Energiepreispauschale für Minijobber im Privathaushalt

  • Im Juni 2022 habe ich in Finanztip gelesen, dass man als Großmutter, die als Minijobberin im Privathaushalt (angemeldet über die Minijobbörse) Enkelkinder betreut, Anspruch auf eine Energiepauschale von 300 Euro hat. Vom Arbeitgeber, da Kleinst-Arbeitgeber, habe ich keine Energiepreispauschale erhalten, sondern möchte diese jetzt in meiner eigenen Einkommensteuererklärung für 2022 geltend machen. So lautete auch die Info in Finanztip.

    Wo, in welchem Formular, kann ich dieses Beschäftigungsverhältnis eintragen, so dass es zur Auszahlung der Energiepreispauschale kommt? Nach einem Minijob wird m.E. nirgendwo gefragt.

    Es wäre super, wenn mir da jemand Informationen geben könnte.

  • Abgefragt wird nur, ob die Pauschale schon gezahlt wurde, wobei das dem Finanzamt in fast allen Fällen sowieso bekannt ist, weil es von der Zahlstelle (meist Arbeitgeber oder Rentenversicherung) gemeldet wurde. Wer danach noch nichts bekommen hat und die Voraussetzungen erfüllt, der bekommt die 300 € automatisch gutgeschrieben.

  • Hallo R.F.,

    das Finanzamt muss von mir doch überhaupt erst einmal erfahren, dass ich 2022 einen Minijob hatte. Da nirgendwo nach einem Minijob gefragt wird, weil durch die Pauschalbesteuerung ja steuerlich schon alles erledigt ist, war mir nicht klar, wo ich dem Finanzamt dieses mitteilen kann. Ich denke, das ist eine Voraussetzung, dass ich die Energiepreispauschale als Minijobberin über die Einkommensteiererklärung erhalten kann und insofern eine einmalige Besonderheit für 2022.

    Ich konnte die Anlage "Sonstiges" noch nicht herunterladen, hoffe aber, dass ich in den Zeilen 13 und 14 die Angaben machen kann, die gebraucht werden und das Geld dann auch erhalte. Die Energiepauschale als Rentnerin habe ich über die RV bereits erhalten, das ist nach deiner Kenntnis dem Finanzamt dann ja bereits bekannt.

    Danke für deine Information, ich hoffe, ich komme zurecht.:thumbup:

  • Grundsätzlich bist Du auf der richtigen Spur. In der "Anlage Sonstiges" wird abgefragt, ob Du erstens eine geringfügige Beschäftigung ohne Lohnsteuerabzug ausgeübt hast und zweitens, ob in diesem Beschäftigungsverhältnis die Energiepreispauschale gezahlt wurde. Beides ist nur mit ja/nein zu beantworten. Weitere Angaben sind nicht notwendig, insbesondere müssen die Bezüge nicht deklariert werden.


    Aber wenn Du die Pauschale schon aus der Rentenkasse erhalten hast, kannst Du Dir auch diesen geringen Aufwand sparen. Es gibt die 300,00 € nur einmal pro Person.

  • Im Juni 2022 habe ich in Finanztip gelesen, dass man als Großmutter, die als Minijobberin im Privathaushalt (angemeldet über die Minijobbörse) Enkelkinder betreut, Anspruch auf eine Energiepauschale von 300 Euro hat. Vom Arbeitgeber, da Kleinst-Arbeitgeber, habe ich keine Energiepreispauschale erhalten, sondern möchte diese jetzt in meiner eigenen Einkommensteuererklärung für 2022 geltend machen. ...

    Wo, in welchem Formular, kann ich dieses Beschäftigungsverhältnis eintragen, so dass es zur Auszahlung der Energiepreispauschale kommt?

    So kann man das auch überall ergoogeln, etwa hier:


    https://www.wa.de/verbraucher/…ie-erhalten-91702130.html

    Meines Wissens: Anlage Sonstiges, Zeilen 13 und 14

    Hab das aber nur irgendwo gelesen, nicht selbst überprüft.

    Aber ich habe das überprüft und mir die Anlage "Sonstiges" für 2022 heruntergeladen ( Das war übrigens nicht besonders schwer).


    Nein, in den Zeilen 13 und 14 der Anlage "Sonstiges" wird nicht danach gefragt.


    Ich würde das anders machen. Ich würde beim Finanzamt telefonisch nachfragen oder es in einem Anschreiben zur Steuererklärung erwähnen.


    Es ist wenig bekannt, daß Finanzbeamte über steuerliche Sachverhalte zur Auskunft verpflichtet sind. Wohlgemerkt: Auskunft, keine Steuerberatung! Aber eine Frage wie: "Ich habe gelesen, daß ich als Minijobberin in einem Privathaushalt Anspruch auf die Energiepauschale habe, die ich beim Finanzamt beantragen müsse. Wie mache ich das?" wird der Finanzbeamte sicher beantworten.


    Kein schlechter Deal, Therese, den gönne ich Dir :)

    Als Rentnerin bekommst Du die Pauschale, und als Minijobberin bekommst Du sie ein zweites Mal. Das ist geltendes Recht.


    Staatliche Subventionierung ist die Bestechung des Wählers mit seinem eigenen Geld. :)

  • Nein, in den Zeilen 13 und 14 der Anlage "Sonstiges" wird nicht danach gefragt.

    Habs jetzt mal selber nachgeschaut, und doch, es wird dort danach gefragt.

    https://www.steuerklassen.com/…anlage_sonstiges_2022.pdf


    Keine Ahnung, welche Anlage du dir da angeschaut hast.

