Hallo,
wer im guten Glauben an eine funktionierende Gaspreisbremse jetzt den Anbieter wechselt, kann viel Geld verlieren!
Ich hab zu Ende März 2023 meinen Gasanbieter gewechselt und heute die Schlussrechnung erhalten.
Trotz massiver Gaseinsparung habe ich nur teilweise von der Gaspreisbremse profitiert, so wie es jedem passieren dürfte der jetzt wechselt!
Kurz die Daten (gerundet) zum Sachverhalt:
Jahresverbrauch 2023: 17.500 kWh => 80% => 14.000 kWh für Gaspreisbremse
Gaspreis seit 01.01.23: 15 Cent/kWh => Entlastungsbetrag bei 14.000 kWh x 3 Cent/kWh = 420,- € => 35,- € pro Monat
Gasverbrauch Jan - März 2023 = 6.000 kWh
Gaskosten ohne Grundgebühr: 6.000 kWh x 15 Cent/kWh = 900,- €
Gutschrift Gaspreisbremse lt. Rechnung: 105,- €
(Alle Daten stammen vom Gasanbieter, aus Schreiben und Rechnungen)
Erwartet hatte ich eine Gaspreisbremse von 6.000 kWh x 3 Cent/kWh = 180,- € (Jahresverbrauch dürfte unter 14.000 kWh liegen)
Wenn ich im EWPBG § 8 nachlese, schein mein Gasanbieter aber korrekt gehandelt zu haben, da dort ein monatlicher Entlastungsbetrag definiert ist, egal ob Winter oder Sommer ist!
Aber alle die jetzt wechseln wollen, sollten nachrechnen, ob ein Wechsel im Sept. nicht viel günstiger ist, da dann die Gaspreisbremse überproportional wirken könnte!
Sollte ich etwas falsch sehen, bitte korrigieren. Leider habe ich kein Archiv vom Newsletter gefunden um zu schauen, ob das Thema bereits in der Ausgabe vom 31.03.2023 behandelt wurde. Gibt es kein Archiv vom Newsletter?
Gasanbieter wegen Fallstrick bei der Gaspreisbremse erst im Spätsommer wechseln!
- GassparerRu
- Erledigt
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Was Sie dabei übersehen ist folgendes … das Geld kommt vom Staat daher von uns allen.
Glückwunsch sie haben sich selbst Geld geklaut.
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Hallo GassparerRu,
Geld verlieren Sie nur, wenn Sie in einen Tarif mit einem Arbeitspreis von 12ct/kWh oder mehr wechseln. Wenn Sie z.B. ab 01.04. nur noch 10 ct/kWh bezahlen, sollten Sie einmal die Einsparung zu 12 ct/kWh gegenüber der gesetzlich korrekten aber sicherlich den Verbraucher benachteiligenden Entlastung ausrechnen.
Gruß Pumphut
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wer im guten Glauben an eine funktionierende Gaspreisbremse jetzt den Anbieter wechselt, kann viel Geld verlieren!
Mein lokaler Gasanbieter hat nie 12 ct/kWh verlangt (sondern immer weniger), also brauche ich mich um die Gaspeisbremse nicht zu kümmern (die ich übrigens für sachlich falsch halte, da wird Steuergeld verschwendet, das wir alle letztlich zahlen müssen).
Es gibt aber einen anderen finanziellen Grund, den Gasanbieter nicht jetzt (zum Mai), sondern z.B. zum Oktober oder November zu wechseln:
Der Gasverbrauch ist stark saisonal, Abschläge aber in aller Regel gleich hoch. Der Anbieter erfragt beim Netzbetreiber den Vorjahresverbrauch und errechnet daraus eine fiktive Jahres rechnung, teilt die durch 12, schlägt noch ein bißchen drauf und verlangt das dann als Abschlag. In der Regel verlangt der Anbieter etwa 8,5% der Jahresrechnung als Abschlag (8,5% * 12 = 102%).
Im Monat Oktober verbraucht der Durchschnittsheizgasnutzer etwa 8% des Jahresverbrauchs, im Monat November 12% und im Monat Dezember 16%. In den Sommermonaten Juni, Juli und August vebraucht er aber nur jeweils etwa 1%. Im Mai sind es 4%.
Wer zum Mai wechselt, zahlt 8,5% und verbraucht 4%, im Juni, Juli und August dann jeweils 1% (macht zusammen 7%) und zahlt jeweils weitere 8,5% (macht zusammen 34%). Bis Ende August hat er also nur 7% des Jahresverbrauchs an Gas verbraucht, aber schon ein Drittel der Jahresrechnung bezahlt. Der Kunde hat also quasi ein implizites Guthaben beim Anbieter aufgebaut, das er im Laufe des weiteren Jahres verbraucht.
