Strompreisbremse

  • Zitat von DirkHSk

    Also du kannst so viele missverständliche Quellen posten wie du willst. Jedem der die lange Diskussion über die Preisbremen verfolgt hat ist klar:

    Wenn man weniger oder genau 80% des Vergleichsverbrauchs verbraucht hat bezahlt der Staat für jede VERBRAUCHTE kWh die Differenz von 40 ct zum eigentlichen Preis falls der Preis höher als 40 ct. ist. Für alles darüber hinausgehende bezahlt man den mit dem Versorger vereinbarten Preis.

    Wenn Du es nicht glaubst warte bis zur Abrechnung.

    Besser viele Quellen posten als keine und zu behaupten, jeder würde dem eigenen Standpunkt zustimmen... :)

    Der Staat zahlt die Preisbremse eben NICHT im jeweiligen Monat für den tatsächlichen Verbrauch (z.B. viel in Monaten mit hohem Verbrauch), sondern lediglich 1/12 von 80 % der Jahresprognose (September '22) multipliziert mit dem im jeweiligen Monat geltenden Differenzbetrag (Arbeitspreis minus Referenzpreis).

  • Ich habe nun die Abrechnung von E.ON für den Zeitraum 08.06.22 - 09.04.23 bekommen.

    Zumindest E.ON teilt meine Erkenntnis in #19, dass der Entlastungsbetrag Monat für Monat festliegt, wenn sich nicht am 1.eines der Monate ab April 23 der AP ändert.

    Die Dezemberhilfe ist mit 1/12 der 100%Sept22 Prognose von 23.401 kWh, die mir mit Schreiben vom 27.01.23 mitgeteilt wurde und gegen die ich damals - bisher unbeantworteten - Widerspruch, weil zu niedrig, eingelegt hatte und den am 01.12.22 geltenden AP und GP (1/12) berechnet worden:

    23.401 ./. 12 = 1.950 x 0,1213 = 236,55 + 16,52 = 253,06 €
    Nicht abgebuchter Dezemberabschlag 389,00 - 253,06 = 135,94 € => Nachzahlung.

    Und nun kommt das Kuriose:
    Die Gaspreisbremse ist mit einer höheren 100%Sept22Prognose berechnet worden
    , nämlich 25.001 kWh, d.h."Entlastungskontingent pro Jahr: 20.001, pro Monat 1.667 kWh!?

    In der Rechnung sind zunächst (ganz normal) 10 Zeiträume aufgeführt (auch wegen Brennwert- und USt-Änderungen) und die Kosten mit den vier verschiedenen Vertragsarbeitspreisen (brutto: 8,66 - 13,49 - 12.14 und 16,99) und dem Grundpreis berechnet worden.

    Die "Entlastung Gaspreisbremse" ist (nicht ganz leicht verständlich vorgerechnet) darunter aufgeführt.
    01.01.23 - 28.02.23 => 166,44 €
    01.03.23 - 09.04.23 => 108,23 €

    Die 108,23 € sind auf der nächsten Seite unter "Ihre Gaspreisbremse im Detail" wie folgt (unzureichend) erklärt:

    Werte: ................. 25.001
    ............................ 20.001
    .............................. 1.667
    Zeitraum / Su.gel. Zahlungen / Arbeitspreis / Differenzpreis / Gew. Entlastungsbetrag
    01.03. - 09.04.23 / 466,52 / 16,992 ct/kWh / 4,992 / 108,23 €

    Folge ich meiner und E.ON's Auslegung des EWSG, wurde so gerechnet:
    Für Jan und Feb und März jeweils 1.667 x (16,992 - 12,00) = 83,22 €/Monat
    Für die 9 Tage im April 83,22 x 9/30 = 24,97 [83,22 + 24,97 = 108,19 (?) €]

    Offen bleibt die Frage, die ich auch in einem neuen Post hier im Forum gestellt habe, ob es zwei verschiedene GasSept22Prognosewerte geben kann oder darf und wie dieser Wert letztendlich rechtssicher bestimmt werden kann.

    berghaus 05.05.23