Festgeld Ausland

  • Hallo,

    ich habe meine Ersparnisse über ein Festgeldkonto im Ausland angelegt und werde nach 1Jahr 1200 Euro Zinserträge ausgezahlt bekommen. Das liegt 200 Eur über dem Sparfreibetrag. Da ich Geringverdiener bin und keine Steuern zahlen muss, hätte ich ja im Grunde einen Anspruch auf eine NV Bescheinigung.Jetzt bin ich mir unsicher, ob ich diese überhaupt beantragen muss, da die ausländische Bank ja keine Abgeltungssteuer abführt. Kann ich die Zinserträge jetzt ohne Meldung beim Finanzamt behalten oder muss ich Anlage KP ausfüllen oder NV Bescheinigung beantragen oder oder:/.Ich hoffe man kann verstehen, was ich eigentlich wissen möchte?Würde mich freuen, wenn mich jmd aufklärt

  • Da das ausländische Bankinstitut nicht steuereinfach ist, musst du den Zinsertrag angeben. Denn erst im Gesamtbild mit anderen Einkünften / Ausschüttungen ergibt sich ja erst deine Steuerlast.

    Außerdem gelten die 1000EUR Freibetrag ja erst ab dem Steuerjahr 2023 und im Steuerjahr 2022 liegt die Grenze bei 801EUR... Und du gibst die Steuererklärung ja für das Jahr 2022 ab und nicht für 2023

    PS: Ich bin kein Steuerberater oder ähnliches und schreibe das anhand meiner Laienhaften Einschätzung. Kann also voll daneben liegen :). Daher lohnt sich ein Anruf oder Gang zu einem Steuerverein oder Berater auf jedenfall.

  • Lightee liegt insofern richtig als dass unversteuerte Kapitalerträge (z.B. von einer ausländischen Bank) dazu führen, dass für das Jahr der Auszahlung zwingend eine Steuererklärung erstellt werden muss. Das gilt auch, wenn man schon weiß, dass man unterhalb des Grundbetrags bleibt und effektiv dann gar keine Steuern zu zahlen sein werden.

    Die NV-Bescheinigung, die Tilda01 erwähnt, hilft bei einer ausländischen Bank nicht (wohl aber bei einer inländischen) und befreit auch nicht von der Pflicht zur Steuererklärung unter den genannten Voraussetzungen.