Wer aber den Vertragsbeginn auf den 1.10. oder gar 1.11. legt, unterzahlt mit gleichen Abschlägen in diesen Monaten den Verbrauch, so daß er am Ende des Winters beim Anbieter rechnerisch im Soll ist.
Macht der Anbieter im Lauf des Jahres pleite (sowas soll schon vorgekommen sein!), so müßte der Kunde mit Vertragsbeginn Mai eigentlich Geld vom Anbieter zurückbekommen. Der ist aber pleite, das könnte also schwierig werden. Der Kunde mit Vertragsbeginn November steht rechnerisch im Soll, der Anbieter (bzw. sein Insolvenzverwalter) hat vom Kunden noch Geld zu bekommen. Das ist für den Kunden die erheblich angenehmere Position.
Und deswegen bemühe ich mich darum, einen Gaszeitvertrag möglichst zum 01.10. oder 01.11. abzuschließen. Einmal hat mir das schon sehr geholfen (bei der Insolvenz der BEV nämlich).
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Hallo Achim Weiss,
wenn Sie eine insolvenzanfällige 25k- GmbH als Gasanbieter wählen, ist Ihre Überlegung richtig. Allerdings haben Sie bei einem Vertragsbeginn ab Herbst das Risiko, dass die Gaspreise wieder in die Höhe gehen. Die Bundesnetzagentur macht jetzt schon wieder Panik, ob denn das Gas für den nächsten Winter reichen wird. Letztendlich muss jeder für sein Gefühl und Geldbeutel das Optimum finden.
Gruß Pumphut
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Geld verlieren Sie nur, wenn Sie in einen Tarif mit einem Arbeitspreis von 12ct/kWh oder mehr wechseln. Wenn Sie z.B. ab 01.04. nur noch 10 ct/kWh bezahlen, sollten Sie einmal die Einsparung zu 12 ct/kWh gegenüber der gesetzlich korrekten aber sicherlich den Verbraucher benachteiligenden Entlastung ausrechnen.
Hallo Pumphut,
ich zahle jetzt 10,8 Cent/kWh, werde in den nächsten Monaten aber kaum Gas wegen meiner thermischen Solaranlage verbrauchen. Mich ärgert, dass der Gesetzgeber kommuniziert für 80% des Vorjahresverbrauchs einen Deckel von 12 Cent/kWh einzuführen, die Umsetzung aber so schlecht gestaltet, dass der tatsächliche Deckel für mich und manch anderen Gassparer der jetzt gewechselt hat bei 13,25 Cent/kWh liegt bzw. bei einem Wechsel zu Ende Sept. der Deckel bei ca. 10,5 Cent/kWh gelegen hätte.
Viele Grüße GassparerRu -
Hallo GassparerRu,
Mich ärgert, dass der Gesetzgeber kommuniziert für 80% des Vorjahresverbrauchs einen Deckel von 12 Cent/kWh einzuführen, die Umsetzung aber so schlecht gestaltet, dass der tatsächliche Deckel für mich und manch anderen Gassparer der jetzt gewechselt hat bei 13,25 Cent/kWh liegt bzw. bei einem Wechsel zu Ende Sept. der Deckel bei ca. 10,5 Cent/kWh gelegen hätte.
Mich ärgert es auch. Allerdings möchte ich bezweifeln, dass die Ursache schlechte Umsetzung ist. So doof sind die Referenten im BMWK nicht.
Trotzdem sollte jeder nüchtern rechnen, wann er seinen Anbieter wechselt. Nur wenige haben eine thermische Solaranlage und für den großen Rest sind solche pauschalen Aussagen, Wechsel erst im Herbst, nicht hilfreich.
Gruß Pumphut
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wenn Sie eine insolvenzanfällige 25k-GmbH als Gasanbieter wählen, ist Ihre Überlegung richtig.
Ob ein Gasanbieter insolvenzanfällig ist, sieht man ihm nicht an der Nasenspitze an. Und dann mag im Einzelfall ein Zockermoment dazukommen. Der eine spielt Lotto, der andere halt Strom- und Gasanbieterlotto. Letztlich geht es dabei ja nicht um viel Geld (verglichen beispielsweise mit meinen Börsengeschäften). Ich habe damals mit Flexstrom ein ziemlich gutes Geschäft gemacht - pleite waren sie erst im Folgejahr.
Die Zockerbuden haben den positiven Aspekt, daß sich auch seriöse Anbieter auf den Preis einlassen müssen, wenn sie in den üblichen Vergleichslisten nicht unter "ferner liefen" auftauchen wollen. Ich halte mich mittlerweile von den Zockerbuden fern, bekomme aber durch deren Existenz auch von seriösen Anbietern ein ähnlichpreisiges Angebot.
