Übungsleiter-Vertrag oder -Vereinbarung erforderlich

  • Guten Tag,

    ich bin derzeit bei einem gemeinnützigen Unternehmen á la Caritas/Diakonie im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung tätig. Jahreseinkommen 6100 €. Hauptaufgaben: Freizeitgestaltung, Hausaufgabenbetreuung und dergleichen.

    Im Falle von Tarifsteigerungen oder zusätzlichen Arbeitsstunden würde ich schnell die Steuerfrei-Grenze von 6240 € überschreiten.


    Grundsätzlich könnte ich solche zusätzliche Arbeitsstunden als Übungsleiter leisten und dann die Übungsleiter-Pauschale anwenden.


    Die Frage ist: Brauche ich für die Anerkennung von Einkommen als Übungsleiter eine gesonderte vertragliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber? Oder irgendeine Art von Bescheinigung?

    Wie sonst könnte ich dem Finanzamt gegenüber das Übungsleiter-Einkommen glaubhaft nachweisen?


    Danke und Gruß

    Manfred

  • Ich bin derzeit bei einem gemeinnützigen Unternehmen á la Caritas/Diakonie im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung tätig. Jahreseinkommen 6100 €.


    Im Falle von Tarifsteigerungen oder zusätzlichen Arbeitsstunden würde ich schnell die Steuerfrei-Grenze von 6240 € überschreiten.

    Was verstehst Du unter "geringfügiger Beschäftigung"? Minijob?


    Mit einem Minijob darf mal aktuell maximal 520 € im Monat verdienen. Man darf diese Grenze aber in zwei Monaten des Jahres bis zum Doppelten überschreiten, in zwei Monaten pro Jahr darf das Gehalt also bis 1040 € betragen.


    Die Lohnabrechnung Deiner Firma sollte sich damit allerdings auskennen, auch ohne daß Du Dir Gedanken machen mußt.