Von der Hoffnung, dass man in den ersten Monaten des Jahres 2023 den hohen Gasverbrauch voll auf das 80<%Jahreskontingent angerechnet bekommt, habe ich mich (und dann auch wir alle) schon Anfang April 2023 verabschiedet.
Das lief damals unter Strompreisbremse>:
Strompreisbremse - Strom & Heizung - Finanztip Forum
Zitat von berghaus in #19
„…….Es kann doch nicht sein, dass wir - mit einer gewissen Schwarmintelligenz ausgestattet- uns hier im Finanztippforum tummeln und dass die Finanztippredakteure hier nicht mitlesen und in dem Finanztipp- Newsletter nun wiederholt die Meinung vertreten, dass der Entlastungsbetrag ein Festbetrag ist und nicht vom Verbrauch abhängt.
Da ist auch nichts missverständlich!
Ich habe das EWPB-Gesetz noch mal gelesen und bin nun überzeugt, dass in der endgültigen Abrechnung Monat für Monat -unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch- in der Abrechnung der Entlastungsbetrag angesetzt wird, der fest ist, wenn sich ab dem 1. März 2023 die Differenz zwischen AP (bei mir 16,99 -12,00) nicht ändert.
Es wird in der Abrechnung Monat für Monat diese Differenz mit dem Zwölftel der Sept22-80%Prognose in kWh multipliziert.
Dieser monatliche Entlastungsbetrag ändert sich, wenn man zu einem Anbieter wechselt, dessen AP über 12 Cent liegt, und ist Null, wenn er unter 12 Ct/kWh liegt.
Für den Fall, dass der Wechsel mitten in einem Monat stattfindet, wird der Entlastungsbetrag tageweise aufgeteilt
Die Monatsprognose (= 1/12 der Jahresprognose) in kWh liegt also fest. Bei einem Wechsel ist das Monat für Monat verbrauchte Kontingent plus Anteile in einem Monat in kWh dem neuen Anbieter mittzuteilen, damit das Jahreskontingent nicht überschritten wird.
Das meine ich aus den nachfolgenden Gesetzespassagen herausgelesen zu haben:
……“
Die Rechnung der Stadtwerke ist also richtig:
24.334 x 1/12 = 2.028 kWh monatliches Entlastungskontingent Jan 23
………………………. 2.028 kWh monatliches Entlastungskontingent Feb 23
..………………………1.547 kWh 23 Tage im März
……….…Summe 5.603 kWh mit großzügiger Zugabe 5.661 kWh
berghaus 22.09.23
Dieser monatliche Entlastungsbetrag ändert sich, wenn man zu einem Anbieter wechselt, dessen AP über 12 Cent liegt, und ist Null, wenn er unter 12 Ct/kWh liegt.
Für den Fall, dass der Wechsel mitten in einem Monat stattfindet, wird der Entlastungsbetrag tageweise aufgeteilt
Die Monatsprognose (= 1/12 der Jahresprognose) in kWh liegt also fest. Bei einem Wechsel ist das Monat für Monat verbrauchte Kontingent plus Anteile in einem Monat in kWh dem neuen Anbieter mittzuteilen, damit das Jahreskontingent nicht überschritten wird.
Das meine ich aus den nachfolgenden Gesetzespassagen herausgelesen zu haben: