Krankengeld

  • Guten Tag,

    Ich beziehe seit Ende Januar Krankengeld aufgrund Rückenprobleme nun ist es so das noch ein Innenminiskusriss zugekommen dieser wird im Juni operiert. Nun ist es so das dies aber durch eine andere Praxis operiert wird und ich ja denn eine Erstbescheinigung durch den Arzt bekomme.

    Erhalte ich dann trotzdem weiter Krankengeld wenn nach Folgebescheinigung nun aber eine Erstbescheinigung kommen wird ,da dies ein anderer Arzt ist?

  • Guten Tag,

    Ich beziehe seit Ende Januar Krankengeld aufgrund Rückenprobleme nun ist es so das noch ein Innenminiskusriss zugekommen dieser wird im Juni operiert. Nun ist es so das dies aber durch eine andere Praxis operiert wird und ich ja denn eine Erstbescheinigung durch den Arzt bekomme.

    Erhalte ich dann trotzdem weiter Krankengeld wenn nach Folgebescheinigung nun aber eine Erstbescheinigung kommen wird ,da dies ein anderer Arzt ist?

    Ja, weiterhin Krankengeld.

  • gilt das auch wenn als Diagnose dann nur noch der Innenmeniskusriss drauf steht und nicht mehr die Diagnose mit dem Rücken ?

    Mich verwirrt dieser folgende Satz den 8ch im Internet gefunden habe


    Kommt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Diagnose hinzu (das heißt, 2 Diagnosen begründen zeitgleich die Arbeitsunfähigkeit), verlängert sich der Anspruch auf Krankengeld nicht.

  • gilt das auch wenn als Diagnose dann nur noch der Innenmeniskusriss drauf steht und nicht mehr die Diagnose mit dem Rücken ?

    Mich verwirrt dieser folgende Satz den 8ch im Internet gefunden habe


    Kommt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Diagnose hinzu (das heißt, 2 Diagnosen begründen zeitgleich die Arbeitsunfähigkeit), verlängert sich der Anspruch auf Krankengeld nicht.

    Was soll der Satz mit der oben geschilderten Frage zu tun haben?


    Wechselnde Diagnosen sind für die Lohnfortzahlung durch den AG interessant, ab Beginn Krankengeld spielen die Diagnosen nur noch eine Rolle dafür, ob und wann die Krankenkasse zur Stellung eines Reha-Antrages auffordert.

  • Das bedeutet das Krankengeld weiter gezahlt wird auch bei einer anderen Diagnose jetzt. Es ist ja trotzdem eine Folgebescheinigung

  • Und es bedeutet das Sie nicht nochmal x Wochen extra bekommen.


    Krankengeld hat ein Limit, auch wenn Sie innerhalb der Zeit die Diagnosen wechseln, fängt es nicht bei null an.