein Deine Sache. Du schreibst zu wenig Details, so daß man Deinen Fall nicht beurteilen kann.

  • Hallo Achim,


    danke für deine Antwort.

    Es geht ja prinzipiell nicht nur um die Nachzahlung von 960€. Hier rechne ich auch drauf das ich eigentlich nach korrekter Rechnungsstellung 318€ rausbekommen sollte. Somit sind wir bei 1278€ Differenzbetrag. Und im vierstelligen Bereich bin ich tatsächlich bereit darum zu streiten.


    Ich hab mir ein Dokument meines Netzbetreibers aushändigen lassen, welches meine Zählerstände von 1.10.2021 bis 30.09.2022 aufzeigt. Wenn ich mit einem Brennwert von 10 rechne komme ich umgerechnet von m³ auf kWh auf 9785 kWh als Jahresprognose.

    Mein Energieversorger rechnet in der Jahresabrechnung mit 2700kWh Jahresprognose. 80% deckelt er davon, also 2160 kWh. Korrekterweise sollten aber 7828 kWh davon gedeckelt werden.

    Was aktuell noch offen ist: Ich hab per E-Mail nochmal bei meinem Energieversorger gebeten in Berücksichtigung des Netzbetreiber Dokuments die Jahresprognose anzupassen. Dazu habe ich noch keine Rückmeldung erhalten.



    Welche weiteren Details benötigst du, um den Fall konkreter bewerten zu können?


    VG

    Dennis

  • Hallo liebe Forumsfreunde

    ich bin heute zum ersten Mal auf dieses Thema gestoßen, das ja offensichtlich viele Menschen betrifft.

    Ich gehöre auch zu en Betroffenen falscher Berechnung der Energiepreisbremse.

    Bei mir stand ein 1-Fam.-Haus wegen Umbau und Renovierung über 1 Jahr lang leer und war in dieser Zeit lange Zeit nicht beheizbar.

    Sowohl der Gasverbrauch der Zentralheizung als auch der Stromverbrauch entsprachen nicht den normalen Werten.

    Daher wurde in der Jahresrechnung eine viel zu geringe Energiemenge der Vergangenheit für die Preisbremse angesetzt.

    Mein Brief und meine Telefonate mit dem örtlichen Energieversorge endete so, dass der Vesorger "nichts machen kann".

    Bei mir geht es um erhebliche Summen.

    Die Jahresrechnung für Strom und Gas beläuft sich auf über 8.000 Euro vor allem für den Strom für die neu eingebaute Wärmepumpe.

    Ich habe mich jetzt entschlossen, die Sache auf sich beruhen zu lassen zumal ja ab nächstes Jahr die Preisbremse wegfallen soll und dann ohnehin für den gesamten Verbrauch dieselben Preise gelten.

    Ein Streit ist mir zu mühselig und zu kompliziert wegen dem Nachweis der Fakten.

    Viele Grüße aus Stuttgart McProfit

  • Hallo McProfit,


    ich unterstelle einmal, der Leerstand Ihres Hauses war überwiegend in 2022. Dann handelt der Versorger vermutlich sogar rechtmäßig.


    Im Unterschied zu den in fast allen Medien – leider auch Finanztip – verbreiteten Meldungen, beziehen sich die Preisbremsen nicht auf 80% des Jahresverbrauches. Der Gesetzgeber ist wesentlich subtiler vorgegangen und hat als Maßstab für die Berechnung der 80% die Prognose für einen Jahresverbrauch angesetzt, die im September 2022 gegolten hatte. Falls Sie im September 2022 noch in der Renovierungsphase waren, galt eben ein sehr niedriger Jahresverbrauch. Einzelne Ungerechtigkeiten bei Sonderfällen wie bei Ihnen hat man wohl wissentlich in Kauf genommen.


    Trotzdem schönen dritten Advent und Gruß


    Pumphut

  • Es geht ja prinzipiell nicht nur um die Nachzahlung von 960€. Hier rechne ich auch drauf, dass ich eigentlich nach korrekter Rechnungsstellung 318€ rausbekommen sollte. Somit sind wir bei 1278€ Differenzbetrag. Und im vierstelligen Bereich bin ich tatsächlich bereit, darum zu streiten.

