Doppelte Haushaltsführung: Heimfahrten zur Familie vs. Entfernungspauschale

  • Nabend zusammen,


    ich bin grad an meiner Steuererklärung und ein Detail im Rahmen der doppelten Haushaltsführung verstehe ich nicht:


    Ich kann die Fahrten zum Arbeitsort ganz normal über "Wege zur Arbeit (Entfernungspauschale)" eintragen oder bei Doppelter Haushaltsführung unter "Heimfahrten zur Familie".


    Und genau das ist im Prinzip schon meine Frage: nehme ich das eine ODER das andere? Würde ich beides eintragen, würde ich ja quasi Hin- und Rückfahrt absetzen wollen. So kann es aber ja nicht gedacht sein, oder?


    Schöne Feiertage!

  • Du musst ja von deinem Zweithaushalt auch zum Arbeitsort fahren, das wäre dann der Weg zur Arbeit (Entfernungspauschale). Familienheimfahrten sind die Fahrten zwischen Zweithaushalt und Haupthaushalt.

  • Demnach ist es also wirklich so gedacht, dass ich die Hinfahrten über die klassische Entfernungspauschale abrechne, so wie ich es auch tun würde, wenn ich keinen Zweitwohnsitz hätte. Und die Rückfahrten vom Arbeitsort nach Hause trage ich dann als Familienheimfahrten ein?


    Damit hätte ich ja quasi die Hin- und Rückfahrt steuerlich berücksichtigt. Nehme ich natürlich gerne. Hätte ich aber nicht gedacht, dass das so soll!

  • Ah, tatsächlich nicht aufmerksam genug gelesen!


    Bin trotzdem nicht sicher, ob ich das verstanden habe: Ich fahre ja von meinem Erstwohnsitz direkt zur Arbeit, nicht erst noch zum Zweitwohnsitz!


    Erst nach dem Arbeitstag von dort in die Zweitwohnung. Rückreise/Familienheimfahrt erfolgt dann je nach Situation vom Arbeitsplatz direkt oder von der Zweitwohnung.


    Beispiel: Ich fahre Montagmorgen vom Erstwohnsitz 200 Kilometer zur Arbeit. Das würde ich in der Kilometerpauschale eintragen. Montagabend gehts dann in die Zweitwohnung dicht am Arbeitsplatz. Diese Distanz habe ich bisher nirgendwo vermerkt. Freitags geht's dann in der Regel von der Arbeit direkt zurück die 200 Km zum Erstwohnsitz, was ich unter "Familienheimfahrt" verstehen und dort eintragen würde.

  • Bin trotzdem nicht sicher, ob ich das verstanden habe: Ich fahre ja von meinem Erstwohnsitz direkt zur Arbeit, nicht erst noch zum Zweitwohnsitz!

    Kannst Du ja, dann beginnt deine Famiienheimfahrt am Arbeitsplatz und endet dort wieder. Dann musst du in der Arbeitswoche aber auch einmal Entfernungspauschale abziehen. :)


    "Familienheimfahrt" beinhaltet immer die Fahrt ZUR Familie UND ZURÜCK, auch wenn Du es gerne anders drehen möchtest.

  • Ich komme mir gerade unheimlich dumm vor, aber offenbar habe ich eine andere Logik als das Finanzamt. Ich schildere meinen Fall nochmal etwas präziser und gebe noch die Info dazu, dass ich WISO nutze, macht das einen Unterschied bei den Begrifflichkeiten oder Stellen in der Software, wo man was angibt:


    Ich habe dreiviertel des Jahres einen Zweitwohnsitz in der Nähe meines Arbeitsplatzes gehabt. Durch Corona war ich aber nur ganz selten im Büro, nur etwa 10 mal im ganzen Jahr. Die Male, die ich da war, bin ich mit dem Auto vom Erstwohnsitz direkt zum Arbeitsort gefahren und sicherlich in manchen Fällen von dort aus auch abends direkt wieder zurück nach Hause zum Erstwohnsitz. Ich habe meinen Zweitwohnsitz also tragischerweise kaum bis gar nicht genutzt.