    Ich habe sie aus ganz hochrangiger Quelle :)


    https://www.formulare-bfinv.de…text=4F7FDC1F73B6CEE2EA09


    Auf "meiner" Anlage SO vom Juli 2022 (!) steht in der Fußzeile "2022AnlSO131NET"

    Auf "Deiner" Anlage SO vom Juli 2022 (!) steht in der Fußzeile "2022AnlSO411NET"


    Die beiden Formulare sind völlig unterschiedlich.


    Die Ziffern 131 bzw 411 stehen wohl für eine Versionsnummer. Schon ärgerlich, daß auf dem Server der Bundesregierung eine Vorversion zum Download bereitgehalten wird. Na ja, dieses Internet ist halt für uns alle Neuland, speziell wohl für unsere Regierung. :)

  • Nochmals danke, dann hat sich die unterschiedliche Information von euch beiden, SE und AW, ja auch aufgeklärt. Bleibt nur noch die ebenfalls unterschiedliche Info, ob ich die Energiepreispauschale nur 1x bekommen kann oder es geltendes Recht ist, sie sowohl als Rentnerin als auch als Minijobberin zu erhalten. Werde ich dann spätestens mit dem Steuerbescheid erfahren oder nochmal fragen, in welchem Paragrafen das festgelegt ist. Eure Unterstützung ist prima :):):thumbup:

  • [Anlage SO und Energiepauschale]

    Das hat mich jetzt doch gefuchst: Die Energiepauschale kann man im Rahmen der Steuererklärung beantragen. Dafür braucht man die Anlage SO, aber die richtige Version davon. Ich habe ganz einfach gegoogelt nach "anlage sonstiges 2022 pdf". Google bot mir daraufhin eine Seite der bayrischen Staatsregierung an und eine Fundstelle der niedersächsischen Finanzverwaltung. Weiter unten war auch ein tiefer Verweis zum Formularserver des Bundesfinanzministeriums, der brachte eine Anlage SO von 2019, für unseren Zweck unbrauchbar.


    Wenn man die beiden genannten offiziellen (!) Links anklickt, landet man beim Formularserver des Bundesfinanzministeriums, aber man bekommt dort die falsche Version des Formulars angeboten, mit der man die Energiepauschale nicht beantragen kann. Als ich das am Wochenende gecheckt habe, half es auch nicht, auf dem Formularserver des Finanzministeriums über die Leitseite zu gehen (Häuschen) und sich zum Formular durchzuklicken.


    Also habe ich die betreffenden Stellen angeschrieben und um Erklärung gebeten.


    Das Bundesfinanzministerium hat umgehend reagiert (heute, am Arbeitstag) und mich kommentarlos zur gleichen Stelle geführt, die ich am Wochenende schon gecheckt habe (damals kam dort noch die Vorversion). Ab heute wohl kann man dort die richtige Version herunterladen.


    Die beiden anderen Stellen (Bayrische Staatsregierung und niedersächsische Finanzverwaltung) zeigen unverändert an eine Stelle des Formularservers, an der die Vorversion gespeichert ist.


    Ob die wohl auch noch reagieren?

  • Auf dem Formularserver gibt es die aktuellen Steuerformulare, aber auch die Formulare für frühere Jahre. Für die Einkommensteuer derzeit zurück bis ins Jahr 2006 und manche Formulare gibt es für jedes dieser Jahre. Da macht es wenig Sinn, per Stichwort mit Google zu suchen oder irgendwelchen Links auf bestimmte Formulare, bei denen man nicht weiß, wie alt die sind, zu folgen. Erschwerend kommt dann noch dazu, dass der Wust von Formularen jedes Jahr größer und unübersichtlicher wird. Die Anlage Sonstiges für "sonstige Anträge und Angaben" darf man z. B. nicht mit der Anlage SO für "sonstige Einkünfte" verwechseln. Und in der Anlage Sonstiges für 2022 sind es dann in der Tat die Zeilen 13 und 14.

  • Also nicht dass es irgendwem hilft, aber fuchst es dich noch mehr, wenn ich dir sage, dass ich die richtige Anlage am Samstag schon auf dem offiziellen Formularserver gefunden hatte? ;)

    Ich konnte mit dem Handy nur nicht verlinken.

  • Also nicht dass es irgendwem hilft, aber fuchst es dich noch mehr, wenn ich dir sage, dass ich die richtige Anlage am Samstag schon auf dem offiziellen Formularserver gefunden hatte? ;)

    Nö, wozu sollte mich das auch fuchsen?


    Ich halte es für ein schwaches Bild, daß man auf Webseiten staatlicher Seiten veraltete Formulare angeboten bekommt. Gerade dort hätte ich mehr Sorgfalt erwartet. Aber mein Lebensglück sehe ich dadurch nicht gefährdet.

  • Die Anlage Sonstiges für "sonstige Anträge und Angaben" darf man z. B. nicht mit der Anlage SO für "sonstige Einkünfte" verwechseln. Und in der Anlage Sonstiges für 2022 sind es dann in der Tat die Zeilen 13 und 14.

    Offensichtlich habe ich just das getan: Die Anlage "Sonstiges" mit der Anlage "Sonstige Einkünfte" verwechselt. Mein Fehler also. :(

  • Eigentlich liegt der Fehler bei der Finanzverwaltung. Früher gab es den Mantelbogen, in dem alle allgemeinen Angaben erhoben wurden, und für die Einküfte pro Einkunftsart eine Anlage. Das waren z. B. 2006 auch schon 16 Anlagen, aber es hatte wenigstens System und damit konnte jeder zurecht kommen. Irgendwann hat man dann angefangen, allerlei spezielle Fragen in je eine eigene Anlage auszulagern. Nun sind es für 2022 neben den Hauptvordrucken schon 34 Anlagen und was schlimmer ist, wer nicht vorher schon weiß, wonach er zu suchen hat, tut sich schwer, die richtige Anlage überhaupt zu finden.