    Wie oben geschrieben: Du kannst es hinnehmen oder es Dir nicht bieten lassen. Im zweiten Fall mußt Du es durchziehen, sonst erntest Du das jeweils Schlechteste beider Alternativen.


    Ich protokolliere meine Verbräuche seit Jahren, kann also von jedem Annahmewert sagen, ob er plausibel ist oder nicht. Hätte ich ein Schreiben mit einem unplausiblen Annahmewert erhalten, hätte ich widersprochen und meine Prognoserechnung danebengestellt (bei der im im folgenden auch obstinat geblieben wäre).


    Wie das bei Dir dann weitergegangen ist, ahne ich nicht.


    Bei mir wäre irgendwann eine Rechnung gekommen, der ich widersprochen hätte, wobei ich dem Widerspruch wiederum meine alternative Rechnung beigelegt hätte. Den unstrittigen Teil hätte ich umgehend bezahlt, wenn das arithmetisch möglich gewesen wäre. Das scheint bei Dir nicht zu gehen, Du müßtest eine Rückerstattung erhalten (die Du natürlich nicht kürzen kannst), der Versorger will aber eine erhebliche Nachzahlung.


    Vermutlich hast auch Du der Rechnung widersprochen. Dein Versorger hat entweder abgewiegelt oder überhaupt nicht geantwortet. Ich hätte dagegengeschrieben und frühzeitig die Einschaltung der Schlichtungsstelle angekündigt (und die dann auch tatsächlich mit ins Boot geholt). Daß die Schlichtungsstelle angesichts einer Vielzahl von Falschberechnungen mit Beschwerden überflutet wurde, ist allgemein bekannt. Ich hätte bei meinem Versorger (fragt sich, welcher das ist), angeregt, die Mahnerei bleiben zu lassen. Sie ist rechtlich ohnehin unzulässig, denn ich hätte ja eindeutig mitgeteilt, warum ich nicht zahle.


    Eine Mahnung soll einen (vermeintlich) säumigen Schuldner dazu nudgen, eben doch noch zu zahlen. Wenn klar ist, daß der vermeintliche Schuldner einen guten Grund dafür hat, nicht zu zahlen, muß der Gläubiger klagen. Wenn er trotzdem mahnt und etwa ein teures Inkasso beauftragt, ist das seine Sache (Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht).


    Solange Du Dein Geld im Beutel hast, bist Du auf eine Art in der stärkeren Position. Du gibst sie aus der Hand, wenn Du zahlst, etwa aus Angst vor Inkassogebühren (siehe oben).


    Bei einem seriösen Anbieter (sagen wir mal: die lokalen Stadtwerke) kannst Du ein seriöses Verhalten erwarten (selbst im Irrtum). Der Versorgermarkt ist aber ein Haifischbecken, in dem sich reichlich unseriöse Anbieter tummeln. Mich hat mal ein solcher Anbieter einer ungerechtfertigten Preiserhöhung wegen verklagt und den Prozeß erwartungsgemäß verloren. Vonseiten des Anbieters steht dahinter eine sog. Yield-Überlegung: Nach der internen Statistik streichen beispielsweise 9 von 10 Kunden die Segel, wenn man mit Klage droht, vom Rest nochmal 9 von 10, wenn die Klage tatsächlich eingereicht wird. Da fällt der eine Standhafte betriebswirtschaftlich nicht ins Gewicht, der sich die Sache nicht bieten läßt und den Prozeß dann auch noch gewinnt. Was Recht ist, spielt seitens des Anbieters keine Rolle.


    Eben drum schreibe ich oben ja: Wenn Du Dich zum Widerstand entschließt, ist es sinnvoll, diesen Weg bis zum Ende zu gehen. In meinem Fall hat der Anbieter mächtig draufgezahlt. Betriebswirtschaftlich gesehen haben die Kunden meinen Prozeß bezahlt, die die ungerechtfertigte Forderung des Anbieters bezahlt haben, die vorzeitig aufgegeben haben, obwohl sie eigentlich im Recht waren.

    Welche weiteren Details benötigst du, um den Fall konkreter bewerten zu können?

    Keine, wenn Du so willst.


    Zur echten Beurteilung bräuchte man eine ganze Menge Details, aber ich bin kein Rechtsanwalt, wäre somit ohnehin nicht ermächtigt, Dir offiziell zu sagen, was Du zu tun und zu lassen hast.