    Wie trage ich das in WISO bzw. ELSTER ein?


    Instinktiv hätte ich gedacht 10 x 200 Km Entfernungspauschale. Denn: das ist ja mein Weg zur Arbeit vom Erstwohnsitz zum Arbeitsplatz. Die Familienheimfahrten finden für mich ja am gleichen Abend statt, aber das gebe ich ja dann nicht noch extra an, dann habe ich ja hin und Rückfahrt abgerechnet. Ich werd verrückt mit dieser Steuerlogik!

  • Wenn du immer vom Erstwohnsitz zum Arbeitsplatz gefahren bist und dann wieder zurück kannst du sicherlich 10 x 200 km bei der Entfernungspauschale eintragen, wenn dem so war, ABER ich denke dann kannst du keine Aufwendungen für deinen Zweitwohnsitz absetzen, da du den ja das ganze Jahr nicht in Anspruch genommen hast. Du hattes sozusagen gar keinen Zweitwohnsitz in dem Jahr. So unlogisch finde ich das gar nicht.

    Du solltest Dir ausrechnen was für dich günstiger ist. Die 10 Familenheimfahrten absetzen plus die Aufwendungen für den Zweitwohnsitz, oder die Entfernungspauschale zu nutzen ohne die Aufwendungen für den Zweitwohnsitz absetzen zu können.

  • Ich glaube, ich komme dem Verständnis näher. Mein Fall ist eben nicht der typische: Sonntagabend oder Montag früh zum Arbeitsort hin, Freitagabend zur Familie zurück. Deshalb habe ich das für viele wahrscheinlich ganz übliche Hin- und Her vom Zweitwohnsitz zum Arbeitsplatz unter der Woche gar nicht in meine Überlegungen einbezogen.


    Eine Detailfrage zum üblichen Szenario habe ich dann aber doch noch: Nehmen wir mal folgendes an. Ich wohne 200 Km vom Arbeitsort entfernt, mein Zweitwohnsitz liegt 5 Km vom Arbeitsort entfernt.

    Wenn ich immer montags früh 200 Km vom Erstwohnsitz zur Arbeit fahre und die restlichen 4 Tage unter der Woche zwischen Zweitwohnsitz und Arbeit pendle und Freitag die 200 Km wieder zum Erstwohnsitz nach Hause fahre: wie setze ich das ab?


    Ich hätte gedacht:

    1 x 200 x 30 ct (Hinfahrt montags via Entfernungspauschale)

    4 x 5 x 30 ct (Entfernungspauschale zwischen Arbeit und Zweitwohnsitz unter der Woche)

    1 x 200 x 30 ct. (Familienheimfahrt am Freitag)


    Ist das korrekt so oder muss man sich entscheiden, was man absetzen möchte: Hinfahrt montags via Entfernungspauschale vs. Rückfahrt freitags via Famienheimfahrt?

  • Nochmal, die Familienheimfahrt besteht aus 2 Fahrten!!! Die Fahrt zur Familie und wieder zurück!!! Das heißt es gibt für die Familienheimfahrt (Fahrten am Montag und Freitag) Entfernungspauschale 1 x 20 x 0,30 + 1 x 180 x 0,38


    Für die Fahrten zwischen Arbeitsort und 2. Wohnsitz wie du geschrieben hast

    4 x 5 x 0,30

  • Schon mal vorab: vielen Dank für deine Geduld, Dirk!


    Wie setzt sich die Rechnung zusammen?


    1 x 20 x 0,30 + 1 x 180 x 0,38?


    Wieso sind die 200 Km in 180 + 20 gesplittet? Wieso einmal 38 Ct Pauschale und einmal 30 Ct?

  • Wenn Du die zweite Wohnung nicht für berufliche Zwecke (und auch sonst nicht) genutzt hast, kannst Du sie doch gar nicht absetzen?! Dann kannst Du doch nur die zehn Fahrten als normale Fahrkosten absetzen - und fertig. Oder mit welchen Gründen siehst Du das anders?