Hallo zusammen,
im Januar 2022 ist ein Familienmitglied verstorben, der Mietvertrag der Wohnung wurde zum 30.04.2022 gekündigt und beendet. Die Hausverwaltung hat nun ihre Abrechnung gesendet, und über die Ablesefirma B... wurden die Heizkosten mit einer Abrechnung Gasbezug zum 08.08.22 und eine weitere zum 03.03.23 mit Vielfachem an Kosten in Ansatz gebracht, und entsprechend hoher Nachzahlung. Vor dem Zeitraum zwischen 08.08.22 und 03.03.23 war das Mietverhältnis bereits gekündigt. Ich möchte Widerspruch einlegen, bin mir aber nicht sicher, ob grundsätzlich der übliche Abrechnungszeitraum von März bis März zugrunde gelegt werden darf und die Nachforderungen daher berechtigt sind.
Danke und Grüße