    Das bekommst Du schon selber hin, davon bin ich überzeugt. Generell gilt halt: Schriftlich kommunizieren (mache ich gern per Fax, ja, ja), klar agieren, bei einer einmal gefaßten, wohlbegründeten Auffassung bleiben, sich von Anwürfen von der Seite nicht irremachen lassen, Konsequenzen abschätzen.


    Es kann Dir im schlimmsten Fall passieren, daß Du die angeforderten 960 € bezahlen mußt, und zwar nach einer Klage, die etwa 750 € kostet. Das ist Dein Einsatz. Für mich wäre der überschaubar, ich würde das machen, wenn es wirklich gute Gründe gibt. Nach meiner Einsicht ist es ein offenkundiger sachlicher Fehler, wenn man einem Menschen, der üblicherweise einen Jahresverbrauch von 10 bis 12 MWh hat, einen Jahresverbrauch von nicht einmal 3 MWh prognostiziert. Wenn man vor Gericht geht, glaubt man immer, daß der Richter sich dieser Sichtweise anschließen müßte. :) Hinterher ist man schlauer.


    Dein Fall ist aber Deine Sache.

  • Bei mir stand ein Einfamilienhaus wegen Umbau und Renovierung über 1 Jahr lang leer und war in dieser Zeit lange Zeit nicht beheizbar.

    Sowohl der Gasverbrauch der Zentralheizung als auch der Stromverbrauch entsprachen nicht den normalen Werten.

    Daher wurde in der Jahresrechnung eine viel zu geringe Energiemenge der Vergangenheit für die Preisbremse angesetzt.

    In Deinem Spezialfall ist das das nachgeordnete Problem.


    Dein primäres Problem ist nicht der Strompreis und auch nicht die Preisbremse, sondern die Tatsache, daß die Wärmepumpe falsch eingebaut worden ist. Die funktioniert nicht als Wärmepumpe, sondern als Elektroheizung.


    Die Preisbremse beim Strom zu unterbieten war kein großes Problem. Hier in der Stadt haben die lokalen Stadtwerke bei Strom und Gas ??nie mehr verlangt als die Preisgrenzen.

    Bei mir geht es um erhebliche Summen.

    Die Jahresrechnung für Strom und Gas beläuft sich auf über 8.000 Euro vor allem für den Strom für die neu eingebaute Wärmepumpe.


    Ich habe mich jetzt entschlossen, die Sache auf sich beruhen zu lassen.

    Die unsachgemäße Septemberprognose für die Preisbremse kannst Du in der Tat ignorieren, die macht selbst in Deinem Fall nicht viel aus.


    Den falschen Einbau Deiner Heizung solltest Du sinnvollerweise nicht ignorieren. Der dadurch bedingte Strommehrverbrauch macht eine ganze Menge aus - und das von jetzt an Jahr um Jahr, bis der Fehler beseitigt sein wird.

  • Hallo Achim Weiss

    Kompliment dass Du Dich noch ganz genau an meinen geschilderten Fall in einem anderen Thema des Forums erinerst.

    Du hast es völlig richtig erkannt.

    Ich habe 3 Probleme bei meinem neu sanierten Haus.

    1.)

    Das technische Problem, dass die Wärmepumpe nicht richtig funktioniert hat.

    Inzwischen war der Inhaber der Heizungsbaufirma persönlich nochmal vor Ort und hat uns auch alles erklärt.

    Im Moment ist es so: der HEIZSTAB der mit Haushaltstrom arbeitet schaltet erst ab einer Temparatur von Minus 3 Grad ein.

    Bis zu dieser Aussen-Temperatur schafft die Wärmepumpe im Haus ca. 20 - 21 Grad in allen Räumen

    Damit können wir leben zumal es noch el. Klimageräte an der Decke gibt und auch noch einen Gaskamin mit Glasscheibe der ähnlich wie ein offener Holzkamin nicht nur optisch sondern auch heiztechnisch eine gute Sache ist.

    Da das Haus in einer Stadt in Baden Württemberg steht mit den wenigsten Frosttagen sollte sich jetzt der VERBRAUCH in Grenzen halten.

    2.)

    Die Rechnung für das 1. Jahr war das nächste Problem

    Die örtlichen Stadtwerke haben auf Grund des Leerstandes einen geringen Verbrauch zugrunde gelegt und daher greift die Preisbremse nur wenig.