Allerdings haben Sie bei einem Vertragsbeginn ab Herbst das Risiko, dass die Gaspreise wieder in die Höhe gehen. Die Bundesnetzagentur macht jetzt schon wieder Panik, ob denn das Gas für den nächsten Winter reichen wird.
Irgendwas ist ja immer
Letztendlich muss jeder für sein Gefühl und Geldbeutel das Optimum finden.
Klar. Wo im Leben ist das anders?
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Da der Gesetzgeber offenbar nur den zeitlichen Anteil des Jahresverbrauchs und nicht den saisonalen Anteil berücksichtigt, könnte man die Gaspreisbremse auch zum eigenen Vorteil missbrauchen:
Man schließe nur für die verbrauchsarmen Sommermonate einen Gasvertrag mit einem Mondpreisanbieter z.B. >20c/kWh ab. Für die Wintersaison wechsele man dann zurück zu einem günstigen Anbieter. In der Sommerabrechnung wird dann gegen die saisonal bedingt geringe Abrechnung zum MondkWhPreis der zeitliche Anteil, der verhältnismäßig groß ist, als Gaspreisbremse gegengerechnet. In der Gesamtrechnung könnte sich dann durchaus eine Gutschrift ergeben!
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Als Beispiel: Für die Ermittlung der Gaspreisbremse werde ein Jahresverbrauch in 2021 von 18.000 kWh angenommen, also 1500 kWh monatlich. Für die 4 Monate Mai-August außerhalb der Heizperiode wären das 6000 kWh. Der reale Verbrauch in diesen 4 Monaten betrage aber nur 1000 kWh.
Man wechsele nun für die 4 Monate zu einem überteuerten Gasversorger mit 24c/kWh. Normalerweise hätte man die jetzt gängigen 11c, also 1000 x 0,11 = 110€ bezahlt. Nun jedoch entstehen Kosten von 1000 x 0,24 = 240€. Man bekommt aber aus der Gaspreisbremse 6000 x (0,24 - 0,12) = 720€ erstattet. In der Summe also eine Gutschrift von 480€ statt einer Lastschrift von 110€. Also mal locker 590€ verdient.
So, jetzt ihr!
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Mich ärgert es auch. Allerdings möchte ich bezweifeln, dass die Ursache schlechte Umsetzung ist. So doof sind die Referenten im BMWK nicht.
Wo liegt die Ursache denn, wenn nicht im Gesetz und somit bei den Referenten des BMWK???
Gerne hätte ich meinem Gasversorger einen Umsetzungsfehler attestiert, hab aber keine Möglichkeit gesehen. Und wenn wir uns das Beispiel von Ginkgo anschauen, sieht das BMWK gar nicht gut aus. Ein zusätzlicher Satz hätte gereicht:
"Bei der Abrechnung für Privatkunden ist der Entlastungsbetrag durch den monatlichen Entlastungsbetrag mal zwölf und anschließend auf der Grundlage der sich aus anerkannten Regeln der Technik ergebenden Gradtagszahlen zu ermitteln" (teilweise aus "§ 9b der Heizkostenverordnung" abgeschrieben).
Das BMWK sollte schnellstmöglich Nachbessern, denn betroffen werden alle Gasverbraucher sein, bei denen eine Gaspreisänderungen erfolgen. Entweder ärgern sich die Gasverbraucher wegen einer zu geringen Erstattung oder der Staat (wir alle) geben zu viel Geld aus.
Viele Grüße
GassparerRu -
So, jetzt ihr!
Hallo Ginkgo,
danke für das Beispiel welches gut verdeutlicht, dass das Gesetz grobe Fehler hat.
Den Missstand werden auch die Gasversorger mit monatlichem Kündigungsrecht (z.B. Grundversorger) erkennen und ihre Preise ggf. erst im Herbst anpassen, dann sind die Kunden zufrieden, freuen sich über eine Rückzahlung und bleiben Gasanbieter.
Viele Grüße GassparerRu -
Exakt meine Meinung, GassparerRu!
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Hallo,
wenn das Florett nicht wirkt hier mit dem Säbel:
Das Gesetz hat keine handwerklichen Fehler, es ist absichtlich so – divide et impera.
Im Herbst vergangenen Jahres drohten Massenproteste wegen der Energiepreise. Mit den diversen Bremsengesetzten wurde die Masse beruhigt. Etwas wurden für den Durchschnitt die Preise auch abgefedert, auf Kosten des Steuerzahlers! Um diese Kosten nicht ausufern zu lassen, wurden viele Gemeinheiten in die Gesetze hineingepackt, wo dann eben doch nicht entlastet wird. Das Forum ist voll mit Beispielen. Aber diese treffen immer nur kleinere Gruppen. Ich habe noch keine Demo der beim Gasanbieterwechsel zum 28.02. Geschädigten erlebt.
