Nebenkostenabrechnung 2022 Abgrenzung Gasbezug+Kosten

  • Hallo zusammen,

    im Januar 2022 ist ein Familienmitglied verstorben, der Mietvertrag der Wohnung wurde zum 30.04.2022 gekündigt und beendet. Die Hausverwaltung hat nun ihre Abrechnung gesendet, und über die Ablesefirma B... wurden die Heizkosten mit einer Abrechnung Gasbezug zum 08.08.22 und eine weitere zum 03.03.23 mit Vielfachem an Kosten in Ansatz gebracht, und entsprechend hoher Nachzahlung. Vor dem Zeitraum zwischen 08.08.22 und 03.03.23 war das Mietverhältnis bereits gekündigt. Ich möchte Widerspruch einlegen, bin mir aber nicht sicher, ob grundsätzlich der übliche Abrechnungszeitraum von März bis März zugrunde gelegt werden darf und die Nachforderungen daher berechtigt sind.


    Danke und Grüße

  • Überprüf erst mal, ob die Jahreszahlen stimmen. Das hört sich nicht plausibel an. Wenn zum 30.04.2022 gekündigt wurde, dürfen Heizkosten nur bis zu diesem Tag berechnet werden. Wie der Jahresverbrauch dann aufgeteilt wird, da gibt es verschiedene Möglichkeiten.

  • Überprüf erst mal, ob die Jahreszahlen stimmen.

    Ja, sie stimmen. Ende Mietvertrag 30.04.22, Abrechnung 1 Gas zum 08.08.22, und Abrechnung 2 zum 03.03.23. Dass anteilig für den ersten Part nach gesetzlichen Vorgaben abgerechnet wird, will ich nicht bestreiten. Aber dass die hohen Preise für den neuen Vertrag ab 08.08.22 auch angerechnet werden, obwohl hier kein Mietverhältnis mehr bestand, kann ich nicht nachvollziehen.

    Nun, ich widerspreche dahingehend und werde erst einmal die Nachzahlung nicht leisten.

  • Überprüf erst mal, ob die Jahreszahlen stimmen. Das hört sich nicht plausibel an. Wenn zum 30.04.2022 gekündigt wurde, dürfen Heizkosten nur bis zu diesem Tag berechnet werden.

    Ja, sie stimmen. Ende Mietvertrag 30.04.22, Abrechnung 1 Gas zum 08.08.22, und Abrechnung 2 zum 03.03.23.

    Die Daten passen offensichtlich nicht. Es zählen natürlich die Zeiträume, die in der Abrechnung genannt werden, die jeweiligen Zustelldaten der Abrechnungen sind sekundär (wenn sie nicht gar zu spät sind!).


    Schau einfach mal nach, für welche Zeiträume die jeweiligen Heizkosten berechnet worden sind.

  • Wenn zum 30.4.22 unstrittig gekündigt und dies in der Abrechnung zum 8.8.22 berücksichtigt war: Dann dürfte doch eine zum 03.03.23 nachgereichte Abrechnung für den Zeitraum bis 30.4.22 allenfalls eine Gutschrift, nämlich die nachträglich berechnete Absenkung der MwSt seit 1.1.22 enthalten.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Wir müssen uns erstmal sprachlich darauf einigen,
    dass eine Kündigung "zum" 30.04. bedeutet, dass das Mietverhältnis am 30.04. um 24:00 endet.

    Eine Rechnung hat ein Datum z.B. "vom" 03.03.23 oder "vom" 30.04.22
    und erfasst Zeiträume "von" ..... "bIs".

    Sodann erfassen Abrechnungen von Hausverwaltungen z.B. für 10 Eigentümern von Eigentumswohnungen in einem Haus i.d.R. ein Jahr von 01.01. - 31.12.

    In der Abrechnung ist auch die Abrechnung der Ablesefirma für denn gleichen Zeitraum verarbeitet.

    Diese hat die Einheiten der Digitalen Wärmemengenzähler der Wohnungen der Eigentümer erfasst und die Kosten der Öl- oder Gaslieferanten ermittelt.

    Wenn nun die Hausverwaltung (wie wir) den Energielieferanten fleißig gewechselt hat, gibt es Rechnungen für Zeiträume, die irgendwann im Jahr und nicht am Jahresende enden.
    Die Kosten der Rechnungen müssen also aufgeteilt und ein Teil dem Abrechnungsjahr zugeordnet werden.

    Wenn nun mitten im Abrechnungsjahr bei einem Eigentümer der Mieter wechselt, stellt sich die Frage, ob die Hausverwaltung die gesamten Nebenkosten aufteilt oder der Vermieter selbst.

    Zu fragen ist auch, ob die Ablesefirma eine (kostenpflichtige) Zwischenablesung der Wärmeinheiten vorgenommen hat, was heutzutage bzw. in Zukunft nicht mehr schwer ist,
    weil die Eigentümer dazu verpflichtet sind, dafür zu sorgen, dass die Einheiten ständig über das Internet an die Ablesefirma gesendet werden und diese den Eigentümer bzw. den Mieter monatlich den Verbrauch mitteilt.

    Um hier im Forum Rat zu geben, müssen diese Fragen in dem angesprochenen Fall erst mal beantwortet werden.

    berghaus 11.04.23