    Da diese aber jetzt ohnehin wegffallen soll, lasse ich das auf sich beruhen.

    3.)

    Der letzte Punkt ist ein Wechsel des Anbieters

    Du hast mir einmal sehr verständlich erklärt, dass ein Wechsel des Stromlieferanten in der Tat kein Problem ist und ich schon gar kein Bittsteller sein muss.

    Ich muss jetzt erst mal klären

    was mein spezieller Wärmepumpenzähler für einen Sondertarif hat,

    dann würde ich Dich nochmal um Rat fragen.

    Im Augenblick sind es wohl 37 Cent, soll aber ab Dez. auf 24 Cent reduziert werden.

    Da muss ich mich nochmal erkundigen, das wäre dann fast die HÄLFTE vom Vorjahr mit 47 Cent pro kw Strom.

    Das Thema ist in meinem Fall recht vielschichtig,

    daher wollte ich nicht bei jedem Kommentar die ganze Geschichte erzählen

    sondern habe nur zum Einzelthema meine Meinung kundgetan.

    Vielen Dank nochmal Gruss McProfit

  • Ich habe 3 Probleme bei meinem neu sanierten Haus.

    1.) Das technische Problem, dass die Wärmepumpe nicht richtig funktioniert hat.

    Du hast das Haus (unbekannter Wohnfläche) umfangreich wärmeisolieren lassen und nach abgeschlossener Wärmeisolierung noch 14 MWh/a Strom für die Wärmepumpe verbraucht. Eine funktionierende Wärmepumpe hat eine Arbeitszahl von mindestens 3, eigentlich eher 4, macht also aus 14 MWh Strom bei korrekter Funktion zwischen 42 und 56 MWh Wärme.


    Ein frisch saniertes Haus sollte nicht mehr als 50 kWh/m²a Heizung brauchen (eher weniger), 40 MWh Wärme entsprächen dann 800 m² Wohnfläche. Du wohnst sicher kommod, aber ganz diese Wohnfläche traue ich Dir nicht zu. Also drängt sich der Verdacht auf, daß die Wärmepumpe nicht Wärme pumpt, sondern primär per Heizstab elektrisch heizt.

    Im Moment ist es so: der Heizstab, der mit Haushaltstrom arbeitet, schaltet erst ab einer Temperatur von -3 Grad ein.

    Du hattest berichtet, daß der immense Bedarf auf dem Zähler aufgelaufen sei, an dem allein die Wärmepumpe hinge.


    Der Heizstab wird separat versorgt? Das erstaunt mich. Mich erstaunt auch, daß bereits bei einem geringen Frost von -3 Grad die Wärmepumpe nicht mehr reichen soll.

    Da das Haus in einer Stadt in Baden Württemberg steht mit den wenigsten Frosttagen, sollte sich jetzt der Verbrauch in Grenzen halten.

    Das mit den wenigsten Frosttagen bezweifle ich. Freiburg beispielsweise dürfte besser liegen. Und der Verbrauch hält sich ja eben nicht in Grenzen.

    2.) Die Rechnung für das 1. Jahr war das nächste Problem

    Die örtlichen Stadtwerke haben auf Grund des Leerstandes einen geringen Verbrauch zugrunde gelegt, und daher greift die Preisbremse nur wenig.

    Die Preisbremse steht auf einen anderen Blatt.

    3.) Der letzte Punkt ist ein Wechsel des Anbieters

    Das steht auch auf einem anderen Blatt. Ich würde das immer machen. Von Dir als Schwaben hätte ich erwartet, daß Du der Option auch positiv gegenüberstehst. Aber Du hast geschrieben, daß das für Dich kein Thema ist. Auch recht, ist schließlich Deine Sache.

  • Ein frisch saniertes Haus sollte nicht mehr als 50 kWh/m²a Heizung brauchen (eher weniger), 40 MWh Wärme entsprächen dann 800 m² Wohnfläche. Du wohnst sicher kommod, aber ganz diese Wohnfläche traue ich Dir nicht zu.

    Im Original Thema steht etwas von 150qm. Vielleicht sollten wir die Diskussion auch dort fortführen. Die -3 Grad überrascht mich auch ...


  • Verbraucherzentrale war es tatsächlich nicht wert. Egal, weiter gehts.

