Hallo zusammen, ich hatte im März22 eine Buchungsanfrage an den Hotelbetrieb Manaltheeram Ayurveda Beach Village (http://www.manaltheeram.com) per E-Mail gestellt, die am 18.03.2022 vom selben Hotelbetreiber per E-Mail bestätigt wurde. Darin wurde mir u.a. auch die Zahlungsweise des Reisepreises genannt: 50% bis zu 2 Wochen vor Anreise, 50% beim Check-in vor Ort.
Ich fragte an, ob es möglich wäre, die Gesamtsumme in 3 Teilbeträgen zu überweisen. Dies wurde per E-Mail genehmigt. Also zahlte ich die 1. Rate per Kreditkartenüberweisung am 01.07.2022, die 2. am 31.07.2022. Die 3. Rate wollte ich am 01.09.2022 überwiesen, doch dazu kam es nicht, da die Fluggesellschaft meinen (bereits separat gebuchten) Rückflug aus unerfindlichem Grund storniert hatte am 16.08.2022. Es handelte sich also nicht um eine Pauschalreise, da Flüge und Hotel separat gebucht wurden,
Ich wandte mich daraufhin zunächst direkt an die Fluggesellschaft (ohne eine Reaktion zu bekommen) und dann an die Buchungsagentur booking.com, über die ich die Flüge gebucht hatte. Leider konnte man mir keine alternative Rückflugoption innerhalb eines Zeitraums bis Mitte Oktober 2022 anbieten. Da ich meinen Urlaub nicht verlängern konnte bzw. keine Möglichkeit hatte eine alternative Rückflugoption innerhalb des angefragten Buchungszeitraums zu erhalten, blieb mir nichts anderes übrig, als die Buchung beim Hotel in Kerala zu stornieren.
Das Hotel bot mir an, die gezahlten Beträge als Guthaben anzulegen, welches ich dann für eine Anreise in der Zukunft nutzen könne. Da ich meine Reisepläne (für 2023) aber nicht derart weit im Voraus schmieden kann, war dies keine Option für mich. Also bat ich um Rückerstattung der bis zu diesem Zeitpunkt (18.08.2022) freiwillig gezahlten bzw, überwiesenen Teilbeträge. Das Hotel
reagierte erstmal nicht auf meinen Wunsch und ignorierte meine E-Mails. Ich wandte mich dann an die Reklamationsstelle meines Kreditkarteninstituts.
Ich hatte zu den Umsatzreklamationsformularen auch den relevanten E-mail-Schriftverkehr zwischen mir und dem Veranstalter vorgelegt, um zu beweisen, dass eine Klärung mit dem Hotelbetreiber nicht möglich sei. Auch nicht, nachdem ich dessen AGB explizit per E_Mail anfordern musste und nach deren Einsicht sich herausstellte, dass ich einen Anspruch auf Rückerstattung habe, da die Stornierung innerhalb der 30-tägigen Stornierungsfrist (vor Anreisetag) erfolgte.
D.h. 1. meine Anzahlung war freiwillig weit im Voraus der eigentlichen Zahlungsfristen des Hotels geleistet worden
2. ich stornierte die Buchung aus triftigem Grund am 30. Tag vor Reiseantritt gemäß Hotel-AGBs
Leider ist laut Barclays eine Rückbuchung der Beträge zu meinen Gunsten nicht möglich. Die Bank lehnt dies ab und bezieht sich auf die VISA-Richtlinien mit der Begründung, dass ich als Käufer/Privatperson die Buchung storniert habe, und nicht der Veräufer/ Anbieter.
Was kann ich nun tun, wenn das Hotel seinen Sitz außerhalb der EU hat?