Wenn man 2 Metallrenten eine aus dem Jahr 2012 (Entgeltumwandlung Tarifvertrag IG Metall) und eine aus dem Jahr 2022 (Entgeltumwandlung durch eine Betriebsvereinbarung, Arbeitgeberzuschuss 15%) besitzt, die beide beim selben Arbeitgeber durch eine Versorgungszusage geregelt sind, hat man dann den Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss (15%) auf beiden Verträgen oder nur auf den neuen, der durch eine Betriebsvereinbarung geregelt wurde. Auf beiden Verträgen spart der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitgeber vertritt den Standpunkt, dass nur auf den neuen Vertrag ein Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss besteht. Ist das korrekt?
Betriebsrente
- isar6
- Erledigt
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Ich würde sagen, nein.
Aber das ist nur mein Verständnis des Ganzen.
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Es gibt wohl Regelungen in Tarifverträgen (und in Hausverträgen, die sich an Tarifverträge anlehnen), die das Betriebsrentenstäekungsgesetz aushebeln können.
Dazu gibt es viele Artikel im Internet - z.B. https://www.versicherungsbote.…itgeberzuschuss-moeglich/
Zur genaueren Klärung würde ich ruhig mal alle Parteien mit der Bitte um Stellungnahme anschreiben. Also die Personalabteilung, die IG Metall und den Vertragspartner der Metallrente.
Hilfreich kann auch ein Termin beim Verbraucherschutz vorort sein. Die beraten bei privaten Rentenversicherungen und werden sicher schon einige Fälle auf dem Tisch gehabt haben.