    Ich würde die Rechnung jetzt erstmal schriftlich per Einschreiben widerrufen.


    musterbrief-verbrauchsprognose-gas-zu-gering-fristsetzung.pdf (verbraucherzentrale.de)

    Das Musterdokument der Verbraucherzentrale spricht hier von 4 Wochen Frist die ich dem Energieversorger stellen kann. Denkst du ich kann hier auch 2 Wochen machen? Wie war das bei deinem Widerruf damals?


    VG

    Dennis

  • Verbraucherzentrale war es tatsächlich nicht wert.

    :)

    Ich würde die Rechnung jetzt erstmal schriftlich per Einschreiben widerrufen.

    Ich pflege mir das vergleichsweise teure Porto für ein Einschreiben regelmäßig zu sparen. Wenn das Gegenüber ein Einschreiben nicht annimmt, ist diese Versandart sogar kontraproduktiv. Mit dem viel empfohlenen Rückschein kannst Du belegen, daß Du dem Gegenüber einen Umschlag zugesendet hast. Mehr nicht.


    Ich mache sowas per Fax, solange es das noch gibt, und verweise in allen Folgeschreiben auf die Vorkorrespondenz (nenne also alle vorangegangene Schreiben im Kopf des Folgeschreibens). Das Gegenüber mag einwenden, ein Einzelschreiben nicht erhalten zu haben (Die Post ist auch nicht mehr das, was sie mal war ...), aber nicht, die gesamte Korrespondenz nicht erhalten zu haben.

    musterbrief-verbrauchsprognose-gas-zu-gering-fristsetzung.pdf (verbraucherzentrale.de)


    Das Musterdokument der Verbraucherzentrale spricht hier von 4 Wochen Frist die ich dem Energieversorger stellen kann. Denkst du ich kann hier auch 2 Wochen machen? Wie war das bei deinem Widerruf damals?

    Ich überblicke Deinen Fall nicht, infolgedessen kann ich dazu konkret nichts sagen. Gerade jetzt vor Weihnachten scheinen 2 Wochen Frist recht kurz bemessen. Machen die 2 Wochen Unterschied denn wirklich einen Unterschied für Dich?


    Die wollen doch etwas von Dir, nämlich Geld, im Zweifelsfall müßten sie das einklagen. Das heißt: Die müßten handeln, nicht Du.


    Wie schon geschrieben: Wenn Du Dich entschließt, den Fehdehandschuh aufzunehmen, dann solltest Du die Geschichte durchziehen. Die andere Alternative ist, gleich von Anfang an das machen, was das Gegenüber will, damit sparst Du Ärger. Den Weg halb zu gehen, also erstmal den Ärger schlucken und hinterher doch klein beigeben, ist meines Erachtens ein schlechtes Geschäft. Das ist meine Meinung. Was Du machst, ist Deine Sache.


    Du hast oben geschrieben, Du habest bereits unzählige Telefonate geführt und E-Mails geschrieben. Ich hätte das nicht gemacht. Mit Hotlinern zu diskutieren, bringt überhaupt nichts, Du handelst Dir höchstens Nachteile ein, denn Hotline-Telefonate werden ggf. aufgezeichnet und man mag Dir irgendwann mal Deine Äußerung vorhalten, von der Du kein Doppel hast. Alles, was nach Streit riecht, macht man sinnvollerweise auch nicht per E-Mail.


    Wäre bei mir eine überhöhte Rechnung hereingeflattert (hier: unrealistische Verbrauchsprognose), dann hätte ich dagegen schriftlich protestiert. Ich hätte eine Parallelrechnung mit realistischer Annahme durchgeführt, und wenn bei dieser Rechnung eine Zahlung herausgekommen wäre, hätte ich diese umgehend beglichen. Wenn eine Erstattung herauskommt, geht das natürlich nicht.


    Und dann hätte ich gewartet. Vielleicht wäre eine Antwort vom Versorger gekommen. Auf die hätte ich wieder geantwortet und im Kopf des Schreibens auf meinen Widerspruch und die Antwort des Versorgers verwiesen. Bei Folgeschreiben nenne ich das immer wieder und hänge nur die nächsten beiden Daten drunter.


