Zinsloses Darlehen unter Geschwistern

Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
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  • Ich danke Ihnen und ja soweit bin ich auch gekommen mit dem FA.

    Wen trage ich ein das die eventuell anfallenden Schenkungssteuer an mich als Schenker geht da ich ja immer Steuererklärungen mache aber hoffe das auch ich wegen der geringen Höhe keine Schenkungssteuer Erklärung machen muss.

    Achtung die Übernahme von Schenkungssteuer ist normalerweise ebenfalls eine Schenkung!

  • Achtung die Übernahme von Schenkungssteuer ist normalerweise ebenfalls eine Schenkung!

    Okay davon habe ich ja noch garnicht gehört oder gelesen.

    Ich bin aber doch bei dem Betrag und der Laufzeit so oder so innerhalb des Freibetrages und somit dürften doch keine Kosten anfallen.

  • Vielleicht wäre es sinnvoll, ein wenig Ordnung in die Überlegungen zu bringen:


    Die Schenkung dem Finanzamt anzeigen müssen der Schenker und der Beschenkte. Dem Finanzamt genügt es aber, wenn es die Mitteilung nur von einem der Beteiligten bekommt.


    Das Finanzamt prüft dann, ob der Vorgang steuerlich relevant sein kann. Falls das verneint wird, ist die Sache damit für die Beteiligten erledigt. Falls es bejaht wird, fordert das Finanzamt eine Schenkungsteuererklärung an. Um es prüfen zu können, fordert das Finanzamt die Vorlage eines schriftlichen Darlehensvertrags. Gibt es den nicht, weil ein Darlehen unter Privaten nach dem Gesetz nicht der Schriftform bedarf, dann verlangt das Finanzamt in der Regel die Abgabe einer Schenkungsteuererklärung.


    Der Freibetrag gilt für den Beschenkten, nicht für den Schenker.


    Das Finanzamt kann die Abgabe der Steuererklärung von jedem Beteiligten verlangen. Praktisch fordert das Finanzamt normalerweise zunächst nur den Beschenkten dazu auf, eine Steuererklärung abzugeben.


    Steuerpflichtig ist primär der Beschenkte, sekundär daneben auch der Schenker. Der Schenker wird aber vom Finanzamt nur in Anspruch genommen, wenn es Probleme gibt, beim Beschenkten etwas zu holen. Übernimmt der Schenker die vom Beschenkten geschuldete Steuer, ist das wiederum eine steuerpflichtige Schenkung.


    Die Schenkungsteuererklärung hat nichts mit der Einkommensteuererklärung zu tun.