Guten Tag,
ich bin derzeit bei einem gemeinnützigen Unternehmen á la Caritas/Diakonie im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung tätig. Jahreseinkommen 6100 €. Hauptaufgaben: Freizeitgestaltung, Hausaufgabenbetreuung und dergleichen.
Im Falle von Tarifsteigerungen oder zusätzlichen Arbeitsstunden würde ich schnell die Steuerfrei-Grenze von 6240 € überschreiten.
Grundsätzlich könnte ich solche zusätzliche Arbeitsstunden als Übungsleiter leisten und dann die Übungsleiter-Pauschale anwenden.
Die Frage ist: Brauche ich für die Anerkennung von Einkommen als Übungsleiter eine gesonderte vertragliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber? Oder irgendeine Art von Bescheinigung?
Wie sonst könnte ich dem Finanzamt gegenüber das Übungsleiter-Einkommen glaubhaft nachweisen?
Danke und Gruß
Manfred