    Dann sieht man schon. Wie das ausgeht, weiß man am Anfang nie. Vor Gericht und auf hoher See sind die Menschen in Gottes Hand, heißt es. Man streitet in einem solchen Fall, wenn die Wahrscheinlichkeit gut ist, daß man am Ende gewinnt. Es wäre in der Regel unsinnig, sich bei klarer Rechtslage gegen einen zu streiten, wobei es Konstellationen gibt, bei denen selbst das sinnvoll sein kann, wenn man es aus anderem Blickwinkel betrachtet (Etwa weil man sich auf diese Weise für Geld Zeit kaufen kann).


    Mich wundert insgesamt, daß sich die Versorger mit falschen Verbrauchsprognosen derartig anstellen. Letztlich zahlt den Differenzpreis doch der Staat, für den Versorger ist das nur durchlaufendes Geld.


  • Naja ich hab gerade das Einschreiben verschickt. Ich könnte im Prinzip die Dokumente auch noch zusätzlich per FAX hinsenden. Wäre das noch ne Idee?


    Das Problem ist nur, ich hab kein Fax. Ich müsste halt auf online Anbieter wie simple-fax zurückgreifen.


    Warum Sie sich so quer stellen ist mir leider auch absolut nicht verständlich. Ist halt tatsächlich das erste mal, dass ich überhaupt in so eine Streitigkeit reingeraten bin. Würde ich jetzt noch einmal von vorne beginnen würde ich es natürlich auch anders machen.

    Immerhin sammle ich gerade Erfahrungswerte...

  • Naja ich hab gerade das Einschreiben verschickt. Ich könnte im Prinzip die Dokumente auch noch zusätzlich per FAX hinsenden. Wäre das noch ne Idee?


    Das Problem ist nur, ich hab kein Fax. Ich müsste halt auf online Anbieter wie simple-fax zurückgreifen.

    Ich habe eine Fritz!Box. Hast Du auch eine? Dann hast Du auch ein Fax.

    Warum Sie sich so quer stellen, ist mir leider auch absolut nicht verständlich. Ist halt tatsächlich das erste Mal, dass ich überhaupt in so eine Streitigkeit reingeraten bin. Würde ich jetzt noch einmal von vorne beginnen, würde ich es natürlich auch anders machen.

    Wie schon erwähnt: Wenn Du Dich streiten willst, solltest Du wissen, was Du tust. Jurist mußt Du erstmal selber nicht sein, aber Du must klar und auch konsequent agieren. Wenn Du das nicht kannst oder willst, ist es vermutlich besser, gleich die Segel zu streichen.


    Wann hat Dir der Versorger denn zum ersten Mal diese ominöse Septemberpauschale kommuniziert? Und was hast Du dann gemacht? Wie lang ist das jetzt her?

  • Ich habe eine Fritz!Box. Hast Du auch eine? Dann hast Du auch ein Fax.

    Wie schon erwähnt: Wenn Du Dich streiten willst, solltest Du wissen, was Du tust. Jurist mußt Du erstmal selber nicht sein, aber Du must klar und auch konsequent agieren. Wenn Du das nicht kannst oder willst, ist es vermutlich besser, gleich die Segel zu streichen.


    Wann hat Dir der Versorger denn zum ersten Mal diese ominöse Septemberpauschale kommuniziert? Und was hast Du dann gemacht? Wie lang ist das jetzt her?

    Leider hab ich keine Fritzbox mehr. Die Vodafone Homestation kann das nicht.

    Meine Eltern hätten eine, dass wär ne Option.


    Die ganzen Telefonate ausgenommen gab es E-Mail Kontakt direkt am 01.12 mit der Bitte um Rechnungsanpassung, da die Jahresverbrauchsprognose fehlerhaft ist. Diese wurde am 12.12 abgelehnt mit:

    "Das EWPBG gibt vor, dass dem Entlastungskontingent die Jahresverbrauchsprognose von September 2022 zu Grunde liegt. Änderungen der Jahresverbrauchsprognose - auch auf Grund eines Leerstands, Neuerrichtung, Änderung des Verbrauchsverhaltens o.Ä. - sind leider nicht zulässig."


    Danach hab ich direkt nochmal eine E-Mail (12.12) eröffnet an das ich ein Dokument des Netzbetreibers angehängt habe, welches meinen Jahresverbrauch aufzeigt.

    Auf diese habe ich bisher noch keine Rückmeldung erhalten.


    Zusätzlich habe ich heute noch ein Einschreiben verschickt mit dem Widerruf der Rechnung.


    VG