Also handwerklich gut gemacht im BMWK. Die politische Bewertung verkneife ich mir.
Gruß Pumphut
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"Bei der Abrechnung für Privatkunden ist der Entlastungsbetrag durch den monatlichen Entlastungsbetrag mal zwölf und anschließend auf der Grundlage der sich aus anerkannten Regeln der Technik ergebenden Gradtagszahlen zu ermitteln" (teilweise aus "§ 9b der Heizkostenverordnung" abgeschrieben).
Das BMWK sollte schnellstmöglich nachbessern...................
Nachzubessern wäre auch bei der Festlegung Sept22Prognose bei Strom und Gas.
Ich hatte schon im Dezember in einem Forum gefragt, wie diese Prognose rechtssicher bestimmt wird.
Und siehe da, ich bin selbst betroffen und bekomme auf meine Anfragen weder von E.ON noch vom Netzbetreiber eine Antwort auf die Frage, wie mein m.E. zu niedriger Prognosewert beim Gas berechnet worden ist.
Man hat da eine Bestimmung herausgesucht, in der der Netzbetreiber die Mengen prognostiziert und mit den Lieferanten abstimmt, die durch in der Zukunft durch die Leitungen laufen und vorläufig abzurechnen sind.....
Es wurde hier im Forum vermeldet, dass es hier auf irgendwas Genaues nicht ankommt (ankam).
berghaus 16.04.23 -
.... Das Gesetz hat keine handwerklichen Fehler, es ist absichtlich so ..
Hallo Pumphut,
so habe ich das noch nie gesehen, vielen Dank für den Hinweis!
Jetzt erklären sich mir auch die vermeintlichen Schwächen des Gesetzes mit dem Wechsel den einige zum 01.03. hatten und der Aussagen des BMWK, dass das leider so ist. Oder warum 2022 als Grundlage für den Entlastungsbetrag genommen wurde, wo ich schon aus Solidarität kräftig Gas gespart hatte, im Gegensatz zu so manchem Schwimmbadheizer.
Schade das Politik nicht ehrlich sein kann. Müssen Referenten in Ministerien nicht etwas umdenken, um nicht doof dazustehen??
Solche beabsichtigten Missstände steigern doch die Politikverdrossenheit, lassen Minister und Ministerien nicht gut aussehen. Ich hatte meine Konsequenz wegen der "Unfähigkeit" schon gezogen und Freunde von mir auch, leise und ohne Demo.
Viele Grüße
GassparerRu -
Glückwunsch sie haben sich selbst Geld geklaut.
1. Da GassparerRu nicht der einzige Steuerzahler/Bürger ist macht es durchaus einen Unterschied, ob er Geld vom Staat bekommt oder nicht, auch wenn er 1/83.000.000 "selbst" bezahlt.
2. Er hat den Entlastungsbeitrag ja eben nicht vollständig/bestmöglich ausgeschöpft.
3. Hätte er es nicht geklaut, es stände ihm zu.
Das Gesetz hat keine handwerklichen Fehler, es ist absichtlich so
...
Um diese Kosten nicht ausufern zu lassen, wurden viele Gemeinheiten in die Gesetze hineingepackt,
...
Also handwerklich gut gemacht im BMWK.
Das Gesetz schafft (insbesondere beim Gas) Anreize beim teureren Anbieter zu bleiben (oder in der Nicht-Heiz-Saison zu einem teureren Anbieter zu wechseln) - das Kostet den Staat Geld. Mit einer andren Regelung hätte das Staat und der Bürger mehr Geld gespart (siehe mein Beispiel hier). Das ist m.E. ein handwerklicher Fehler.
Die 01.03. Gesetz-Lücke kann man natürlich als "Ausgabenreduzierung" ansehen, ich würde aber vermuten, dass auch das ein Fehler ist - zumindest politisch (wie GassparerRu oben ausführt).
Meine persönliche Meinung ist, dass es sehr schwierig bis unmöglich ist, die Gas- und Strompreisbremse "perfekt" umzusetze: Schon allein "Gießkanne" und "Unbürokratisch" schließen sich m.E. aus. Dann will man noch Sparanreize schaffen, soziale Aspekte berücksichtigen und unterschiedlichesten Voraussetzungen (Gaspreis regional unterschiedlich, Gebäude unterschiedlich, Mieter vs. Eigentümer) Rechnung tragen. Dann auch noch schnell Umsetzen, Datenschutz beachten, usw. usf.. Ist die Gas- und Strompreisbremse perfekt? Nein. Hätte ich es (damals!) besser hinbekommen: Auch nicht. Im Nachhinein ist man immer schlauer - fände es trotzdem gut, wenn man zumindest die gröbsten Fehler wenigstens hinterher behebt auch wenn es keine 28.02.-Geschädigten-Demo gibt.